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Thema: Fragen zu Stockfotos, Domainnamen und Fonts vom 31.01.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fragen zu Stockfotos, Domainnamen und Fonts
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fruchtzwerglein
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Dabei seit: 31.01.2016
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Verfasst So 31.01.2016 21:35
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Fragen zu Stockfotos, Domainnamen und Fonts

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Hallo,

ich versuche mich seit ein paar Tagen im rechtlichen Bereich zum Thema Webdesign einzulesen und merke, dass das unglaublich komplex ist. Mit ein paar Fragen habe ich leider immer noch Verständnis-Schwierigkeiten, daher habe ich mich hier angemeldet und hoffe, dass jemand mit mehr Wissen als ich Lust hat, etwas zur juristischen Allgemeinbildung von mir und anderen Interessierten beizutragen.

Der wichtigste Punkt für mich betrifft die Nutzung von Stockfotos (in meinem Fall wäre das Fotolia). Soweit ich die FAQs von denen verstehe, kann ich als Webdesigner ja durchaus das Bild kaufen und dann für einen Kunden verwenden, also ihm quasi die Nutzungsrechte an der Seite (die das Bild enthält) überlassen. Zu diesem Szenario stellen sich mir 2 Fragen:

1) Sowohl der Urheber als auch Fotolia müssen anscheinend trotz Kauf im Impressum gewürdigt werden. Wenn ich nun aber das Bild kaufe und der Kunde damit online geht, woher wissen der Urheber und Fotolia eigentlich, dass mein Kunde KEINEN Urheberrechtsverstoß begeht?

2) Ist es für mich als Webdesigner rechtlich vorteilhafter, wenn ich die Bilder nicht selbst kaufe, sondern den Kunden kaufen lasse? Bei Fotolia finde ich z.B. folgende Aussage:
Zitat:
Sie allein sind verantwortlich und haftbar für die Nutzung des Werks durch Ihren Kunden.

Angesichts dieser klaren Formulierung frage ich mich wirklich, welchen Grund es geben könnte, dass ein Webdesigner selbst die Bilder kauft und dann dem Kunden die Nutzungsrechte überträgt? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Dann habe ich einen Domainnamen gefunden, der aus 2 Begriffen besteht (Begriff1Begriff2.de), die ich beide im Online-Duden finde. Für die vertauschte Position dieser Begriffe (Begriff2Begriff1.de) ist die Domain bereits vergeben. Das Unternehmen scheint jedoch keine Inhalte hinterlegt zu haben und die sind auch in einer ganz anderen Branche tätig als der Kunde. Beim DPMA liefern beide Kombinationen bei der Markenrecherche keinerlei Treffer. Kann man davon ausgehen, dass die Registrierung eines solchen Domainnamen rechtlich unproblematisch ist?

Und weiter gehts beim allseits beliebten Thema Fonts...es geht um die Verwendung von Fonts in Logos. Dazu habe ich 3 Fragen:

1) Muss die Nutzung in einem Logo in der gekauften Schrift-Lizenz explizit erlaubt sein, oder muss man nur darauf achten, dass diese Nutzung nicht ausgeschlossen ist?

2) Wann ist ein Logo eigentlich ein Logo? Also im rechtlichen Sinne...wenn man z.B. im Header einer Webseite einen hübschen Hintergrund mit einem Schriftzug versieht und ein selbst gemaltes Motiv daneben setzt, ist das dann automatisch ein Logo und es besteht die Gefahr, dass der Urheber der Schrift den Kunden abmahnt?
Oder ist ein Logo erst dann ein Logo, wenn man das Logo als solches Schützen lässt?
Es geht mir bei dieser Frage nicht um die eigenen Rechte am "Logo", sondern um die größere juristische Angriffsfläche, die man anderen mit dem Status "Logo" möglicherweise bietet.

3) Kann man solch ein Logo (also mit Font von einem dritten) dann überhaupt als Wort-Bild-Marke oder was auch immer schützen lassen? Ich stelle mir das so vor, dass ja auch ein Konkurrent theoretisch die gleiche Schrift in seinem Logo verwenden könnte und es dadurch zu Verwechslungen kommen könnte. Wird dann seitens DPMA nur geprüft, ob in derselben Branche diese Schrift bereits geschützt ist + ob man eine geeignete Lizenz für die Schrift hat?

Viele Grüße aus dem philosophischen Lager...
fruchtzwerglein
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SL-Design

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Verfasst Mo 01.02.2016 14:31
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Zu den Fotos:
Es ist immer sinnvoll, dass dein Kunde die Fotos beim Anbieter direkt und unter seinem Namen erwirbt und sie dir zur Gestaltung der Website zur Verfügung stellt.
Du selber darfst nämlich gar nicht die Nutzungsrechte weiterverkaufen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kunde die Bilder ggf. auch für andere Projekte verwenden darf.
Ich handhabe das immer so und meine Kunden haben da auch Verständnis wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.

Zur Domain:
Ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Ist eine Domain frei, kannst Du sie auch verwenden.

Zu den Fonts:
Wenn Du die Nutzungsrechte an einem Font hast, kannst du ihn auch für ein Logo verwenden.
Das betrifft auch die Systemschriften, die Du mit Deinem Betriebssystem erworben hast.
Kein Logoinhaber mit einer Wortmarke, die z.B. in der Futura gesetzt ist, kann die abmahnen, weil du für ein Dein Logo auch die Futura verwendest.
Dein Logo sollte man natürlich nicht mit einem anderen Logo verwechseln können.
Anders sieht das bei einem Firmennamen aus. Ist der in einer oder gar allen Klassengeschützt, kannst Du ihn nicht in der gleichen Klasse verwenden, egal mit welchem Font er gesetzt ist.

Bildagenturen verbieten öfter die Verwendung von Vektor-Illustrationen für eine Logogestaltung, bei Fonts trifft das nicht zu.
Ausser vielleicht von Fonts, die speziell und exklusiv für ein Unternehmen entwickelt wurde, die nicht frei verkäuflich sind - z.B. Mercedes hatte mal drei Exklusivfonts.
Da könnte ich mir vorstellen, eine Abmahnung zu riskieren.
Aber jeder frei verkäufliche Font ist für einen Logogestaltung nutzbar.
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heav

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Verfasst Mo 01.02.2016 14:57
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SL-Design hat geschrieben:
Zur Domain:
Ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Ist eine Domain frei, kannst Du sie auch verwenden.


Naja, wenn wir jetzt von prosiebensat1.de reden
und er sich nun sat1prosieben.de registrieren will,
wäre ich mir da rechtlich nicht mehr so ganz sicher *zwinker*
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SL-Design

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.02.2016 15:07
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heav hat geschrieben:

Naja, wenn wir jetzt von prosiebensat1.de reden
und er sich nun sat1prosieben.de registrieren will,
wäre ich mir da rechtlich nicht mehr so ganz sicher *zwinker*


Wohl richtig, besonders wenn sich dahinter dann auch ein TV-Sender vertritt.
Was ist aber der Sinn dahinter?
Vielleicht sollte der TE das etwas konkretisieren.
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