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Thema: Zweitausbildung: Keinen Anspruch von der Arbeitsagentur vom 03.07.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Zweitausbildung: Keinen Anspruch von der Arbeitsagentur
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andalusi
Threadersteller

Dabei seit: 03.07.2013
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Verfasst Mi 03.07.2013 14:40
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Zweitausbildung: Keinen Anspruch von der Arbeitsagentur

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Hallo Zusammen!

Ich habe die Chance auf eine Ausbildungsstelle zum Mediengestalter in München.
Da ich vor 12 Jahren schon einmal eine Ausbildung gemacht habe, müßte ich nur zwei Jahre lernen.

Nun kommt man in München mit einem Lehrlingsgehalt nicht weit, so das ich beim Arbeitsamt vorstellig war.
Der nette Herr meinte, er könne mir eine Umschulung anbieten, mit der Aussicht auf 60% des letzten Gehaltes.

Das würde aber anscheinend nur funktionieren, wenn ich eine Umschulung machen würde, die von der Arbeitsagentur genehmigt würde.
Bei der Ausbildung in der Agentur, wo ich übrigens schon ein 6 monatiges Praktikum erfolgreich absolviert habe stünde mir das Geld angeblich nicht zu.

Kann das jemand bestätigen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mi 03.07.2013 14:49
Titel

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Da läuft doch gerade ein Parallelthread ...
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andalusi
Threadersteller

Dabei seit: 03.07.2013
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Verfasst Mi 03.07.2013 15:00
Titel

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Ja stimmt, Danke!
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