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Thema: Bestanden?--->(Industriemechaniker) vom 03.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Bestanden?--->(Industriemechaniker)
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Ironman
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Verfasst Fr 03.02.2006 20:11
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Bestanden?--->(Industriemechaniker)

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Hallo, erstmal vorweg ich bin Industriemechaniker--->Geräte u. Feinwerktechnik.

Warum ich hier bin? *Huch* Da mir bisher keiner eine klare Antwort auf meine Fragen geben konnte, versuch ichs mal hier. Ich hoffe hier kennt sich einer aus und kann mir weiterhelfen. Menno!

Meine Frage bezieht sich auf die IHK-Abschlussprüfung in Theorie:
Meine Fächer waren Technologie, Mathe, Arbeitsplanung und Wirtschaftskunde, dabei ist Technologie und NUR Technologie Sperrfach, heißt ich darf in dem Fach nicht auf unter 50% kommen ansonsten bin ich durchgerasselt, kein Problem die hab ich auch. Auch hab ich von meinem Meister bereits die Gesamtergebnisse in Theorie und Praktik erfahren:
Theorie=59%--->(Da ich in Theorie nicht so der Held bin)
Praktik=82%--->(Praktik auf jedenfall bestanden, kein Thema)

Auf meine Frage ob ich in Theorie noch irgendwie durchgefallen sein kann, meinte mein Meister(Selbst Prüfer im praktischen bei der IHK)schlicht: Nein, das geht net *Whaazzzz uppp?* und das wir in den kommenden Tagen--->Wochen einen "Zettel" bekommen in dem drinsteht das wir alle bestanden haben(BTW Wie gesagt, er hat anscheinend nur die Gesamtergebnisse, nicht aber die der einzelnen Fächer).

So nun hab ich über 50% im Sperrfach Technologie und auch insgesamt komm ich ja auf 59%(50% brauch ich ja)und mein Meister meint ich könne in der Theorie garnicht mehr durchgefallen sein. *balla balla* Aber was ist jetzt wenn ich jetzt trotzdem in einem der sagen wir "unwichtigen" Fächer auf unter 30% gekommen bin(Ich hab da so eine Vorahnung), denn ich hab mal gelesen das man bei unter 30% in irgendeinem Fach bei der IHK aufjedenfall durchgefallen ist und dieses Fach wiederholen muss. * Ich geb auf... *

Ein "wirklich" kompetenter Kollege von mir(Der seine Prüfung schon lange hatte und fertig ist), den ich mal darauf angesprochen habe, hat gemeint das es egal sei solang man im Sperrfach und insgesamt auf über 50% in Theorie kommt. Aber was ist nun mit den 30%? Gillt das nicht für Industriemechaniker? * Keine Ahnung... *

Ich versteh nurnoch Bahnhof und wert noch verrückt! * Ööhm... ja? *

Kann mir da BITTE einer weiterhelfen, jemand der sich in dem Bereich vielleicht auskennt und genau weiß was Sache ist? * Ich bin unwürdig *


Zuletzt bearbeitet von Ironman am Fr 03.02.2006 20:14, insgesamt 4-mal bearbeitet
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RickMKK

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Verfasst Fr 03.02.2006 21:04
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Hallo!

Ich helfe Dir gerne weiter. Aber dazu müsste ich wissen, welche Prüfungsordnung für Dich maßgebend ist.

Kannst Du die hier mal verlinken?!

Zum Beispiel mit Link auf die IHK-Website....

Gruß, Rick


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Fr 03.02.2006 21:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ironman
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Verfasst Fr 03.02.2006 21:18
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Zitat:
Ich helfe Dir gerne weiter

Ja BITTE! * Ja, ja, ja... *

Zitat:
Aber dazu müsste ich wissen, welche Prüfungsordnung für Dich maßgebend ist.

