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Stupid Duck
Threadersteller
Dabei seit: 18.02.2004
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.05.2010 18:09
Titel Kann wer anders mein Logo beim Patentamt eintragen? Was dann |
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Hallo ihr Rechtsprofis; folgende Situation:
Ich habe einem Kunden eine Wort- /Bildmarke entworfen und ihm Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit sogut.
Nun die berechtigte Frage des Kunden; Wie geschützt ist diese Wort- /Bildmarke nun eigentlich?
Fragestellungen:
Wenn jemand anders ausser ihm es nutzt - könnte ich ihn verklagen, right?
Was ist, wenn jemand anders in einem Jahr das Logo im Patentamt anmeldet, ohne das ich es mitbekomme?
Habe ich als Urheber da irgendwelche Chancen gegen anzukommen?
Hat es für einen Zimmermann 1-Mann Betrieb überhaupt einen reellen Nutzen, das eintragen zu lassen?
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 11.05.2010 18:20
Titel
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Naja … du musst nun erst mal unterscheiden zwischen Markeneintragungen (Wort und oder Bildmarke) und Geschmacksmustern. Infos gibts beim Patent und Markenamt.
Ob das möglich ist hängt je nach dem für was er sich entscheidet ab. Da gibts Dinge wie Schöpfungshöhe etc.
Zitat: | Hat es für einen Zimmermann 1-Mann Betrieb überhaupt einen reellen Nutzen, das eintragen zu lassen? |
Naja – eher weniger – er soll sich im HRB eintragen lassen dann ist wenichstens seine firmenbezeichnung regional geschützt (nicht aber das Logo)
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.05.2010 09:05
Titel Re: Kann wer anders mein Logo beim Patentamt eintragen? Was |
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Stupid Duck hat geschrieben: | Hallo ihr Rechtsprofis; folgende Situation: |
Hier sind glaube ich nur sehr wenige Anwälte unterwegs, insofern können und dürfen wir hier auch keine Rechtsberatungen geben, sondern lediglich Erfahrungen und Meinungen äußern.
Zitat: | Ich habe einem Kunden eine Wort- /Bildmarke entworfen und ihm Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit sogut.
Nun die berechtigte Frage des Kunden; Wie geschützt ist diese Wort- /Bildmarke nun eigentlich? |
Hast du was Schriftliches über Art und Umfang der Nutzungsrechte, die du ihm eingeräumt hast?
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.05.2010 09:43
Titel
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Seitens des Urheberrechtes würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. (Siehe Signatur)
Allerdings gibt es ja auch noch andere Bereiche wie das Wettbewerbsrecht. Wenn ich mich nicht irre, gibt es da auch irgend welche Verschriften die z.B. Firmennamen und dergleichen schützen. (Irgendwas mit "geschäftlicher Verkehr" oder so.)
Genaueres wirst du dir schon selbst "ergoogeln" müssen oder, wenn du es rechtsverbindlich haben willst, eine (Fach-)Anwalt fragen.
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Stupid Duck
Threadersteller
Dabei seit: 18.02.2004
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.05.2010 09:43
Titel
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Dankesehr euch drei. Das hilft mir schonmal 'n Schritt weiter. Denke mal ein Geschmacksmuster anzumelden wäre da der vernünftigste Weg.
Und ja; die Nutzungsrechte hab ich ihm schriftlich festgehalten.
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