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Thema: Berichtsheft vom 20.03.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Berichtsheft
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Geissbock
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2017
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Verfasst Di 20.03.2018 10:29
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Berichtsheft

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Hallo, am Donnerstag ist Zwischenprüfung. In meinem Betrieb wird das Berichtsheft einmal nach jedem Halbjahr unterschrieben. Nun fehlt mir leider die Unterschrift für das erste Halbjahr des zweiten Lehrjahres und mein Chef ist die gesamte Woche nicht im Büro. Kann ich deshalb ärger bekommen bezüglich Zwischenprüfungszulassung ? oder kann man das nachreichen? oder geht es auch wenn einmal als Vertreter z.B der Personaler Unterschreibt?

Mit freundlichen Grüßen
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Di 20.03.2018 10:40
Titel

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Wer ist denn dein Ausbilder (als solche eingetragen im Ausbildungsvertrag und mit der entsprechenden Qualifiaktion) ... es reicht auch, wenn dieser unterschreibt ... (und wenn er sich nicht traut, zum. als "in Vertr.")
Ansonsten ist die Problematik, dass es zu den Pflichten des Ausbildenden gehört, das Berichtsheft zu kontrollieren und zu zeichnen. Es ist nämlich dein Nachweis (!) über die die im Betrieb erlernten Sachen ...
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Geissbock
Threadersteller

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Verfasst Di 20.03.2018 16:33
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mein Ausbilder ist der Chef. Unsere Agentur ist sehr klein (8 Leute)... es gibt einen Personaler... könnte dieser bspw. drauf schreiben in Vertretung? ... Das Berichtsheft ist ja immer regelmäßig geführt.. er ist nur eine Unterschrift die fehlt.. die ja noch nachgetragen werden kann. Im Grunde könnte ich ja auch sagen, dass das Berichtsheft nur einmal im Jahr abgezeichnet wird, oder?
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baumi

Dabei seit: 01.08.2005
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Verfasst Mi 21.03.2018 17:15
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mit der Unterschrift wird halt bestätigt, dass die auf der unterschriebenen Ausbildungsnachweiseite genau so und im angegebenen Zeitumfang von/mit Dir Ausbildungsinhalte bearbeitet/durchgenommen wurden.

Wer will sich denn den Schuh anziehen, nach so langer Zeit rechtverbindlich die von Dir gemachten Tätigkeiten zu bestätigen...? (Stell Dir vor, da stünden nur ausbildungsfremde Inhalte drin und Du bestühndest die AP nicht – dann hättest Du ja einen Schaden, den Du gegenüber dem Ausbildenden ja geltend mach könntest, weil: Ausbildungsvertrag)

Wenn Du bei der Kontrolle bei der ZP lauter nicht unterschriebene Ausbildungsnachweise vorlegst, hast Du ne kurze Zeit um das nachzuholen -> sonst kommst Du in Konflikt mit §43 BBiG und dann ists erst mal Sense mit der AP
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blackZora

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Verfasst Mo 26.03.2018 17:58
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Mal "unter uns"

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Im Prüfungsausschuss wird sich vermutlich keiner die Mühe
machen und in dein Berichtsheft sehen.

Wenn du nicht gerade ein Kandidat bist, der auf der "Kippe"
steht, kannst du die Unterschrift auch nach deiner Prüfung
noch bei deinem Ausbilder einholen.
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baumi

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Verfasst So 01.04.2018 13:45
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Zitat:
Im Prüfungsausschuss wird sich vermutlich keiner die Mühe
machen und in dein Berichtsheft sehen.


doch.

ob das natürlich wirklich auffällt ist halt Zufall, abhängig vom konkreten Prüfer... damit würde ich mich bei ner Prüfung allerdings nicht auch noch rumstressen wollen.

Und bei ner Zwischenprüfung gibt es ja auch nicht wirklich ein "auf der Kippe" (zumal man ja nicht anhand seiner Berichtsheftausfüllerei bewertet wird)

Je nach Kammer kann man dann aber tatsächlich nachreichen – aber dafür hat man dann echt wenig Zeit (in München eine Woche).. also besser zeitnah unterschreiben lassen
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blackZora

Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
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Verfasst So 01.04.2018 22:20
Titel

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baumi hat geschrieben:

...ob das natürlich wirklich auffällt ist halt Zufall


Genau das war mein Punkt. Und die Wahrscheinlichkeit ist halt nicht sehr hoch.
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