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purple
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 09.05.2006 13:56
Titel Wann Endet die Ausbildung? Vertrag, oder Prüfungstag |
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Hallo,
mein Ausbildungsvertrag läuft am 31.8 aus. Aber meine Prüfung mache ich schon jetzt am 16.05. Meine Frage lautet, wann mein Vertrag nun endet? Mit der bestanden Abschlussprüfung, oder aber nach Vertrag.
Wenn er endet, wie wird dann weiter verfahren (laut Gesetz) (ich werde nicht übernommen). Bekomme ich ein ganz normales Mediengestalter (ausgelernt) gehalt, doer aber muss (darf) ich nicht mehr zur Arbeit kommen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Wenn es geht, sagt bitte worauf ihr euch bezieht, da ich dann weitere Schritte planen kann.
Gruß
purple
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.05.2006 13:58
Titel
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Forensuche.
Mit der Mitteilung der bestandenen Prüfung.
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Anzeige
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.05.2006 14:01
Titel
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mit dem bestehen der mündlichen/praktischen prüfung. bsp. prüfungstermin mündl./prakt. ist der 15. juni, dann bekommst du nach dieser bescheid, ob oder ob nicht. bei bestanden musst du am 16. juni nicht mehr arbeiten. gehalt gibts anteilig. kommt aber auch drauf an, was du mit deinem chef vereinbart hast, oder ob du übernommen wirst.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 09.05.2006 14:10
Titel Re: Wann Endet die Ausbildung? Vertrag, oder Prüfungstag |
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purple hat geschrieben: | (...) (ich werde nicht übernommen). Bekomme ich ein ganz normales Mediengestalter (ausgelernt) gehalt, doer aber muss (darf) ich nicht mehr zur Arbeit kommen? |
Wenn Du nicht übernommen wirst, wie Du schreibst, bekommst Du auch kein Gehalt mehr (Du bekommst anteilig das bis zur Prüfung und dann ist Schluss). Du bist dann nach Deiner Prüfung arbeitslos.
Da Du das jetzt schon weisst, musst Du Dich umgehend beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Wenn Du das nicht tust, kannst Du gesperrt werden.
c_writer
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.05.2006 14:11
Titel
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plasticangel hat geschrieben: | ...kommt aber auch drauf an, was du mit deinem chef vereinbart hast, oder ob du übernommen wirst. |
Die Ausbildung endet mit der Bekanntgabe, dass bestanden ist. Danach ist er arbeitslos. Danach wird ein neuer Arbeitsvertrag gemacht. danach gelten neue Probezeiten und Kündigungszeiten!
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.05.2006 14:40
Titel
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jo das is klar, dass fertisch is wenn bestanden. wenn er aber übernommen worden wäre, hätte er aber weiterarbeiten könne für richtiges gehalt. oder evtl er bekäm zum 1.x nen neuen vertrag und kann bis dahin "urlaub" machen. - das meinte ich mit der vereinbarung.
da er aber vor die tür gesetzt wird, ist das für ihn ja nicht relevant.
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purple
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 10.05.2006 07:56
Titel
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Aber wie sieht es dann mit der Bezahlung aus. Wir dann direkt nach der Prüfung das normale Mediengestaltergehalt bezahlt? Oder weiter Ausbildungsgehalt?
Gruß
purple
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 10.05.2006 08:34
Titel
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purple hat geschrieben: | Aber wie sieht es dann mit der Bezahlung aus. Wir dann direkt nach der Prüfung das normale Mediengestaltergehalt bezahlt? Oder weiter Ausbildungsgehalt?
Gruß
purple |
Du hast doch geschrieben, dass Du nicht übernommen wirst!?
Was denn nun? Wirst Du nicht übernommen oder wirst Du doch übernommen, befristet zum Beispiel?
Wenn Du nicht übernommen wirst, endet Deine Lehre nach der bestandenen Prüfung und Du bekommst überhaupt kein Geld mehr.
Und wenn Du weisst, dass Du nicht übernommen wirst und nach der bestandenen Prüfung arbeitslos bist, musst Du Dich _umgehend_ arbeitslos melden!
c_writer
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