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Thema: Name für Kleingewerbe vom 11.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Name für Kleingewerbe
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Benutzer 84934
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Verfasst Sa 14.05.2011 11:12
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Nefliete hat geschrieben:
soweit ich weiss, wird es gedultet.


Auf „Duldungen“ sollte man sich nie verlassen. Guckstu „Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“. Ist seit 25. März 2009 in Kraft.

Artikel 9 - Änderung der Gewerbeordnung

3. Die §§ 15a und 15b werden aufgehoben.

IHK Wuppertal:

„Trotz des Wegfalls dieser Regelung empfiehlt die Industrie- und Handelskammer allen Gewerbetreibenden, weiterhin ihren Namen (Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen) und ihre Geschäftsadresse auf dem Briefbogen anzugeben, um ihre Identität zu gewährleisten und Verwechselungen mit anderen Gewerbetreibenden zu vermeiden. Dies entspricht auch der Auffassung des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung ausführt, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der Gewerbetreibende seinen Namen auf Geschäftsbriefen angibt.“

Ergo: Fantasiename erlaubt, im schriftlichen Verkehr immer zusätzlich Vorname und Name.
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 16.05.2011 09:37
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Nefliete hat geschrieben:
soweit ich weiss, wird es gedultet. es ist aber für einen einzelunternehmer ohne firmierung wie gmbh usw eigentlich nicht vorgesehen. es macht aber keiner stress, wenn auf den rechnungen der bürgerliche name steht.


der vollständigkeit halber... nix anderes wurde hier gesagt Lächel
 
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Mo 16.05.2011 22:33
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Zitat:
Aber jedem das seine und wenn du auf das DPMA schwörst, deine Sache.
Keine AHnung, was der Mist jetzt soll.
Zitat:
Sorry, aber als Unternehmer sind mir fadenscheinige Aussagen wie
Zitat:
...Kostenpflichtig sind anscheinend....
ohnehin suspekt.
Dann fragt man eben konkret nach. Wenn Du alles recherchieren lässt, dann kommen natürlich Kosten auf Dich zu. Das ist nun wenig überraschend.

Jedenfalls kann man online kostenlos ruhig mal recherchieren, ob der gewünschte Bezeichner schon mal versucht wurde, zu schützen. Wenn ja findet man entweder eine eingetragene Marke oder einen Eintrag für den Ablehnungsgrund. In letzterem Fall hat man gleich einen guten Hinweis darauf, dass man sich den eigenen Versuch sparen kann.
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