Autor |
Nachricht |
Dan888
Threadersteller
Dabei seit: 10.10.2009
Ort: Krefeld
Alter: 43
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 22.12.2009 21:32
Titel Wildplakatiert! Wer ist der Schuldige? |
|
|
Hallo zusammen,
hoffe ich bin hier richtig.
Kurze Vorgeschichte: Ich habe ein Plakat für eine Veranstaltung mit 18 Bands erstellt (Format A2 lang, für die die es interessiert). Verteilt wurde dieses in ausgewählten Locations, mit Erlaubnis versteht sich. Auch an die 18 Bands sind jeweils ein paar rausgegangen - man kennt das, wer seinen Bandnamen auf einem Plakat sieht, will sich das erstmal über's Bett hängen oder später mal den Enkeln zeigen. Auftraggeber war ein externer Veranstalter, sprich, nicht der Inhaber der Location.
Der Veranstalter war zwar mit Logo auf dem Plakat versehen, jedoch wurde auf einen ViSdP-Hinweis verzichtet (muss ja auch nicht zwingend auf einem Plakat sein, wenn ich da richtig informiert bin).
Jetzt passierte aber folgendes: Der Location-Besitzer (dessen Anschrift logischerweise auf dem Plakat zu lesen war) bekommt von einer "Firma" eine Werbeflächen-Nutzungsrechnung von sage und schreibe 950 Euro, weil 2 (!) Plakate an einer Hauswand aufgehangen wurden, allerdings nicht vom Veranstalter, sondern von "IRGENDWEM", heißt, entweder einer Band, jemandem dem eine Band die Plakate gegeben hat, oder sonstwem, der die Plakate von den ausgewählten Werbelocations boshaft umgehangen hat.
Nun (endlich) meine Frage: Wer haftet für das Wildplakatieren? Der Veranstalter? Muss er jedes einzelne Plakat überprüfen wo dieses aufgehangen wird? Der Locationbesitzer wird es nicht sein. Oder gar ich, weil ich die Plakate erstellt habe (bestimmt nicht)? Kann man überhaupt jemanden belangen, wegen so einer Bagatelle (hallo? 2 Plakate... nichtmal gekleistert)?
Und: Sind 950 Euro der übliche Kurs? Wenn ja, kauf ich mir ein Haus und hoffe auf wildes Plakatieren!
Vielen Dank für eure Antworten!
|
|
|
|
|
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 22.12.2009 22:02
Titel
|
|
|
frage wäre, ob die rechnung überhaupt gerechtfertigt ist.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
samuk
Dabei seit: 01.06.2006
Ort: Upper-Eastside Helvetia
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Di 22.12.2009 22:26
Titel
|
|
|
guck mal:
HIER
und HIER
Zuletzt bearbeitet von Sarky am Mi 23.12.2009 15:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Di 22.12.2009 22:35
Titel
|
|
|
flavio hat geschrieben: | frage wäre, ob die rechnung überhaupt gerechtfertigt ist. |
Das möchte ich aber mal unterstreichen! Denen würde ich über meinen Anwalt was husten lassen!
|
|
|
|
|
Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 23.12.2009 01:35
Titel
|
|
|
Klar muss der Verursacher strafrechtliche Verfolgung befürchten (Sachbeschädigung) und/oder zivilrechtlichen Schadensersatz (weil seine Werbefläche benutzt wurde).
Der Verursacher! Der ist ja nicht unbedingt der Veranstalter, wie du schriebst. Ich würde meinem juristischen Laienwissen zufolge auch sagen, dass in beiden Fällen die Beweislast vom Rechnungsstellenden Unternehmen liegt. Lasst es drauf ankommen, Rechtsschutzversicherung werdet ihr ja wohl haben, denke ich. Auf jeden Fall Anwalt einschalten!
|
|
|
|
|
Bollwitz
Dabei seit: 28.07.2009
Ort: Hamburg
Alter: 50
Geschlecht:
|
|
|
|
|
samuk
Dabei seit: 01.06.2006
Ort: Upper-Eastside Helvetia
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 23.12.2009 15:16
Titel
|
|
|
ui... das war mir also nicht bewusst... verdammt!
Zuletzt bearbeitet von Sarky am Mi 23.12.2009 15:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Sarky
Dabei seit: 29.06.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 23.12.2009 15:35
Titel
|
|
|
Ich war mal so frei die Nazi-Links aus Euren Beiträgen zu entfernen.
War schon geschickt von Euch, das ganze dann natürlich noch fleissig zu quoten, so dass es gleich 3x drinstand
|
|
|
|
|
|
|
|