Autor |
Nachricht |
KasiaHome
Threadersteller
Dabei seit: 24.06.2006
Ort: Hamm
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.06.2006 13:10
Titel Azubi Gehalt obwohl bestanden? |
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Hallo,
also ich bin übernommen und hab gestern quasi nebenbei Erfahren das mein Chef mir obwohl ich bestanden hab noch mein Azubi Gehalt zahlen will. Grund dafür ist das im Vertrag steht das ich "bis zum 31.07.2006".
Ja aber der endet doch sobald ich fertig bin oder hab ich da nicht aufgepasst?
Eigentlich wär ich doch dann jetzt Arbeitslos oder?
Hoffe könnt mir bis Montag Auskunft geben, wollt nämlich Montag das klären weil der Herr ja auch in Urlaub fährt.
Thanx und Gruß, Katha
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3etage
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 24.06.2006 13:12
Titel
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Die Ausbildung endet mit der bestandenen AP.
Glaub ich auch zu wissen..
Zuletzt bearbeitet von am Sa 24.06.2006 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.06.2006 13:22
Titel
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Die offizielle Benachrichtigung, dass du bestanden hast, beendet den Vertrag. Wenn du darüber hinaus schon weitergearbeitet hast in deinem Betrieb, dann wandelt sich der Ausbildungsvertrag automatisch in eine Festanstellung.
Dazu kann dann über ein Gehalt frei verhandelt werden.
Wenn der Chef nicht mehr bezahlen will, muss er dir ordentlich kündigen.
Sie zu, dass du das nicht selber machst, denn dann fällst du, sofern du keinen anderen Job hast,
in die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Ansonsten auch mal hier die suche bemühen, das Thema kommt doch öfter vor.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.06.2006 22:44
Titel
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ich denke mal dein chef handelt einfach mal nach dem grundsatz "man kann es ja mal probieren" oder er weiß es einfach wirklich nicht besser. wie schon gesagt wurde - die ausbildung endet mit der benachrichtung der prüfungsbestehung.
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mcbethy
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 25.06.2006 02:36
Titel
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Und hier noch was Schriftliches zur Bestätigung:
Berufsbildungsgesetz hat geschrieben: | § 21
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr. |
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Backware
Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 25.06.2006 02:57
Titel
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mcbethy hat geschrieben: | Und hier noch was Schriftliches zur Bestätigung:
Berufsbildungsgesetz hat geschrieben: | § 21
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr. |
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DAS find ich jetzt wiederrum super ....
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KasiaHome
Threadersteller
Dabei seit: 24.06.2006
Ort: Hamm
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst So 25.06.2006 09:09
Titel
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Hey danke schon mal.
Hab ich doch richtig aufgepasst im Unterricht.
So wie ich ihn kenne wird er auf sein Recht bestehen.
Naja dann heißt es für mich wohl gehen, dann nutz ich die Zeit lieber für Bewerbungen schreiben.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst So 25.06.2006 09:12
Titel
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KasiaHome hat geschrieben: | Hey danke schon mal.
Hab ich doch richtig aufgepasst im Unterricht.
So wie ich ihn kenne wird er auf sein Recht bestehen.
Naja dann heißt es für mich wohl gehen, dann nutz ich die Zeit lieber für Bewerbungen schreiben. |
Falsch !
Wenn du schon einen positiven Bescheid hast, und du auch schon weitergearbeitet hast, dann sprich mit deiner IHK.
(Denk an Kündigungsfristenetc.)
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