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Thema: Auftag abgebrochen, aber dann anders überlegt.. vom 04.09.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftag abgebrochen, aber dann anders überlegt..
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dr84
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Verfasst Do 04.09.2014 10:20
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Auftag abgebrochen, aber dann anders überlegt..

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Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Dilemma. Ein Kunde hat mit mir ein Vertrag für die Homepageentwicklung abgeschlossen. Im Vertag steht, dass ich nach der Fertigstellung des Projektes die Anteile von der Homepage bekomme und daher nur 50% meines Aufwandes in die Rechnung stelle. Bei ca. 90% der Fertigstellung teilt der Kunde mit, dass er sein Auftrag abbricht, weil er davon ausgeht, dass es mit anderem CSM besser funktionieren wird und er wird einen anderen Entwickler damit beauftragen. Nach dieser Aussage stelle ich ihm die Rechnung für die geleistete Arbeit zu 100% in die Rechnung. Zuerst bemängelt er eine Arbeit und sagt, dass er die Rechnung nicht bezahlt, aber nach der Beratung mit seinem Anwalt, teilt er mir, dass er doch das Projekt mit mir abschließen möchte.

Wie soll ich am besten in solchen Fall vorgehen? Ehrlich gesagt habe ich kein Interesse mit so „problematischen“ Kunde weiterarbeiten. Bin ich verpflichtet den Auftrag weiter zu machen?


Zuletzt bearbeitet von dr84 am Do 04.09.2014 10:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 04.09.2014 10:52
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Dein Kunde hat das gleiche Recht auf Vertragserfüllung wie eben auch du. Du solltest vlt über eine Klausel in deinem Vertrag nachdenken, die so einen Fall abdeckt. Was passiert, wenn der Vertrag vor Abschluss aufgehoben wird. Dein Kunde, kann ja nicht einfach einseitig den Vertrag nach Lust und Laune ändern. Das hat ihm sein Anwalt ja auch deutlich gemacht.
Wenn der Vertrag gültig ist, dann musst du ihn auch vollenden. So sehe ich das.

Was ich nicht verstehe ist die Art der Bezahlung. Warum genau bekommst du nur 50% deines Aufwandes und was sind die "Anteile von der Homepage"?
 
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dr84
Threadersteller

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Verfasst Do 04.09.2014 11:03
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Nefliete hat geschrieben:
Dein Kunde hat das gleiche Recht auf Vertragserfüllung wie eben auch du. Du solltest vlt über eine Klausel in deinem Vertrag nachdenken, die so einen Fall abdeckt. Was passiert, wenn der Vertrag vor Abschluss aufgehoben wird. Dein Kunde, kann ja nicht einfach einseitig den Vertrag nach Lust und Laune ändern. Das hat ihm sein Anwalt ja auch deutlich gemacht.
Wenn der Vertrag gültig ist, dann musst du ihn auch vollenden. So sehe ich das.

Was ich nicht verstehe ist die Art der Bezahlung. Warum genau bekommst du nur 50% deines Aufwandes und was sind die "Anteile von der Homepage"?


Es ist mir klar, dass er das Recht auf Vertragserfüllung hat. Auch dann, wenn er den Vertrag vor eine Woche seinerseits abgebrochen hat? Das habe ich ihm auch bestätigt.

Unter Anteilen versteht sich Beteiligung am Gewinn von der Homepage. Daher als finanzieller Ausgleich für mich.
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 04.09.2014 11:10
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dr84 hat geschrieben:


Es ist mir klar, dass er das Recht auf Vertragserfüllung hat. Auch dann, wenn er den Vertrag vor eine Woche seinerseits abgebrochen hat? Das habe ich ihm auch bestätigt.


Was hast du ihm bestätigt? Das ist mal wieder alles sehr undurchsichtig und für Außenstehende kaum zu durchschauen...

Zitat:
Nach dieser Aussage stelle ich ihm die Rechnung für die geleistete Arbeit zu 100% in die Rechnung


Du hast ihm also erst bestätigt, dass er den Auftrag abbrechen kann und dann trotzdem 100% in Rechnung gestellt? Oder wie oder was?
 
SL-Design

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Verfasst Do 04.09.2014 11:11
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dr84 hat geschrieben:
Unter Anteilen versteht sich Beteiligung am Gewinn von der Homepage.





Verkauft der was über die Website und du bist am Gewinn beteiligt?
Was verkauft dein Kunde denn und wie sieht das Modell aus und wie lange sollte diese Reglung gelten?
Finde ich ziemlich seltsam.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 04.09.2014 11:17
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Wenn ihr einen Auflösungsvertrag gemacht habt, dann hättet ihr da auch über die nötigen Ausstände verhandeln müssen. Du kannst ja nicht einfach was in Rechnung stellen und der Kunde solls dann bezahlen. 90% sind fertig, 100% sollen aber bezahlt werden, 50% hättest du aber nur bei Fertigstellung bekommen... Das sehe ich nicht nur einen "Problemkunden", wenn ich das mal so sagen darf.

Mach den Auftrag doch einfach fertig und denke nicht weiter darüber nach. Dein Kunde hat sich doch schon bereit erklärt.
 
dr84
Threadersteller

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Verfasst Do 04.09.2014 11:29
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Die Homepage wird nach der Fertigstellung bezahlte Dienste abbitten und einen bestimmten Umsatz und Gewinn machen. Da die Entwicklung für ihn zu teuer war, haben wir im Vertrag ausgemacht, dass ich nur mit 50% meines Stundensatzes abrechnen würde, dafür aber an dem Umsatz bzw. Gewinn der Homepage lebenslang mit 15% beteiligt bin.

Kurz vor der Fertigstellung tritt er aus diesem Vertrag zurück und will gar nichts bezahlen, ganz geschwiegen von den Anteilen! Ich schicke ihm meine Bestätigung des Rücktrittes und schreibe ihm, dass ich in diesem Fall die geleistete Arbeit mit meinem regulären Stundensatz abrechnen muss. Jetzt will er aber doch nicht abrechnen und weiter mir arbeiten um das Projekt zu ende zu bringen.


Zuletzt bearbeitet von dr84 am Do 04.09.2014 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jade-Haus

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Verfasst Do 04.09.2014 12:12
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50% + 15% = 100% ???
90% = 100% ??? * Keine Ahnung... *

Irgendwie komme ich verständnismäßig mit deiner Prozentrechnung nicht klar.
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