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Thema: Name für Kleingewerbe vom 11.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Name für Kleingewerbe
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Benutzer 29349
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Verfasst Mi 11.05.2011 19:58
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DPMA ist laut deren AGB nicht vollkommen kostenlos - Ich war da mal Vorort, also live da, In Farbe und 32 Bit, in echt also real.

Hier nochmal ein Auszug aus deren AGB:

§ 5 Entgelte
Für die Benutzung der Recherchesäle sind Entgelte zu entrichten. Einzelheiten enthält die Entgeltregelung. Die Entgeltregelung wird durch gesonderten Aushang bekannt gemacht. Unberührt hiervon bleibt die Erhebung von Kosten nach der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMAVwKostV).


Das gesamte AGB steht hier:
http://www.dpma.de/docs/dpma/agb2007.pdf

Da man mit Recherchesäle auch Internetforen, lt. Aussage der Empfangsdame meint, ist eine eindeutige Titulierung hier eher unvorteilhaft, schließlich sind die dort beworbenen Recherchemöglichkeiten allesamt kostenfrei. Wers glaubt.
 
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Verfasst Mi 11.05.2011 20:12
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http://register.dpma.de/DPMAregister/servicepage#a4
Zitat:
DPMAregister ist die neue Internetplattform für die integrierte Veröffentlichung der amtlichen Publikationen (Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattdaten sowie Patent- und Gebrauchsmusterdokumente) und der Registerdaten mit aktuellen Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu einem Schutzrecht.

DPMAregister eignet sich insbesondere für die Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten, für die Ermittlung des aktuellen Rechtsstands zu einem Schutzrecht sowie für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring.

Die in DPMAregister publizierten Schutzrechtsinformationen stellen die amtlich verbindlichen Veröffentlichungen der Register- und Publikationsdaten dar.

Bitte beachten Sie, dass DPMAregister stufenweise nach Schutzrechtsarten realisiert wird. Zurzeit stehen die Markendaten und die Daten zu den Geographischen Herkunftsangaben sowie die Daten von Geschmacksmustern zu Recherche bereit. Die Schutzrechtsarten Patente/Gebrauchsmuster werden voraussichtlich im Mai 2011 folgen. Die bisherigen Dienste DPINFO und DPMApublikationen werden schutzrechtsbezogen abgeschaltet, wenn das jeweilige Schutzrecht in DPMAregister integriert ist.

Zitat:
Kosten

DPMAregister wird Ihnen kostenfrei angeboten.
Was man ausprobieren kann. Keine Registrierung, einfach lossuchen.

Auf meiner letzten Veranstaltung im DPMA Berlin wurde mir gesagt, dass die Vor-Ort-Recherche kostenlos ist und Mitarbeiter beschränkt auch vor Ort Tipps zur richtigen Recherche geben. Die eigentliche Rechercheleistung muss man dann natürlich selbst vornehmen.

[edit]
Hier steht auch nochmal was. Kostenpflichtig sind anscheinend bestimmte Systeme (DEPATIS): http://www.dpma.de/amt/aufgaben/auskunftsstellenundrecherchesaele/index.html | http://www.dpma.de/docs/dpma/entgeltregelung.pdf


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Mi 11.05.2011 20:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 29349
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Verfasst Do 12.05.2011 02:17
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Sorry, aber als Unternehmer sind mir fadenscheinige Aussagen wie
Zitat:
...Kostenpflichtig sind anscheinend....
ohnehin suspekt.

Ich greife mal vorweg, dass ich öfters mit der DPMA zu tun habe, denn ich registriere dort oft Marken meiner Kunden, deshalb weis ich sehr wohl welche Dientse du meinst. Die kostenlose Suche ist die, die nie richtig funktioniert hat. Mittlerweile lasse ich Recherchetätigkeiten nur noch von Marktforungsinstituten durchführen, das kostet wesentlich weniger an Zeit, Nerven und Kosten.

Aber jedem das seine und wenn du auf das DPMA schwörst, deine Sache.

Hier mal einige interessante Infos für den TE, mit dem Thema Firmenname ändern:

http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Gewerberecht/582400/Geschaeftsbezeichnung.html
http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Firmenrecht/582394/wahl_rechtsform.html
http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Firmenrecht/582392/Rechtsformzusaetze.html

Und dieser dürfte am interessantesten für den TE sein:
http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Firmenrecht/582390/grundregeln.html
 
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Verfasst Do 12.05.2011 07:55
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das meiste wurde hier ja schon geschrieben... eine Firmenbezeichnung bei der Einzelpersonengesellschaft ist "geduldet" muss aber immer in der Verbindung Inhaber: + Name + Vorname genannt werden.

