mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 23:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Auftag abgebrochen, aber dann anders überlegt.. vom 04.09.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftag abgebrochen, aber dann anders überlegt..
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 04.09.2014 13:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dr84 hat geschrieben:

Kurz vor der Fertigstellung tritt er aus diesem Vertrag zurück


Das kann er aber eben nicht einfach so, das hat ihm sein Anwalt jetzt vermutlich auch klargemacht.

Zitat:
und will gar nichts bezahlen, ganz geschwiegen von den Anteilen! Ich schicke ihm meine Bestätigung des Rücktrittes


Was ein Fehler war.

Zitat:
und schreibe ihm, dass ich in diesem Fall die geleistete Arbeit mit meinem regulären Stundensatz abrechnen muss. Jetzt will er aber doch nicht abrechnen und weiter mir arbeiten um das Projekt zu ende zu bringen.


Ja meine Güte, dann mach's halt zu Ende, sind ja laut deiner Aussage eh nur noch 10% (wobei ich bei deiner Prozentrechnung die selben Schwierigkeiten habe, wie Jade-Haus).
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 04.09.2014 13:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dann ist doch alles ok. Du beendest den Auftrag und kassierst danach für nichts tun. Auftrag erfüllt und abhaken.
 
Anzeige
Anzeige
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2014 13:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jade-Haus hat geschrieben:
50% + 15% = 100% ???
90% = 100% ??? * Keine Ahnung... *

Irgendwie komme ich verständnismäßig mit deiner Prozentrechnung nicht klar.


6! Setzen! <-- Schuld!

Er hat halt einen geringeren Stundensatz von nur 50% seines normalen Stundensatzes vereinbart, und als Ausgleich eine Beteiligung an den Gewinnen die sich die Beiden von der Seite erhoffen. (Woher das Geld kommen soll und wie hoch das sein wird ist erst mal nebensächlich.)
Da der Kunde doch lieber mit jemand anderen weiterarbeiten wollte, und ihn auch nicht weiter an den zu erwarteten Gewinnen beteiligen wollte, hat er seine bisher geleisteten Stunden halt wieder zu 100% berechnet.

Ist das so schwer? * Keine Ahnung... *

Und nun will der Kunde (nach Rücksprache mit seinem Anwalt) doch wieder zurückrudern und es bei der ursprünglichen Vereinbarung belassen. Hmm...?!
Seine Bedenken überhaupt noch mit diesem Kunden arbeiten zu wollen kann ich durchaus nachvollziehen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2014 13:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja, ein augescheinlich größeres Projekt darf auch mal ein bißchen holpern. Da fände ich es auch vom TE unprofessionell, jetzt gleich die Flinte ins Korn zu werfen.

Der Schlüssel ist wie so oft im Leben: Reden. Trefft euch und sprich offen deine Bedenken an. Und gib deinem Gegenüber eine Chance, seine Beweggründe für die von dir als sprunghaft empfundene Entscheidungsfindung datzulegen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
dr84
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2014
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 04.09.2014 14:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

top hat geschrieben:
Jade-Haus hat geschrieben:
50% + 15% = 100% ???
90% = 100% ??? * Keine Ahnung... *

Irgendwie komme ich verständnismäßig mit deiner Prozentrechnung nicht klar.


6! Setzen! <-- Schuld!

Er hat halt einen geringeren Stundensatz von nur 50% seines normalen Stundensatzes vereinbart, und als Ausgleich eine Beteiligung an den Gewinnen die sich die Beiden von der Seite erhoffen. (Woher das Geld kommen soll und wie hoch das sein wird ist erst mal nebensächlich.)
Da der Kunde doch lieber mit jemand anderen weiterarbeiten wollte, und ihn auch nicht weiter an den zu erwarteten Gewinnen beteiligen wollte, hat er seine bisher geleisteten Stunden halt wieder zu 100% berechnet.

Ist das so schwer? * Keine Ahnung... *

Und nun will der Kunde (nach Rücksprache mit seinem Anwalt) doch wieder zurückrudern und es bei der ursprünglichen Vereinbarung belassen. Hmm...?!
Seine Bedenken überhaupt noch mit diesem Kunden arbeiten zu wollen kann ich durchaus nachvollziehen.


Danke für die TOP-Erklärung. *zwinker*

Klar kann ich jetzt das Projekt zu Ende machen, habe aber meine Bedenken, dass dieser Kunde in paar Tagen wieder anders überlegt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2014 15:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bezweifle, dass jemand, der fortlaufend "Homepage" schreibt, überhaupt ein Gewerbe angemeldet hat.
  View user's profile Private Nachricht senden
dr84
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2014
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 04.09.2014 15:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zeithase hat geschrieben:
Ich bezweifle, dass jemand, der fortlaufend "Homepage" schreibt, überhaupt ein Gewerbe angemeldet hat.


Danke für die "nette" Anmerkung. Deutsch ist nicht meine Muttersprache, daher kann ich mir einige Sprachfehler erlauben.
  View user's profile Private Nachricht senden
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2014 16:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zeithase hat geschrieben:
Ich bezweifle, dass jemand, der fortlaufend "Homepage" schreibt, überhaupt ein Gewerbe angemeldet hat.

Was auch nicht zwingend notwendig ist.
Ich bin seit 20 Jahren selbständig - gestalte auch "Homepages" - und habe kein Gewerbe angemeldet.
Was willst du damit sagen?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kunde überlegt, Logo als Marke anzumelden
Kunde Auftrag abgebrochen und will mich nun verklagen
[Recht] Auftrag von Kunde abgebrochen, Geld zurückgeben?
Kann wer anders mein Logo beim Patentamt eintragen? Was dann
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.