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Account gelöscht
Threadersteller
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:07
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Benutzer 5259 hat geschrieben: | wie sieht das eigentlich aus wenn ich mal für ne woche wegfahren möchte --- und mal für 3 Tage - oder übers Wochenende --- muss ich da dem AAmt immer bescheid geben ?? (reicht das per Telefon?) ist der urlaub begrenzt ??? |
du hast anspruch auf urlaub, musste anmelden. verlängertes we dürfte kein prob sein. aber
am besten du gehst mal dorthin. dann bekommste auch ne kleine broschüre und dort
steht alles drin!
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:10
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dir stehen pro jahr drei wochen urlaub zu und der muss genehmigt sein.
für die drei wochen möchte ich meine hand nicht ins feuer legen, aber es ist auf jeden fall serh wenig und du musst ihn genehmigen lassen.
sonst kannst du ziemlich ärger kriegen.
wenn du schon da warst, hast du doch sicher ne nette kleine broschüre bekommen, hast du die nicht gelesen?
falls nicht, bekommst dub die auch online als pdf.
"rechte und pflichten" oder so heißt das.
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Benutzer 5259
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:19
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mit urlaub ist aber glaube ich nur auslandsurlaub gemeint - oder ???
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Benutzer 5259
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:29
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könnt ihr mir noch mehr 'erfahrungsberichte' zum thema nebenverdienst geben ?
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azrobel
Dabei seit: 22.08.2002
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:31
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mit urlaub ist urlaub insgesamt gemeint. will sagen, sobald du aus deren reichweite bist, so ist mir das gesagt geworden. was die jetzt unter "ausser reichweite" verstehen, weiß ich nicht so genau. denke man muss halt verfügbar sein, wenn die kurzfristig was von dir wollen, oder du irgendwo erscheinen sollst.
bei den bewerbungen wäre ich mir da nicht so sicher. auf meinem lustigen zettel vom a-amt stand drauf, das man für die eigenbemühungen die man ja leisten muss, keine kostenrückerstattung bekommt. bei mir war es jedoch auch so, das ich an so einem sonderzeugs für arbeitslose unter 25 teilnehmen musste. musste zu einer infoveranstaltung und mich dann jeden monat einmal dort melden, und das mit jeweils 5 eigenbemühungen, wie es so schön heißt. dafür kriegste dann nichts zurück.
nebenerwerb ist definitv 165 Euro und nicht mehr als 15 stunden in der woche.
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Benutzer 5259
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:41
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zu der infoveranstaltung muss ich auch noch hin - in 3 wochen
boh dann echt jeden monat melden und jeden monat mit 5 bewerbungen - scheisse
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:41
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Benutzer 5259 hat geschrieben: | mit urlaub ist aber glaube ich nur auslandsurlaub gemeint - oder ??? |
nein, auch wenn du deine oma drei dörfer weiter für ein paar tage besuchst.
du hast ja nicht frei, du sollst dir nen job suchen.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.06.2004 09:45
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Du musst zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Hatte vor Jahren mal ne Zeit der Arbeitslosigkeit in der das AA sogar mehrmals bei mir zu Hause angerufen hat! Wenn Du Dich dann nicht umgehend mit ner Erklärung meldest ist die Leistung weg.
Das Ziel eines Arbeitslosen sollte doch sein umgehend wieder Arbeit zu finden...
Übrigens gibt es HIER öfter mal Angebote!
Wenn Du hier im Forum die Suche benutzt wirst Du zu Deiner Frage etwas finden können. Ist alles schon mal beantwortet worden.
Du kannst dazu aber auch mal die Bea fragen
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