Die kleineste eingetragene Möglichkeit ist der "eingetragene Kaufmann". Rechtlich ändert sich hierbei nicht viel - der e.K. ist immer noch inhabergeführt, dieser muss aber nicht genannt werden. Die e.K. bekommt beim Amtsgericht eine Handelsregisternummer - die prüfen auch grob an 3-4 Stellen ob der Name zulässig ist und sich nicht mit anderen Firmen aus der Region überschneidet.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Do 12.05.2011 09:59
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Re: Name für Kleingewerbe

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ad1704 hat geschrieben:

ich hab da eine kurze Frage, da ich mich in dem Bereich nicht 100% auskenne. Ein Kunde will sich umbennen.
Er hat ein Kleingewerbe (Sprich Firmenname mit Namenszusatz). Möchte sich jetzt aber (Beispiel) Holzfrei nennen. Den Namen würde er sich gerne schützen lassen, geht aber nicht weil die Wörter zu geläufig sind.
Jetzt überlegt er sich anders zu nennen: z.B. holzac oder holzix (wie gesagt nur Beispiele zur Verdeutlichung).

Jetzt hat er uns gefragt, ob wir die Namen prüfen können. Habt ihr damit Erfahrung. Wie, wo, wie teuer?

Bzw. ist es bei Kleingewerbe auch so, dass man sich regional nicht genauso nennen darf wie ein
Konkurrent? Bsp. er arbeitet in Düsseldorf und nennt sich doch Spinnenfrei. Kann es dann passieren, dass
sich einer in Ddorf ebenfalls so nennt?! Oder auf welchen "Umkreis" kommt das drauf an!?


thecamillo hat geschrieben:
Das DPMA ist der wohl schlechteste Ratschlag den man einem "SichGedankenüberSelbständigkeitMachenden" erteilen kann...


*zwinker* du hast recht, aber davon spricht auch keiner.
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.05.2011 10:13
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kiwi244 hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:



Kann sich nicht _jeder_ einen Phantasienamen verpassen, soweit dieser nicht irreführend ist und soweit auf Briefbögen, im Impressum usw. der Einzelunternehmer explizit genannt wird?


hab ich grad durch: wir haben ein Einzelunternehmen mit Fantasienamen. Und dann kam (nach 10 Jahren) ein "dicker Fisch", seineszeichens Träger eines Namens, der Exakt mit einer Hälfte unseres Fantasienamens übereinstimmte. Er hatte die markenrechtl. Eintragung. Und wir haben nachgegeben und unseren Namen abgegeben :-/.


Gut, dass der Fantasiename nicht unbedingt geschützt ist, ist klar.
Aber mir geht es ums Prinzip, dass sich auch Einzelunternehmer einen "Markennamen" zulegen dürfen, soweit aus geschäftlichen Verträgen und Korrespondenzen eindeutig hervorgeht, dass es sich um einen Einzelunternehmer handelt (Vor- Nachname, Anschrift, Steuernummer usw. auf Briefbögen, Rechnungen, Angeboten usw.).

Bei Nefliete hört sich das im ersten Post etwas gegenteilig an – klärt mich auf, wenn ich mich irre. Darf ein Einzelunternehmer einen "Fantasienamen" tragen, ergo eine Marke aus seiner Unternehmung gestalten?
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 13.05.2011 10:53
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soweit ich weiss, wird es gedultet. es ist aber für einen einzelunternehmer ohne firmierung wie gmbh usw eigentlich nicht vorgesehen. es macht aber keiner stress, wenn auf den rechnungen der bürgerliche name steht.
 
kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.05.2011 11:29
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Nefliete hat geschrieben:
soweit ich weiss, wird es gedultet. es ist aber für einen einzelunternehmer ohne firmierung wie gmbh usw eigentlich nicht vorgesehen. es macht aber keiner stress, wenn auf den rechnungen der bürgerliche name steht.

So habe ich das auch gesagt bekommen. Und ich trage meinen Fantasie-Namen, zusammen mit meinem bürgerlichen Namen, Steuernummer, etc.pp auf dem Briefkopf, trete im Impressum auf.
Diesen meinen neuen Fantasienamen habe ich bisher nicht schützen lassen, es ist aber vorgesehen.
Dooferweise ist das auch so eine Wortschöpfung" aus dem nahen Umfeld des allgemeinen Sprachgebrauches und ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich das geschützt bekomme. Bin noch am Recherscheiren *zwinker*
Ein Kollege von mir hat nämlich seinen Namen für sein Gewerbe versucht, schützen zu lassen. Wurde seine 300 Euro los und wurde dann beschieden, daß das eine Bezeichnung aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ist, die nicht eindeutig auf ihn hinweisen würde und somit nicht geschützt werden kann.
Ein erneuter Versuch zur markenschutzrechtlichen Anmeldung kostet - ihr ahnt es: 300 Euro * Ich geb auf... *
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