Prüfungsordnung? Also bei mir müsste es die IHK Stuttgart sein...wenn es das ist was du meins. * Such, Fiffi, such! *
LINK: http://www.stuttgart.ihk24.de/


Zuletzt bearbeitet von Ironman am Fr 03.02.2006 22:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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RickMKK

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Verfasst Fr 03.02.2006 22:28
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Hallo!

Hmm... das ist nicht so ganz eindeutig formuliert.

Ich lese das hier:

Zitat:

§ 20 Bewertung

(1) Die Prüfungsleistungen gem. der Gliederung der Prüfung nach § 13 sowie die Gesamtleistung sind - unbeschadet der Gewichtung von einzelnen Prüfungsleistungen aufgrund der Ausbildungsordnungen oder, soweit darüber keine Bestimmungen enthalten, aufgrund von Richtlinien, die diese Prüfungsordnung ergänzen, oder, soweit diese nicht bestehen, aufgrund der Entscheidung des Prüfungsausschusses - wie folgt zu bewerten:


Zitat:

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt - mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.


Tja... das heißt übersetzt: Genaues weiß man nicht ....

Der Prüfungsausschuss kann hier länderspezifische Prüfungsordnungen heranziehen, die dann näher regeln, wie das in Deinem angesprochenen Fall z.B. mit Sperrfächern oder gegenseitiger Anrechnung von Ergebnissen gehandhabt wird.

Der Prüfungsausschuss ist hier in jedem Fall auf der Ebene des Beurteilungsspielraumes, der ziemlich weitgehend ist.

In jedem Fall wird Dir genau mitgeteilt, in welchen Prüfungsteilen Du keine ausreichenden Leistungen erbracht hast:


Zitat:

§ 23 Nicht bestandene Prüfung

(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und sein gesetzlicher Vertreter sowie der Ausbildende von der Kammer einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsteilen ausreichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen.



Um Dir genauere Auskunft geben zu können, brauchen wir die für Dich geltende Prüfungsordnung sowie die sonstigen von Deinem Prüfungsausschuss erlassenen Prüfungsrichtlinien.

Sind die in Deinen Unterlagen?

Gruß, Rick
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Ironman
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Verfasst Fr 03.02.2006 23:17
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Zitat:
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt - mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Interessant. Also ich versteh das so: die Fertigkeitsprüfung steht für die Praktische und die Kenntnisprüfung für die Theoretische Prüfung. Würde bedeuteten das ich ich in Praktik und Theorie jeweils ausreichend benotet werden muss damit ich bestehen kann. Praktik hab ich ne 2 mit 82 Punkten und Theorie ne 4 mit 59 Punkten...
Oder ist es in der Theorie so gemeint das ich in jedem einzelnen Prüfungsfach mind. ne 4 haben muss? * Keine Ahnung... *

Zitat:
§ 23 Nicht bestandene Prüfung

(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer und sein gesetzlicher Vertreter sowie der Ausbildende von der Kammer einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsteilen ausreichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen.

Soso in dem Fall ist mein gesetzlicher Vertreter ja mein Meister oder? Mein Meister hat mir die Gesammt-Ergebnisse ja bereits genannt und auf meine Anfrage hat er gemeint das wir in den kommenden Tagen einen Brief bekommen in dem steht das wir alle bestanden haben...

Zitat:
Um Dir genauere Auskunft geben zu können, brauchen wir die für Dich geltende Prüfungsordnung sowie die sonstigen von Deinem Prüfungsausschuss erlassenen Prüfungsrichtlinien.
Sind die in Deinen Unterlagen?

Hmmm...ich weiß nicht genau was du mit den Prüfungsrichtlinien oder der Prüfungsordnung meinst? Unterlagen hab auch keine wirklichen bekommen. * Keine Ahnung... * Also ich hab von der IHK mal eine Einladung zur Prüfung bekommen. Ooops

Aber du scheinst dich ja gut auszukennen, hast du was mit der IHK am Hut? *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Ironman am Fr 03.02.2006 23:28, insgesamt 5-mal bearbeitet
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
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Verfasst Fr 03.02.2006 23:27
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Ironman hat geschrieben:


Zitat:

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes bestimmt - mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.


