Togarini
Dabei seit: 08.09.2011
Ort: Kulmbach
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Verfasst Do 19.04.2012 13:03
Titel
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http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016001_10379
Mit ein Bißchen umgucken dürftest Du dort vermutlich alle benötigten Informationen finden.
Nachdem dem beim Zeug, das ich in den Briefkasten bekommen, der Satz immer im Anschriftenfenster auftaucht,
würde ich ihn auch dort platzieren.
bzw. mal kurz selber geschaut (ja, ist kein Mailing, ich weiß):
Zitat: | Vorausverfügung Brief national
Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:
Nur bei Briefen und Postkarten:
Nicht nachsenden!
Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.
Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.
Damit wir alles nach Wunsch erledigen können, geben Sie bitte immer die genaue Bezeichnung der gewünschten Vorausverfügung deutlich lesbar oberhalb der Empfängeranschrift an und achten Sie bitte darauf, dass Ihre vollständige Absenderadresse auf der Vorderseite der Sendung steht bzw. in der Vorausverfügung die Adresse angegeben ist, an die die zurücklaufende Sendung gehen soll.
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Zuletzt bearbeitet von Togarini am Do 19.04.2012 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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