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Thema: Haftung von Webdesigner für Urheberrechtsverstöße vom 18.11.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung von Webdesigner für Urheberrechtsverstöße
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SL-Design
Threadersteller

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2016 10:35
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Haftung von Webdesigner für Urheberrechtsverstöße

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Durchaus relevant für einige hier:

http://www.ra-rehfeldt.de/2016/11/16/haftung-von-webdesigner-und-werbeagentur-für-urheberrechtsverstöße/
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liselotteBerlin

Dabei seit: 28.06.2014
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2016 11:25
Titel

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Tätä Danke für den aufschlussreichen Link.
MfG
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2016 11:43
Titel

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Gut zu wissen.

Ist aber eigentlich selbstverständlich, dass man als Webdesigner, alle von ihm benutzte Fotos und Bildmaterial auf Urheberrecht prüft, bzw. entsprechenden Hinweis unter Impressum platziert.
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.11.2016 23:11
Titel

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Eigentlich klingt der geschilderte Fall ja ganz logisch. Ich denke, es wäre anders gewesen, wenn der Kunde dem Webdesigner das Bild zur Verwendung übergeben hätte (ohne den Hinweis, dass der Urheber genannt werden muss). Ich glaube nicht, dass man als Webdesigner dazu verpflichtet ist, zugeliefertes Kundenmaterial zu überprüfen ...
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.11.2016 11:03
Titel

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qualidat hat geschrieben:
Ich glaube ...


Das ist meistens eine schlechte Basis für die Beantwortung rechtlicher Fragen.

Zitat:
... nicht, dass man als Webdesigner dazu verpflichtet ist, zugeliefertes Kundenmaterial zu überprüfen ...


§ 633 BGB glaubt das nämlich anders.

Daraus geht hervor, dass der Auftragnehmer (Webdesigner) dafür verantwortlich ist, dass sein Produkt keine Nutzungsrechte verletzt und gegen den Auftraggeber keine Ansprüche Dritter geltend gemacht werden können. Um hier aus der Haftung raus zu kommen, muss im Vertrag geregelt sein, dass vom Kunden überlassene Vorlagen (Texte, Fotos …) unter der Vorraussetzung verwendet werden, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Nutzung berechtigt ist und der Auftragnehmer von der Haftung freigestellt ist. So jedenfalls das Verständnis des Anwalts, auf den die entsprechenden Regelungen in meinen AGB zurückgehen.

Wie immer bei rechtlichen Fragen: Im Zweifel besser anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die gibt es hier im Forum nicht Lächel


Zuletzt bearbeitet von remote am Sa 19.11.2016 11:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.11.2016 11:09
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Trotzdem, remote, muss ich qualidat Recht geben: Es kann (und darf !) nicht unsere Aufgabe sein, Material auf seine Quellen hin zu überprüfen. Das ist in der Regel auch gar nicht machbar, da es sich ja nur in einem Teil der Fälle um Quellen handelt, die mir als Gestaltendem überhaupt bekannt sind oder überhaupt bekannt werden können.
--
Eine entsprechende Formulierung in den AGB oder in der gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist natürlich sinnvoll.
--
Anders sieht es natürlich aus, wenn es zu meiner Dienstleistung gehört, auch die Bildebene eines Projektes zu bestücken. Dann dreht sich das nämlich um, dann ist nämlich der Auftraggeber nicht in der Lage, die Quellen zu recherchieren ...
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.11.2016 11:26
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Frank Münschke hat geschrieben:
Es kann (und darf !) nicht unsere Aufgabe sein, Material auf seine Quellen hin zu überprüfen.


Sehe ich anders. Ich halte das Gesetz so wie es ist für richtig.

Es kann, darf und muss Aufgabe des Grafikers sein, Material auf Quelle und Nutzungsrecht zu prüfen.
Es kann, darf und sollte aber dafür gesorgt werden, dass man für gelieferte Inhalte die Haftung gegenüber Dritte auf den Lieferanten abwälzt und dies EXPLIZIT macht, der Lieferant also darauf hingewiesen wird.

Man kann nicht vom Wurststandbesitzer erwarten,
dass er mit der Problematik von Nutzungsrechten vertraut ist.
Das ändert sich jetzt vielleicht ein bisschen wo immer mehr auch im privaten Bereich veröffentlicht wird,
aber ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt, dass die Verantwortung für ein "Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln" erstmal beim Profi liegt.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.11.2016 11:45
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remote hat geschrieben:
Es kann, darf und muss Aufgabe des Grafikers sein, Material auf Quelle und Nutzungsrecht zu prüfen.

Wie soll ich, wenn ich für ein Projekt von einem Kunden Bildmaterial aus den unterschiedlichsten Quellen erhalte, zu denen ich nicht mal im entferntesten Zugriff haben kann (!) (z. B. Firmenarchiv, Museen etc.) und daraus einen Katalog mit mehreren hundert Abbildungen machen soll. Oder soll ich bei Firmenarchiven rumtelefonieren und fragen: "Dieses Bild könnte von Euch sein ..."
Es gibt als Quelle für Abbildungen nicht nur Fotolia u.ä., die via Web recherchierbar sind.
In meinem Fall, also bei den meisten Projekten, die ich abwickle, sind bezüglich Bildrechte die Auftraggeber in der Bringschuld ..
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