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Thema: Zahlungsmoral - Zahlung wird verzögert ... vom 15.12.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Zahlungsmoral - Zahlung wird verzögert ...
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SheldonCooper
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2013
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Verfasst So 15.12.2013 19:02
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Zahlungsmoral - Zahlung wird verzögert ...

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Hallo Leute,

zu meinem "Lieblingskunden" hatte ich hier schonmal einen größeren Thread, weil ich alle offenen Dateien aus sechs Jahren Zusammenarbeit mal eben so rüberschieben sollte - ohne Bezahlung natürlich. Nach langem Hickhack und extrem viel bösen Worten von Seiten des Kunden habe ich in den sauren Apfel gebissen und die Daten gesammelt (alle platzierten Bilder im Indesign "verknüpft", damit er wenigsten daran nicht rankommt). Dafür habe ich mir zugegebenerweise Zeit genommen - es war auch echt viel!

Jetzt aber meint dieser "Lieblingskunde" er könnte sich mit der Begleichung der letzten Rechnung genausoviel Zeit lassen, wörtlich:"Du hast ja auch ein paar Monate gebraucht, um die sehr große Dateimenge auf Festplatte zu überspielen." Ich finde das eine Frechheit! Okay, auf der Rechnung steht "Leistungsmonat: September" (weil das der letzte Monat unseres Dienstlesitungsvetrages war), geschickt habe ich ihm die Daten aber erst Anfang Dezember ... Wie seht ihr die rechtliche Lage? Kann ich trotzdem mahnen und ggf. einen Vollzug anleiern? Der Kunde ist ja eh durch bei mir ...
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
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Verfasst So 15.12.2013 19:30
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Die Bezahlung wird fällig, nachdem die Leistung erbracht wurde. Wenn nichts Anderes vereinbart, gilt BGB: 30 Tage. Der Kunde ist auch ohne jede zusätzliche Mahung nach dieser Zeit in Verzug und du kannst z.B. Verzugszinsen erheben, die Forderung an ein Inkasso abtreten oder einen Mahnbescheid schicken (lassen, damit noch Anwaltskosten hinzukommen, wenn du ihm Eins auswischen willst).
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SheldonCooper
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2013
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Verfasst So 15.12.2013 20:16
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Okay, das klingt gut. Hab gerade nochmal nachgeschaut, die Lieferung mit der Rechnung ging raus am 19.11. und ist am 21. bei denen angekommen ... dann wäre mit besagten 30 Tagen eine Mahnung am 22.12. fällig ... * huduwudu! *

Freundlich angefragt hatte ich ja schon und diese "nette" Aussage bekommen. Inkasso klingt auch gut, das würde den Kunden so richtig ärgern. Hast du damit Erfahrungen? Hab nämlich keine Ahnung wie das geht und das googele bringt nur so Seiten mit "ab 10.000 € Forderung" ...
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.12.2013 20:33
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Zitat:
Inkasso klingt auch gut, das würde den Kunden so richtig ärgern. Hast du damit Erfahrungen? Hab nämlich keine Ahnung wie das geht und das googele bringt nur so Seiten mit "ab 10.000 € Forderung" ...


Mit Inkasso nicht, aber dazu kannst du im Web suchen, Stichwort "Forderungsmanagement". Mahnbescheide habe ich schon ca. 10x selber verschickt, get auch komplett online. Bis auf einmal hat das geholfen, den Zahlungswillen umgehend zu beflügeln. Das eine Mal lugte schon die Pleite um die Ecke, die konnte man mit Nichts mehr erschrecken ...
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SheldonCooper
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2013
Ort: -
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Verfasst So 15.12.2013 22:19
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qualidat hat geschrieben:
Mit Inkasso nicht, aber dazu kannst du im Web suchen, Stichwort "Forderungsmanagement". Mahnbescheide habe ich schon ca. 10x selber verschickt, get auch komplett online. Bis auf einmal hat das geholfen, den Zahlungswillen umgehend zu beflügeln. Das eine Mal lugte schon die Pleite um die Ecke, die konnte man mit Nichts mehr erschrecken ...


Super, danke! Auf DAS Suchwort wäre ich nicht gekommen *zwinker* Werde ich mal in Ruhe recherchieren ...
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.12.2013 17:20
Titel

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Aber es macht halt gerade bei dreistelligen, unteren vierstelligen Beträgen einfach wenig Sinn (Inkasso, gerichtlicher Mahnbescheid etc.) - es kostet Zeit, Ärger und wenn du am Ende Pech hast auch einfach noch mehr Geld.
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duplo1

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.12.2013 14:25
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wenn es insgesamt um mehr als 5000,- geht, bist du verpflichtet einen Anwalt einzuschalten. Gerichtskosten ca. 450,- plus je 10% von dem Gesamtbetrag für den Anwalt jeder Seite. Ganz wichtig, du must ein Mahnbescheid mit einer letzten Aufforderung schriftlich mit einem Einschreiben/ Rückschein versenden. Den Rückschein brauchst du, wenn du deine Anwaltskosten erstatten möchtest. Zahlt dein AG nicht, gehst du mit dem Rückschein zu einem Anwalt. Anwalt erstellt eine letzte Aufforderung für den AG. Die dadurch entstehenden Kosten zahlt der AG.

Wie gesagt AG ist verpflichtet die Rechnungen zu begleichen. Das einzige was er dagegen tun könnte ist es, einen Anspruch einzulegen, der Grund kann nur ein einziger sein: mangelnde Leistung, Fehler. Mit dem Anspruch muss er aber beweisen, dass es tatsächlich Fehler gab und dass sie auch von dir verursacht wurden. Was für AG äußerst schwierig ist.

Falls er es doch beweisen könnte, was ja fast unmöglich ist. Wird ein Sachbearbeiter eingeschaltet. Dieser Sachbearbeiter untersucht die fehlerhafte/mangelnde Leistung. Je nach Menge der Fehler stellt der Sachbearbeiter einen Schaden. Dieser Schaden wird in die Arbeitszeit umgerechnet und wird von der bestreitenden Summe subtrahiert. Das was übrig bleibt bekommt der Kläger zurück, vorrausgesetzt es bleibt was übrig. Und der Kläger müsste dann natürlich alle Gerichtskosten zahlen.
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.12.2013 14:36
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duplo1 hat geschrieben:
wenn es insgesamt um mehr als 5000,- geht, bist du verpflichtet einen Anwalt einzuschalten.


Wo steht das?

duplo1 hat geschrieben:
Ganz wichtig, du must ein Mahnbescheid mit einer letzten Aufforderung schriftlich mit einem Einschreiben/ Rückschein versenden. Den Rückschein brauchst du, wenn du deine Anwaltskosten erstatten möchtest. Zahlt dein AG nicht, gehst du mit dem Rückschein zu einem Anwalt.


Auch hier - wo steht das? Die Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsverzug reicht meiner Meinung für einen gerichtlichen Mahnbescheid, es braucht keine "letzte Aufforderung".
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