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Thema: Prüfungsordnung - Was passiert wenn? - Experten gefragt vom 10.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Prüfungsordnung - Was passiert wenn? - Experten gefragt
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Verfasst Do 10.05.2007 12:58
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Prüfungsordnung - Was passiert wenn? - Experten gefragt

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Hi ich hätt angesicht der für mich recht unvorteilhaften Prüfungen-Termine mal ein paar Fragen:


Allgemein:
- Wenn ich adäquat am Prüfungstermin entschuldigt bin (durch meinen Arzt) gillt das Nachschreiben als Erstprüfung oder schon als 2. Versuch? Gillt das sowohl für die praktische wie auch theoretische Prüfung?

- Wenn in den Prüfungen, Thematiken geprüft werden die ich wärend der Ausbildung definitiv nicht vermittelt bekommen habe, lohnt es sich auf die Hinterfüße zustellen und das durchzukämpfen? Evtl. mit der Grundlage der Ausbildungsnachweise?

- Wie oft darf man eigentlich die Prüfungen wiederholen?!



Theoretische Prüfung:

- Wenn ich im Sperrfach durchfalle - muss ich beim nächsten Versuch nur das Sperrfach oder die gesammte 4-teilige Prüfung neu ablegen?

- Muss ich, wenn ich nur in der theoretische Prüfung durchfalle auch die Praktische wiederholen?



Praktische Prüfung:

- Muss ich, wenn ich nur in der praktischen Prüfung durchfalle, die Theoretische auch wieder holen?


Wäre cool wenn ihr mir reletiv schnell ne Antwort geben könntet - liege im moment totkrank im Bett und hatte mich gerade so noch zur Theoretische hingeschleppt. Und sehe den Termin zur Abgabe meiner Konzeption in Gefahr!

1000 Dank und Grüße

Fabian
 
sk439

Dabei seit: 18.04.2005
Ort: Stade
Alter: 39
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Verfasst Do 10.05.2007 14:09
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Re: Prüfungsordnung - Was passiert wenn? - Experten gefragt

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Allgemein:
- Wenn ich adäquat am Prüfungstermin entschuldigt bin (durch meinen Arzt) gillt das Nachschreiben als Erstprüfung oder schon als 2. Versuch? Gillt das sowohl für die praktische wie auch theoretische Prüfung?

Erstrpüfung für beide

- Wenn in den Prüfungen, Thematiken geprüft werden die ich wärend der Ausbildung definitiv nicht vermittelt bekommen habe, lohnt es sich auf die Hinterfüße zustellen und das durchzukämpfen? Evtl. mit der Grundlage der Ausbildungsnachweise?

Kommt glaube ich auch drauf an wie weit die Themen aneinanderliegen...

- Wie oft darf man eigentlich die Prüfungen wiederholen?!

Insgesamt darf man glaube ich 2x Wiederholen. Wenn du die erste Wiederholung nicht packst kann der arbeitgeber glaube ich entscheiden ob er dich weiter hält oder nicht.



Theoretische Prüfung:

- Wenn ich im Sperrfach durchfalle - muss ich beim nächsten Versuch nur das Sperrfach oder die gesammte 4-teilige Prüfung neu ablegen?

Jupp

- Muss ich, wenn ich nur in der theoretische Prüfung durchfalle auch die Praktische wiederholen?
Nein


Praktische Prüfung:

- Muss ich, wenn ich nur in der praktischen Prüfung durchfalle, die Theoretische auch wieder holen?
Nein

Wäre cool wenn ihr mir reletiv schnell ne Antwort geben könntet - liege im moment totkrank im Bett und hatte mich gerade so noch zur Theoretische hingeschleppt. Und sehe den Termin zur Abgabe meiner Konzeption in Gefahr!

1000 Dank und Grüße

Fabian[/quote]

Das ist das was ich von meinem Kumpel weiß der ist einmal durchgerasselt.
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Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
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Verfasst Do 10.05.2007 14:16
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Theoretische Prüfung:

- Wenn ich im Sperrfach durchfalle - muss ich beim nächsten Versuch nur das Sperrfach oder die gesammte 4-teilige Prüfung neu ablegen?

Jupp

----- Was nun, nur Sperrfach oder die gegesamt Theoretische?

Fetten Dank schonmal!!!!!! Sehr cool!

Fabi
 
sk439

Dabei seit: 18.04.2005
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Verfasst Do 10.05.2007 14:25
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komplett neu meine ich...
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ToPGaS

Dabei seit: 16.04.2007
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Verfasst Fr 25.05.2007 21:07
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ich meine man muss nur den teil nachschreiben den man versaut hat...

MfG
Sven
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Kitty777

Dabei seit: 25.07.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 26.05.2007 12:54
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Ja, so ist es. Bei uns im Jahrgang macht einer zum dritten Mal die Prüfung...
Und immer wieder Politik und Mima - die arme Sau * Keine Ahnung... *
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