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Thema: Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit vom 14.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Weiterbildung -> Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit
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Padawan
Threadersteller

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Verfasst Mo 14.04.2008 19:59
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Nach Technikerausbildung: Worst Case = Arbeitslosigkeit

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Ich beginne im August meine Ausbildung zum Techniker. Da ich noch in einer festen Anstellung bin benötige ich Informationen ob ich selbst kündigen soll oder meinen Chef mich kündigen lasse.

Ich habe gehört das es besser wäre einen Abkommen mit dem Arbeitgeber zu machen das er mich kündigt damit ich, im Falle das ich keinen Job direkt nach der 2jährigen Ausbildung bekomme, Arbeitslosengeld beziehen kann.

Stimmt das oder habe ich, egal ob ich gekündigt werde oder selber kündige, Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht Hartz4) oder wird dann erstmal eine Sperrfrist vom Amt angeordnet?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Padawan
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2008
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Verfasst Do 17.04.2008 22:51
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Hat niemand eine Antwort?

Die Frage ist wohl etwas umständlich gestellt aber der Kern der Sache sollte verständlich sein wie ich finde.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 18.04.2008 07:35
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wenn du ne 2 jährige ausbildung gemacht hast und arbeitslos wirst, hast du arbeitslosengeldanspruch. normalerweise sind das dann 65% von dem gehalt das du im schnitt die letzten jahre verdient hast - also in dem fall deine ausbildungsvergütung. sperrfristen gibts da dann keine, wenn du selbst gehst. höchstens wenn du nach der ausbildung ein übernahmeangebot bekommen würdest, dieses aber ablehnst und dann arbeitslos wirst.

allerdings is die frage, ob du von 65 % deiner ausbildungsvergütung leben kannst. da wird der harz 4-satz wohl rein geldmäßig sogar höher liegen...
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spheric1210

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Verfasst Di 04.11.2008 23:59
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kann das leider nicht so bestätigen.

nach meiner ausbildung zum druck- und medientechniker beziehe ich harz4 mit der begründung vom arbeitsamt, dass ich während der weiterbildung kein sozialpflichtiges arbeitsverhältniss hatte sondern nur bafög bezogen habe. auch viele andere aus meinem kurs die noch keine arbeit gefunden haben beziehen nur harz4 oder manche bekommen sogar überhaupt nichts vom amt da sie noch bei den eltern wohnhaft sind.

so ist jedenfalls die lage in münchen Menno!


Zuletzt bearbeitet von spheric1210 am Mi 05.11.2008 00:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

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Verfasst Mi 05.11.2008 00:09
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das hat nichts mit münchen zu tun. ist doch normal. wer nicht in die sozialversicherung eingezahlt hat (weil er nichts verdient hat und somit nicht sozialabgabepflichtig war) hat keinen anspruch auf alg I. * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 05.11.2008 08:45
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designzicke hat geschrieben:
das hat nichts mit münchen zu tun. ist doch normal. wer nicht in die sozialversicherung eingezahlt hat (weil er nichts verdient hat und somit nicht sozialabgabepflichtig war) hat keinen anspruch auf alg I. * Keine Ahnung... *


so isses... ich glaub man muss mind. 1 oder 2 jahre in die sozialversicherung eingezahlt haben, um anspruch auf alg 1 zu haben.
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spheric1210

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Verfasst Mi 05.11.2008 12:12
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ja ist mir schon klar dass das so ist. mein posting war nur auf den ausgangspost bezogen, da man sich kündigen lassen oder selbst kündigen kann. beim techniker (aus-/weiterbildung wie auch immer man das nennt) bekommt man letztendlich harz4 wenn man nicht gleich in den genuss einer anstellung kommt da es ja immer eine schulische ausbildung ist.
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Majuskel
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Ort: -

Verfasst Mi 05.11.2008 15:58
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du ne 2 jährige ausbildung gemacht hast und arbeitslos wirst, hast du arbeitslosengeldanspruch.


spheric1210 hat geschrieben:
kann das leider nicht so bestätigen.
nach meiner ausbildung zum druck- und medientechniker beziehe ich harz4 mit der begründung vom arbeitsamt, dass ich während der weiterbildung kein sozialpflichtiges arbeitsverhältniss hatte sondern nur bafög bezogen habe.


designzicke hat geschrieben:
wer nicht in die sozialversicherung eingezahlt hat (weil er nichts verdient hat und somit nicht sozialabgabepflichtig war) hat keinen anspruch auf alg I. * Keine Ahnung... *


aUDIOfREAK hat geschrieben:
so isses... ich glaub man muss mind. 1 oder 2 jahre in die sozialversicherung eingezahlt haben, um anspruch auf alg 1 zu haben.


Wassn nu? * Ööhm... ja? *

Ausbildung -> 2 Jahre arbeiten -> selbst kündigen -> 2 Jahre Weiterbildung -> Arbeistlos

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