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Thema: Honorar für Neuauflagen vom 06.06.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Honorar für Neuauflagen
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littbarski
Threadersteller

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Verfasst Mo 06.06.2016 15:48
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Honorar für Neuauflagen

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Hallo zusammen,

(und wieder eine Frage von mir, und wieder in diesem Forumsbereich, weil es anderswo nicht reinpasst.)

Meine Frage geht in Richtung Nutzungsrechte: Es ist ja (wohl) üblich bei Fotografen und Illustratoren, dass neue Auflagen bei Büchern auch neu vergütet werden. Also zumindest wenn der Verlag halt mitspielt. Ich frage mich da immer: Wie hoch werden die Nutzungsrechte dann vergütet?

Also Beispiel:
Ein Buch, 1. Auflage 5000 Ex., Nutzungsrecht für Bilder war 500 EUR.
Dann 2. Auflage, wieder 5000 Ex., Nutzungsrecht wie hoch?

Gibt es eine %-Daumenregel?
Also verlangt man bei der 2. Auflage dann wieder 500 EUR, also 100%, oder nur 50% oder 200%?

Wie gesagt, hängt natürlich alles von Verlag und Künstler ab, aber es dürfte ja wohl hierzu gewissen Markterfahrungen geben?

Gruß
Peter
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 07.06.2016 09:41
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Normalerweise ist sowas schon im Vorfeld geregelt per Vertrag. Oft schließen die gekauften Rechte weitere Auflagen (manchmal auch Neuauflagen) mit ein. Dann gibt es nur Kohle für den Abverkauf. Neu vergüten würde bedeuten, neu verhandeln.

Generell ändert sich nichts am Wert der Nutzungsrechte, wenn der Umfang unverändert bleibt. Manchmal gewährt man aber einen Rabatt bis zu 50% (oft bei Zweitvewertung von Autorenhonoraren). Wenn das Buch aber im vollem Umfang wie die erste Auflage genutzt wird, dann sind auch 100% der "Nutzungsgebühren" fällig.

So sehe ich das zumindest.

By the way: Nutzungsrechte sollten keine Bauchgefühl-Kalkulation sein. Es gibt dafür offizielle Rechnungsfaktoren die sich an einem marktüblichen Preis orientieren. So die Theorie.
 
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littbarski
Threadersteller

Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst Do 09.06.2016 10:40
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Hallo und danke dir.

Ja, die Nutzungsrechte berechne ich immer marktüblich, nur bei den Neuauflagen bin ich mir noch unsicher, was so "üblich" ist. Aber der Gedanke, dass im Prinzip einfach nochmal 100% fällig werden, leuchtet ein. Dachte, dass man vielleicht immer einen Rabatt einräumt, dass das also marktüblich ist. Dann werde ich in Zukunft ausgehend von den 100% überlegen, wie viel Rabatt der Kunde kriegt Lächel
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 09.06.2016 10:43
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Gute Kunden könnte man ja grundsätzlich mit Rabatten bei Laune halten. Aber es sollte immer gut druchdacht sein, denn einmal Rabatt gewährt, gibt es kein zurück mehr... muahaha
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Do 09.06.2016 14:48
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Das Nutzungsrecht wäre nach Staffelung für eine 1. Auflage von 10.000 Exemplaren sicherlich nicht das doppelte gewesen.

Von daher wirst du die Wahrheit irgendwo zwischen nochmal 100% Nutzungsgebühren für 5.000 ex und dem Satz für einmalig 10.000 Exemplare finden.
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