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Thema: Einmaliger Nebenverdienst vom 15.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Einmaliger Nebenverdienst
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alesch
Threadersteller

Dabei seit: 14.08.2003
Ort: Bremen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.02.2005 19:29
Titel

Einmaliger Nebenverdienst

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Guten Abend.

Habe folgende Frage: Habe das Angebot bekommen, für eine Firma eine einmalige Arbeit zu erledigen. Meine entlohnung liegt bei der ganzen Sache zwischen 100 und 150 Euronen.

Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung und frage mich, ob ich das so einfach machen kann. Mein Chef weiss bescheid, nur rein Rechtlich gesehen will ich mich mit der ganzen Sache natürlich nicht strafbar machen.

Wie soll ich also vorgehen jetzt??
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aight

Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.02.2005 22:49
Titel

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nunja wenn du der firma vertraust und weißt das die dich nicht verarschen werden kannste es ja auf ner freiberuflichen basis machen. musst denen ja keine rechnung schreiben oder?
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 00:31
Titel

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Cash & weg ist OK.

Vorsicht wenn du etwas für die Zahlung unterschreibst.
Dann würde ich diesen Betrag auf jeden Fall bei deinem
nächsten Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben!

Wir hatten bei uns vor 2 Jahren eine Betriebsprüfung des Finanzamtes,
wobei sich der Prüfer genau alle diese kleinen Belege raussuchte.
Wie sich im nachhinein rausstellte, hatten 3 Leutchen Pech.
Kassiert - und nichts angegeben. Aber Dummheit muß auch bestraft werden.

Und auf keinen Fall mit Mehrwertsteuer! * Nee, nee, nee *
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 00:36
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Klingt schwer nach Schwarzarbeit. Ich würde den Thread lieber löschen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 09:00
Titel

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zum finanzamt schlappen, ne freischaffende tätigkeit anmelden - dann kannst du rechnung (ohne mwst) schreiben und gut is. diese rechnung gibst du dann bei deiner steuererklärum am jahresende mit an - dann biste auf jeden fall auf der sicheren seite...

die kohle einfach so nehmen, kann bös enden wie hier schon beschrieben, wenn ne betriebsprüfung kommt. zum einen zahlt der betrieb und du zahlst dann steuern nach (u. evtl. auch ne strafe).
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eViLaSh

Dabei seit: 22.05.2003
Ort: Texas
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 09:20
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
zum finanzamt schlappen, ne freischaffende tätigkeit anmelden - dann kannst du rechnung (ohne mwst) schreiben und gut is. diese rechnung gibst du dann bei deiner steuererklärum am jahresende mit an - dann biste auf jeden fall auf der sicheren seite...

die kohle einfach so nehmen, kann bös enden wie hier schon beschrieben, wenn ne betriebsprüfung kommt. zum einen zahlt der betrieb und du zahlst dann steuern nach (u. evtl. auch ne strafe).


kostet das was? oder muss man da irgendwelche auflagen erfüllen oder so?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 09:35
Titel

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eViLaSh hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
zum finanzamt schlappen, ne freischaffende tätigkeit anmelden - dann kannst du rechnung (ohne mwst) schreiben und gut is. diese rechnung gibst du dann bei deiner steuererklärum am jahresende mit an - dann biste auf jeden fall auf der sicheren seite...

die kohle einfach so nehmen, kann bös enden wie hier schon beschrieben, wenn ne betriebsprüfung kommt. zum einen zahlt der betrieb und du zahlst dann steuern nach (u. evtl. auch ne strafe).


kostet das was? oder muss man da irgendwelche auflagen erfüllen oder so?


wüst ich etz net - aber ein anruf beim finanzamt schafft klarheit Grins
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eViLaSh

Dabei seit: 22.05.2003
Ort: Texas
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2005 09:40
Titel

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was kann man eigentlich alles unter "freischaffende tätigkeit" verstehen ?

Porgrammierung ? Web-Design ?

oder is das wurst ?!
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