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Thema: Ausbildungsende - mit Prüfung oder mit erhalt des Zeugnis vom 13.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsende - mit Prüfung oder mit erhalt des Zeugnis
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besam
Threadersteller

Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:34
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Ausbildungsende - mit Prüfung oder mit erhalt des Zeugnis

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also wie in der frage oben steht,

endet nun der berufsausbildungsvertrag mit bestehen der prüfung oder mit erhalt des zeugnisses???

habe schon recherchiert und nur im berufsausbildungsgesetz gefunden, dass der vertrag beendet wird mit bestehen der prüfung???

muss ich nun nach bestander prüfung warten und arbeiten bis ich dann mein zeugnis in der hand halte???

gruss besam
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Kimmy

Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:35
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mit bestehen der prüfung
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 13.09.2004 14:36
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Zitat:
§ 15b

Aufnahme und Beendigung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden.

(2) Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen.

(2a) Besucht ein Auszubildender zwischen dem Ende einer Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm längstens für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Die beiden Kalendermonate sind in den folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen.

(3) Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlußprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend; für den Abschluß einer Hochschulausbildung ist stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend.

(4) Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Abs. 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 13.09.2004 14:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
besam
Threadersteller

Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:37
Titel

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ja prima das weiss ich...

...aber an dem gleichen tag, oder mit dem zeugnis in der hand...

...oder bekomme ich das zeugnis gleich nach der prüfung in die hand gedrückt...

...greetz besam
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morfkor
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 13.09.2004 14:38
Titel

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besam hat geschrieben:
ja prima das weiss ich...

...aber an dem gleichen tag, oder mit dem zeugnis in der hand...

...oder bekomme ich das zeugnis gleich nach der prüfung in die hand gedrückt...

...greetz besam



mit dem vorläufigen bescheid den du nach deiner prüfung bekommst ist (meist) das ausbildungsverhältnis beendet.
ich habe das zeugnis z.B. bis heute nicht, aber bin seit 7 wochen arbeitslos. *Thumbs up!* *hehe*
 
Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:40
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http://www.mediengestalter.info/thema21836.html ... das Thema hatten wir schon ein paar Mal.

LG Sue
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besam
Threadersteller

Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:43
Titel

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ja, aber was ich nun mein ist kann mein chef sagen du hast nix schriftliches(gesetzt den fall ich bekomme nix schriftliches) und solange das so ist wirst du bei mir als "azubi" arbeiten

wie ist das denn nun, aus dem beitrag von cusario bin auch nicht schlau geworden???
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.09.2004 14:45
Titel

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sobald du weißt das du bestanden hast, so habe ich es in der bs gelernt, bist du kein azubi mehr. dein vertrag ist ab diesem moment nichtig und du kannst gehen oder bleiben, je nachdem wie es abgesprochen ist.

lg sue


Zuletzt bearbeitet von Su_si am Mo 13.09.2004 14:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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