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Thema: Wann endet das Ausbildungsverhältnis? vom 08.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
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somone

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.06.2009 16:08
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Und wie ist das mit dem 25.? Arbeitstag? Wahrscheinlich schon oder?

MCR hat geschrieben:


Wenn du nach Bestehen der Ausbildung (geduldet) weiterarbeitest, dann hast du ein neues Arbeitsverhältnis mit mündlichem Vertrag. Der Ausbildungsvertrag ist mit dem Zeitpunkt des Bestehens beendet.



Das ist doch blöd... woher soll ich denn dann wissen, wieviel Geld ich bekomme... dann stell ich mich hier wahrscheinlich weiter für Azubi-Gehalt hin... also stillschweigend akzeptieren? Damit akzeptiere ich doch wohl auch die Gehaltsvorstellung meines Chefs oder wie???
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Dis

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.06.2009 16:17
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Am einfachsten ist es wenn du mit deinen Chefs mal redest wie es jetzt nach der Ausbildung weitergeht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 16.06.2009 16:20
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wer so sein arbeitsverhältnis beginnt hat selber schuld. da spielt es keine rolle ob rechtlich oder nicht.

die ausbildung endet mit bestehen der prüfung. dann wünscht man seinem chef noch alles gute oder handelt sofort einen neuen vertrag aus. was der chef für versicherungen usw hat, ist unerheblich. wenn du den monat nicht voll arbeitest bekommst du den lohn anteilig. der resturlaub wird dir kein neuer arbeitgeber übernehmen. der verfällt, wenn du ihn nicht nimmst. dein neuer arbeitgeber gewährt dir schließlich auch urlaub.

ich habe zumindest bei keinem meiner vier arbeitgeber den urlaub mitgenommen. aber vorsorglich habe ich ihn auch einfach genommen.
 
somone

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.06.2009 16:33
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Dis hat geschrieben:
Am einfachsten ist es wenn du mit deinen Chefs mal redest wie es jetzt nach der Ausbildung weitergeht.


Ist ja auch gar kein Thema... aber es empfiehlt sich eben, bestimmte Dinge zu wissen, bevor man mit seinem Chef redet... Denn wenn man nicht sagt, was man will, dann setzt er seinen Willen durch - und daher ist es eben gut zu wissen, was ich kann und darf...
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jek

Dabei seit: 28.02.2008
Ort: Markdorf/Konstanz
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 12:21
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Wie sieht es eigentlich aus, ich werde übernommen. und diese oder nächste woche kommt mein ihk zeugniss. heißt es dann ab da bekomm ich mein richtiges gehalt oder muss ich noch bis zum 31.august 2009 (so lang läuft mein ausbildungsvertrag)
weiter arbeiten mit azubi gehalt o.Ö
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.06.2009 12:25
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Boah, was steht da denn zwei Seiten weiter vorne? Das Ausbildungsverhältnis endet!! Aus! Ende! Schluss! Vorbei!

Also endet doch auch der vertrag. Also greift dein neuer. Und was immer da zum gehalt drin steht, gilt dann sofort.

Meine Güte!
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 12:26
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jek hat geschrieben:
Wie sieht es eigentlich aus, ich werde übernommen. und diese oder nächste woche kommt mein ihk zeugniss. heißt es dann ab da bekomm ich mein richtiges gehalt oder muss ich noch bis zum 31.august 2009 (so lang läuft mein ausbildungsvertrag)
weiter arbeiten mit azubi gehalt o.Ö


deine ausbildung endet mit bestehen der prüfung, somit auch dein ausbildungsvertrag. wirst du übernommen, arbeitest du ab dem 1. tag nach bestandener prüfung unter dem neuen (festanstellungs-)vertrag.

//irgendwie taucht ein und dieselbe frage jedes jahr auf. erklärt man euch das heutzutage nicht mehr in der berufschule? * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von Airlebnis am Do 18.06.2009 12:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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jek

Dabei seit: 28.02.2008
Ort: Markdorf/Konstanz
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 12:36
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sry Menno!
ich hab nur noch mal gefragt weil die personalleitung meint ich muss bis 31.Augst mit dem Gehalt weiterarbeiten
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