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curlz
Threadersteller
Dabei seit: 06.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 15.08.2005 12:43
Titel Rechnungen schreiben |
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tag zusammen. hab da mal ne frage in die runde. ich hab ne zeitlang als freelancer gejobbt, und muss nun ne rechnung schreiben, hab sowas aber noch nie gemacht. nun frag ich mich, ob ich da eine art gewerbe anmelden muss, wegen der steuernummer. kann ich das als schüler machen? kost' das was? und vor allem, welche §§ muss ich angeben damit klar ist, das ich trotz angabe von mehrwertsteuern keine zahlen muss? wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 12:52
Titel
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bitte bemüh die suche und antverwandte themen. das haben hier einige schon 1000mal durchgekaut.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 13:13
Titel
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...wenn Du Umsatzsteuer ausweist, mußt Du auch welche abführen. Wenn Du keine Umsatzsteuer abführen mußt/willst (umsatzabhängig) darfst Du auch keine ausweisen. Gewerbe muß in jedem Fall, es sei denn es handelte sich um eine ausschließlich gestaltende Tätigkeit, dann ev. Freiberufler. Eigentlich darf dann aber schon keine Programmiertätigkeit oder Datenhandling mit Druckerei hinzukommen.
Leider ist mir auch völlig unklar, wie man behaupten kann als Freelancer tätig gewesen zu sein, ohne sich über geschäftliches auch nur ansatzweise Gedanken gemacht zu haben.
Null Ahnung von Nichts, ne schnelle Mark gemacht und die Leute, die dabvon leben müssen, dann hinterher auch noch fragen, wie man die Sache rund bekommt.
Oh man...
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mo 15.08.2005 13:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.08.2005 13:17
Titel
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also - für dich auch noch mal extra:
gewerbe musste keines anmelden. du brauchst ne steuernummer beim finanzamt. dort kannst du dann auch wählen ob du zur umsatzsteuer optierst oder nicht. (Um MwSt auszuweisen brauchst du allerdings ein Gewerbe und einen Gewerbeschein oder musst als freiberufler beim FA gemeldet sein) wenn nicht dann darfst du auf deinen rechnungen keine mwst angeben (also nur die nettobeträge - am besten nen vermerk dazu, das du nicht umsatzsteuerpflichtig bist!) und musst ans finanzamt keine mwst zahlen - kannst aber im gegenzug dazu keine mwst aus rechnungen und quittungen geltend machen.
wenn du zur mwst optierst, dann wirst du (anfangs) jede 2 monate eine umsatzsteuervoranmeldung beim FA abgeben müssen. is aber mit der kostenlosen Software vom Finanzamt auch kein Hexenwerk.
Am Jahresende musst Du dann alle Einnahmen (und Ausgaben) bei der Steurerklärung in einer Extra Anlage aufführen und dann hieraus nochmal Steuern zahlen (Bzw. wird das dann mit dem Rest Deiner Steuererklärung verrechnet)...
Bei weiteren Fragen direkt mal beim Finanzamt anrufen - die helfen einem da auch recht kompetent weiter...
@ Sidschei: Nein - Gewerbe muss man nicht umbedingt anmelden. Das hat auch mit freien Tätigkeiten wenig zu tun - Ohne Gewerbeschein. Hier schreibst Du die Rechnungen als Privatmann (darfst aber keine MWST ausweisen).
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 15.08.2005 13:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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curlz
Threadersteller
Dabei seit: 06.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 16.08.2005 10:23
Titel
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danke für die mithilfe, und an alle die, die sich nun traurig wiegen weil sie denken ich hätte zu schnell aggiert ohne ahnung zu haben... nur weil man keinen wind gesäht hat, heisst das doch noch lange nicht, dass man den sturm nicht ernten kann aber keine sorge, hab mich einfach mal an nen steuerberater gewand, der hat mir in etwa das selbe erzählt. also danke für die kompetente beratung und dei damit verbundene mühe.
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