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Ironman
Threadersteller
Dabei seit: 03.02.2006
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Verfasst Sa 04.02.2006 15:14
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Zitat: | edit: Mit Deinen 15% in Mathe das ist ja erbärmlich!! Wie willst Du eigentlich mit den nicht vorhandenen Kenntnissen im Beruf bestehen? Die Mechanik besteht nun mal aus Mathe...
Auch mit bestandener Prüfung rate ich Dir das unbedingt nachzubessern. Als Meister hätte ich Angst Dich irgendetwas selbstständig fertigen zu lassen. |
Ne keine Sorge, ich hab keine 15% in Mathe, wahr doch nur ein extremes Beispiel von mir ob man so auch bestehen kann, weil ich in einem Fach ein ziemlig schlechtes Gefühl habe.
Zitat: | Das Prüfungsergebnis ist erst rechtskräftig wenn der prüfende Ausschuss dieses formell beschlossen hat. |
Hmmm...also wenn mein Meister mir die Ergebnisse genannt hat und meint das wir alle bestanden haben, könnte das schon beschlossene Sache sein, oder muss ich erst noch eine offizielle Bestätigung bekommen?
Zuletzt bearbeitet von Ironman am Sa 04.02.2006 17:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
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Verfasst Sa 04.02.2006 17:04
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Die Prüfung gilt erswt als bestanden und somit als Ende des Ausbildungsverhältnisses wenn Du den Brief ausgehändigt bekommst. Bis dahin ist alles ungewiss für die Prüflinge. Der Ausschuss kann bis zuletzt (förmlicher Beschluss) Änderungen an der Bewertung vornehmen.
Die Kammer hat Dir dafür wahrscheinlich einen seperaten Termin mitgeteilt. Das was Dein Meister Dir erzählt hat gilt nicht. Übrigens: derjenige der das aus dem Ausschuss rausposaunt hat, hat auch gegen geltendes Recht verstossen !! Wenn das jemand drauf anlegt ist die damit ganze Prüfung ungültig...
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Ironman
Threadersteller
Dabei seit: 03.02.2006
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Verfasst Sa 04.02.2006 17:15
Titel
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Zitat: | Die Prüfung gilt erswt als bestanden und somit als Ende des Ausbildungsverhältnisses wenn Du den Brief ausgehändigt bekommst. Bis dahin ist alles ungewiss für die Prüflinge. Der Ausschuss kann bis zuletzt (förmlicher Beschluss) Änderungen an der Bewertung vornehmen. |
OK, alles klar.
Zitat: | Die Kammer hat Dir dafür wahrscheinlich einen seperaten Termin mitgeteilt. |
Nope, nicht wirklich. Einen genauen Termin haben wir dafür nicht bekommen, es hieß nur in den kommenden "Tagen", aber jetzt ist schon wieder ne Woche rum.
Zitat: | Übrigens: derjenige der das aus dem Ausschuss rausposaunt hat, hat auch gegen geltendes Recht verstossen !! Wenn das jemand drauf anlegt ist die damit ganze Prüfung ungültig... |
Oje, dann bin ich lieber mal still...
Zuletzt bearbeitet von Ironman am Sa 04.02.2006 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Desh
Dabei seit: 07.12.2006
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Verfasst Do 07.12.2006 19:01
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unser Meister hat uns das so erklärt.
man brauch um die Prüfung zu bestehen (Theorie) 251/500 möglichen punkten.
Da Technologie Sperrfach ist zählt das doppelt und wenn man das nicht besteht, sprich keine 51% hat, ist man durchgefallen. Jedes % entspricht einem Punkt.
soll heißen.
Beispiel:
Techologie: 60% --> (x2) 120
Mathe: 45%
Sozialkunde: 45%
Arbeitsplanung: 45%
----------------------------------------------------
120+45+45+45= 255 Punkte.
Obwohl man in allen anderen Fächern "nicht bestanden" hat, hat man dennoch bestanden, weil man mehr als 251 Punkte gesamt hat, und man hat Technologie bestanden.
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M_a_x
Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Do 07.12.2006 19:25
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Ich habe meine Wurstfachverkäuferprüfung absolviert und habe in der Fachtheorie für Rohwurstherstellung nur 55 Punkte.
Kann mir hier jemand helfen oder soll ich es doch mal lieber in einem Physiker Forum versuchen.
Bei meiner IHK nachzufragen wäre mir echt zu einfach.
Danke.
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