Dabei seit: 08.06.2006 Ort: Essen Alter: 69 Geschlecht:
Verfasst Sa 21.12.2013 16:35 Titel
Manoel hat geschrieben:
Ich hab das einfach ganz dreist unter Zitatrecht oder meinetwegen § 23 vom KunstUrhG abgestempelt. Eine 100% ige Rechtssicherheit ist das zwar nicht, aber gerade solche Presse bzw. Öffentlichkeitsbilder, die ursprünglich ja sogar den Zweck hatten öffentlich ausgestellt und verbreitet zu werden, sehe ich da als nicht wirklich problematisch an.
Was für eine Naivität ...
Fange schon mal an, diverse Geldbeträge beiseite zu legen und versuche bei deinem Rechtsanwalt einen Mengenrabatt auszuhandeln ... Sogar Kinos müssen in ihren Programmheften für die verschiedensten Verleihe Quellennachweise führen ...
Auch auf das Zitatrecht kannst du dich mit sowas nicht berufen ...
Dabei seit: 25.04.2012 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 22.12.2013 15:45 Titel
1. Du solltest zuerst verschiedene Ordner für gleiche Ausgangsformate anlegen.
2. Dann kannst Du ein Bild über "Bildgröße ändern" entsprechend verkleinern lassen. Dabei musst Du den Vorgang automatisieren.
3. Mit einem Klick kannst Du den gesamten Ordner automatisiert skalieren lassen.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Mediengestalter.info ist ein Projekt von Webformatik:: Forensoftware: phpBB