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Thema: Definition Korrekturschleifen vom 07.05.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Definition Korrekturschleifen
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Do 07.05.2015 13:30
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Definition Korrekturschleifen

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Hallo,
da ich letztens mal auf verschiedene Auffassungen für das Zählen von Korrekturschleifen gestoßen bin...Wie macht ihr das denn?

Z.B. die Aussage "Zwei Korrekturschleifen inklusive"

...was heißt das, z.B. bei einem Flyerprojekt?...da unterteile ich mal in die Arbeitsabschnitte "Inhalte/Text formulieren", "Design machen und Text rein"

heißen da "zwei inklusive":
A) Der Kunde kann insgesamt zweimal was ändern, z.B. eine wenn der Text fertig ist und nochmal eine wenn dann das Design samt Text drin fertig ist?
B) Der Kunde hat pro "Zwischenstopp" 2 Korrekturen also einmal am Text und einmal am finalen Design? Wären ja dann im Prinzip insgesamt 4 Korrekturen.
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fantasmo
Threadersteller

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Verfasst Fr 08.05.2015 10:01
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...ernstgemeinte Frage.

Ich tippe auf A, hab aber schon B kennengelernt und war verwirrt.
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hellgold

Dabei seit: 05.10.2006
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Verfasst Mi 29.07.2015 13:18
Titel

Pro und Contra

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Korrekturschleifen sind nach meinem Verständnis „Anpassungen an einem Design“, dass so bereits im Großen und Ganzen abgesegnet ist. Der Auftraggeber hat sich also schon für ein Design (aus evtl. mehreren Entwürfen) entschieden und jetzt sind daran evtl. noch kleinere Anpassungen erforderlich.

Meist sind das Fehler im Text die nicht sofort aufgefallen sind, oder das Ändern einen Fotos, einer Farbe in einem grafischen Element oder es gefällt dann doch eine Formulierung besser, die aber nicht im finalen Layout steht sondern in einer Vorversion etc.. Also keine grundsätzliche Änderung des Designs selbst!

Und jetzt wird kniffelig:
Bei Kunden, die für sich selbst klar sind und leicht Entscheidungen treffen können, ist man damit dann auch durch. Bei Kunden, die aber eher unklar sind oder noch im Findungsprozess stecken, oder evtl. aus mehreren Personen/Abteilungen bestehen, die sich abstimmen wollen/müssen, kann dass dann doch recht umfangreich werden. Und dem kann man (als Designer) m. M. nur durch klare Absprachen VORAB begegnen. Oder darauf hinweisen, dass das was jetzt noch „geändert“ werden soll, eine Auftragserweiterung darstellt, die so bisher nicht besprochen und angeboten war.

Leider gibt es keine „100% Lösung“ meiner Erfahrung nach, denn Projekte und Auftraggeber unterscheiden sich teils gravierend. Ich hatte schon Auftraggeber, die alles bis ins Kleinste ausgearbeitet hatten per E-Mail, alle Texte und Bilder parat und den Entwurf innerhalb eines Tages kommentiert und freigegeben. Und ich hatte schon Auftraggeber, die stückchenweise nach und nach Material geliefert haben, und hier und da Dinge nochmal geändert haben wollten, die bereits (schriftlich) freigegeben waren und und und …

Korrekturschleifen können also sinnvoll sein, wenn klar geregelt ist, was sie enthalten - können aber auch zum Alptraum werden, wenn Kunden diese (schamlos ausnutzen) missverstehen als Freifahrtschein „für weitere Designvorschläge“.

Die Königsweg liegt hier in richtigen der Kommunikation - VOR Auftragsbestätigung und im Projektverlauf.

Gruß
Hellgold
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