Interessant. Also ich versteh das so: die Fertigkeitsprüfung steht für die Praktische und die Kenntnisprüfung für die Theoretische Prüfung. Würde bedeuteten das ich ich in Praktik und Theorie jeweils ausreichend benotet werden muss damit ich bestehen kann. Praktik hab ich ne 2 mit 82 Punkten und Theorie ne 4 mit 59 Punkten...



Nun... ich kenne es so, daß man in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen haben muss.
Sonst wäre es ja auch möglich, die Prüfung zu bestehen, z.B.
Fach 1: 100% - Fach 2: 33% - Fach 3: 33% - Fach 4: 35% , ergibt im Durchschnitt: > 50%.
Das kanns ja wohl nicht sein.... Au weia!



Zitat:

Soso in dem Fall ist mein gesetzlicher Vertreter ja mein Meister oder? Mein meister hat mir die Ergebnisse ja bereits genannt und auf meine Anfrage hat er gemeint das wir in den kommenden Tagen einen Brief bekommen in dem steht das wir alle bestanden haben...


Gesetzlicher Vertreter sind Deine Eltern, solange Du minderjährig bist.

Dein Meister ist Dein Ausbilder.


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Fr 03.02.2006 23:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ironman
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Dabei seit: 03.02.2006
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Verfasst Fr 03.02.2006 23:37
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Zitat:
Nun... ich kenne es so, daß man in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen haben muss.
Sonst wäre es ja auch möglich, die Prüfung zu bestehen, z.B.
Fach 1: 100% - Fach 2: 25% - Fach 3: 25% - Fach 4: 26% , ergibt im Durchschnitt: > 50%.

Nein, jedes Fach hat ja seine Gewichtung, soweit ich weiß sieht das bei mir so aus:
Technologie 40%
Mathematik 20%
Arbeitsplanung 20%
Wirtschaftslehre 20%

PrüfungsBsp:
Technologie 70% = 28 Punkte
WiSo 65% = 13 Punkte
Arbeitsplanung 70% = 14 Punkte
Mathe 15% = 3 Punkte
--->Ergibt insgesamt 58 Punkte...
Technologie ist bei mir ja das einzige Sperrfach, heißt ausreichende Leistung(also 50%)ist hierbei ein MUSS, andernfalls wäre ich durchgeflogen, aber wie sieht es nun mit den anderen Fächern aus. *balla balla*


Zuletzt bearbeitet von Ironman am Sa 04.02.2006 00:10, insgesamt 4-mal bearbeitet
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joki

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Verfasst Sa 04.02.2006 14:03
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Am besten fragst Du den Vorsitzenden Deines Prüfungsausschusses. Der wird Dir die Bewertung erläutern. Der Ausschuss hat einen Entscheidungsrahmen und arbeitet autonom. Die Prüfer sind keine Angestellten der IHK.
Im Facharbeiterbrief bekommst Du nur 2 Noten und die Gesamtnote ausgestellt.

Das Prüfungsergebnis ist erst rechtskräftig wenn der prüfende Ausschuss dieses formell beschlossen hat.

Gruß von einem der am Rhein prüft. *Thumbs up!*

edit: Mit Deinen 15% in Mathe das ist ja erbärmlich!! <-- Schuld! * Nee, nee, nee * Wie willst Du eigentlich mit den nicht vorhandenen Kenntnissen im Beruf bestehen? Die Mechanik besteht nun mal aus Mathe...
Auch mit bestandener Prüfung rate ich Dir das unbedingt nachzubessern. Als Meister hätte ich Angst Dich irgendetwas selbstständig fertigen zu lassen.


Zuletzt bearbeitet von joki am Sa 04.02.2006 14:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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