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Razr84
Dabei seit: 07.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.06.2009 09:56
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Mac hat geschrieben: | Razr84 hat geschrieben: | Wir (zuständige IHK: Trier), erhalten einen solchen Brief voraussichtlich am 17. Juni...sprich diese Woche.
Frage an euch, wenn der Brief da ist...und ihr mit dem jetzigen Betrieb keine weiterbeschäftigung vereinbart habt, bleibt ihr bis zum Feierabend oder haut ihr dann direkt ab? ^^ |
Rein rechtlich sieht es so aus, dass du mit dem Brief in der Hand den Löffel fallen lassen mußt. Wenn du an dem Tag weiterarbeiten würdest, weil den Chef das will, wäre das quasi eine juristisch haltbare Aussage, dass das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes übergeht. |
Klingt einleuchtend. Danke
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Eicoon
Dabei seit: 07.08.2007
Ort: Herten
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 14:24
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Ich kann meine vorläufigen Ergebnisse nächste Woche Donnerstag (25.06.) abholen...heißt ich gehe zur IHK, hole die und ende ist oder??? Also der Mittwoch ist mein letzter Arbeitstag? Hier is dauernd Stress damit....grade sgate mein chef noch meine Versicherungen laufen noch bis zum 01.07.....das kann mir doch egal sein oder??? Der meint ich müssten den Monat noch bleiben...und was ist mit restlichen Urlausbtagen, MUSS er mir die noch geben?
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Razr84
Dabei seit: 07.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 14:41
Titel
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Eicoon hat geschrieben: | Ich kann meine vorläufigen Ergebnisse nächste Woche Donnerstag (25.06.) abholen...heißt ich gehe zur IHK, hole die und ende ist oder??? Also der Mittwoch ist mein letzter Arbeitstag? Hier is dauernd Stress damit....grade sgate mein chef noch meine Versicherungen laufen noch bis zum 01.07.....das kann mir doch egal sein oder??? Der meint ich müssten den Monat noch bleiben...und was ist mit restlichen Urlausbtagen, MUSS er mir die noch geben? |
Den Urlaub muss er dir nicht mehr geben.
Diese wirst du mit nehmen zu deniem neuen Arbeitgeber.
Und wenn du die Ergebnisse hast, ist Feierabend. Hab auch nochmal nachgefragt, sobald die Ergebnisse da sind ist Ende und da kann dein Chef sagen was er möchte.
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MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 15:08
Titel
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Ende der Ausbildung:
BBiG §21 Abs. 2: Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Urlaub:
BUrlG §7 Abs. 4: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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Eicoon
Dabei seit: 07.08.2007
Ort: Herten
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 15:14
Titel
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Mein Chef meinte nun ob er also nochmal mit dem Steuerberater reden soll, so dass ich dann weniger Vergütung bekomme und die Versicherungen nur bis zum 25. laufen...ich meine wie sonst? Wenn ich nach dem. 25 noch komme wäre das ja entweder Schwarzarbeit oder ich hätte halt diesen mündl. abgeschlossenen unbefristeten Arbeitsvertrag oder???
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somone
Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 15:58
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Das finde ich auch verdammt kompliziert - vor allem das mit dem Urlaub...
Aber noch mal konkret gefragt: wir bekommen am 25. unsere schriftlichen Ergebnisse - demnach ist das der Tag der Entlassung... Ist der 25. somit ein Arbeitstag oder fällt der auch schon raus?
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Dis
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: München
Alter: 43
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Verfasst Di 16.06.2009 16:00
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somone hat geschrieben: | Das finde ich auch verdammt kompliziert - vor allem das mit dem Urlaub...
Aber noch mal konkret gefragt: wir bekommen am 25. unsere schriftlichen Ergebnisse - demnach ist das der Tag der Entlassung... Ist der 25. somit ein Arbeitstag oder fällt der auch schon raus? |
Mac hat geschrieben: |
Rein rechtlich sieht es so aus, dass du mit dem Brief in der Hand den Löffel fallen lassen mußt. Wenn du an dem Tag weiterarbeiten würdest, weil den Chef das will, wäre das quasi eine juristisch haltbare Aussage, dass das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes übergeht.
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MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2009 16:01
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@Eicoon
Wenn am 25. deine Ausbildung beendet ist, dann hat dein Arbeitgeber dir 25/30 der Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Die Probleme deines Chefs sollten dir vollkommen egal sein. Er hatte nun viele Jahre Zeit sich mal das BBiG anzuschauen und seine Probleme mit der Versicherung etc. zu lösen.
Wenn du nach Bestehen der Ausbildung (geduldet) weiterarbeitest, dann hast du ein neues Arbeitsverhältnis mit mündlichem Vertrag. Der Ausbildungsvertrag ist mit dem Zeitpunkt des Bestehens beendet.
Zuletzt bearbeitet von MCR am Di 16.06.2009 16:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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