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duplo1
Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.12.2013 14:51
Titel
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1) wo es steht? ....omg Gesetzbuch? wo genau kann ich dir nicht sagen, aber du kannst gerne einen Anwalt deiner Wahl fragen wo es steht.
2)
es geht um die Mahnung mit einem Rückschein--->Kostenerstattung, lese doch was du zitierst junge!
http://en.wikipedia.org/wiki/File:Paris_Tuileries_Garden_Facepalm_statue.jpg
Zuletzt bearbeitet von duplo1 am Di 17.12.2013 14:57, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.12.2013 14:58
Titel
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Na ich frag ja nur, weil du eine Zahl (5000€) in den Raum wirfst die ich so nicht kenne. Ansonsten kann ich nur sagen, dass für mich 30 Tage ab Rechnungsstellung bisher auch ohne Mahnung gereicht haben für einen (erfolgreichen) gerichtlichen Mahnbescheid.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html Absatz 3:
Zitat: | (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. |
Keine Mahnung nötig und von 5000€ habe ich noch nie was gehört....
PS: Auch mit Rückschein und dem dadurch kostenlosen Anwalt -> habe ich noch nicht gehört - wo steht das?
Zuletzt bearbeitet von Kipperlenny am Di 17.12.2013 15:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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duplo1
Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.12.2013 15:07
Titel
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nach deinen vorherigen Posts, kann ich dir sicher sagen dass du nie was gerichtlich hatest
Tipp: wenn der Kunde in Verzug ist, und seitens des Kunden keine Vorwürfe bezüglich der mangelnder Leistung entstehen, dann gewinnt der Kläger zu 100%. Warum auch nicht????
Hör bitte auf mit deinem Unwissen den Threadersteller zu verunsichern.
Zuletzt bearbeitet von duplo1 am Di 17.12.2013 15:13, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.12.2013 15:09
Titel
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Okidoki dann machst Du weiter wie bisher und ich mach weiter wie bisher und jeder bleibt glücklich (nur das ich meine Argumente mit einer Quelle belegen konnte während du dich von einer sachlichen Diskussion entfernen tust "junge")
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 17.12.2013 15:47
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Zitat: | nach deinen vorherigen Posts, kann ich dir sicher sagen dass du nie was gerichtlich hatest |
Du wohl eher auch nicht:
Zitat: | Falls er es doch beweisen könnte, was ja fast unmöglich ist. Wird ein Sachbearbeiter eingeschaltet. |
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.12.2013 15:56
Titel
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Schau duplo ich habe dem TE gesagt "30 Tage nach Rechnung = Verzug, kannst also direkt gerichtlich Mahnen". Du schreibst dann was von "Anwalt gibts kostenlos wenn Rückschein einer Mahnung vorhanden und man muss mahnen bei 5000€".
Nun habe ich dich gebeten deine Behauptungen zu belegen - ich habe meine Behauptung schließlich einwandfrei belegen können oder? Irgendwie weigerst Du dich aber - vielleicht können ja deine Qualifikationen überzeugen - bist du zufällig Rechtsanwalt, hast eine Weiterbildung im Medienrecht oder ähnliches?
Ansonsten kann ich dem Threadersteller nur raten mit meinen Hinweisen im Hinterkopf einen Rechtsanwalt seines Vertrauens anzurufen und nachzufragen. Meine Qualifikation: BGB dazu gelesen und ne Weiterbildung zum Medienfachwirt mit ziemlich vielen langweiligen Recht Stunden
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