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Thema: Haftung von Forenbetreibern vom 26.04.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung von Forenbetreibern
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RAfodera
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.04.2009 10:54
Titel

Haftung von Forenbetreibern

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wieder ist ein interessantes Urteil zur Haftung von Forenbetreibern ergangen, die die bisherige Praxis bestätigt.

Das Amtsgericht Leipzig hat in einem aktuellen Beschluss vom 18.03.2009 (Az.: 102 C 10291/08) noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Internet-Forums für fremde Urheberrechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis haftet. Das bedeutet, dass eine generelle, detaillierte Prüfungspflicht nicht verlangt werden kann.

Beweispflichtig für die Inkenntnissetzung sei derjenige, der den Unterlassungsanspruch geltend mache. Könne er nicht beweisen, dass er den Foren-Betreiber benachrichtigt habe, trete keine Mitstörerhaftung ein.

Insgesamt also gute Nachrichten für alle diejenigen, die im Rahmen einer Homepage auch noch ein Forum betreiben.

Gruß

AF


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am So 26.04.2009 11:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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