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Thema: Frage bezüglich gelegentlichem Nebenverdienst vom 12.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage bezüglich gelegentlichem Nebenverdienst
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Chimera
Threadersteller

Dabei seit: 27.07.2002
Ort: Süddeutschland
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.02.2006 01:04
Titel

Frage bezüglich gelegentlichem Nebenverdienst

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Hallo, kleine Frage an euch Hobby-Anwälte... Grins

Ich mache privat ab und zu mal kleinere Arbeiten für Firmen oder Privatpersonen, also Logoerstellung, Vektorisierungen, Websiteerstellung etc.
Jetzt die Frage: muss ich meinen Ausbildungsbetrieb unbedingt davon informieren, auch wenn es sich dabei nur um gelegentliche, kleine Beträge handelt oder muss ich das nur machen wenn es zB ein 400-Euro-Job wäre, also mit festem Gehalt??
Nicht das ich da mal auf die Finger bekomme... Grins

Servus, greetz KingChimera
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baxter

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.02.2006 01:50
Titel

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Das musst Du durchaus bekannt geben. Solltest Du im öffentlichen Dienst arbeiten, musst Du es sogar schriftlich genehmigen lassen. Besonders heikel ist es, wenn es sogar die selbe Tätigkeit ist und sich somit Firmeninteressen mit Deinen Nebenberuflichen überschneiden.

Zuletzt bearbeitet von baxter am So 12.02.2006 01:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chimera
Threadersteller

Dabei seit: 27.07.2002
Ort: Süddeutschland
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.02.2006 01:58
Titel

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Bin nicht im öffentlichen Dienst tätig, daher fällt das schonmal weg... Grins
Es ist nicht direkt die selbe Tätigkeit, gewisse Bereiche mögen sich zwar überschneiden, jedoch würde mein Angebot auch eine andere "Zielgruppe" treffen.

Also muss ich es wirklich bekannt geben wenn ich zB ein Logo gestalte (als einmalige Tätigkeit) und dafür zB 60 Euro bekomme? Nur so als Nennbeispiele ohne realen Hintergrund...

Ich dachte eben bisher das man es nur beim Arbeitgeber anfragen müsste falls es sich um eine Tätigkeit mit Arbeitsvertrag und "festem" Gehalt handelt... So lernt man dazu... Grins

Servus, greetz KingChimera
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.02.2006 02:44
Titel

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Dein Arbeitgeber muss informiert werden, wenn es es sonst rausbekommt hat er Grund zur fristlosen Kündigung. Und glaube mir, die Welt ist klein!

Zudem solltest Du einen Gewerbeschein haben...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.02.2006 15:49
Titel

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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html
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