RAfodera
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Verfasst So 26.04.2009 10:54
Titel Haftung von Forenbetreibern |
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Wieder ist ein interessantes Urteil zur Haftung von Forenbetreibern ergangen, die die bisherige Praxis bestätigt.
Das Amtsgericht Leipzig hat in einem aktuellen Beschluss vom 18.03.2009 (Az.: 102 C 10291/08) noch einmal klargestellt, dass der Betreiber eines Internet-Forums für fremde Urheberrechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis haftet. Das bedeutet, dass eine generelle, detaillierte Prüfungspflicht nicht verlangt werden kann.
Beweispflichtig für die Inkenntnissetzung sei derjenige, der den Unterlassungsanspruch geltend mache. Könne er nicht beweisen, dass er den Foren-Betreiber benachrichtigt habe, trete keine Mitstörerhaftung ein.
Insgesamt also gute Nachrichten für alle diejenigen, die im Rahmen einer Homepage auch noch ein Forum betreiben.
Gruß
AF
Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am So 26.04.2009 11:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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