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Thema: Steuernummer für Kleingewerbe? vom 29.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Steuernummer für Kleingewerbe?
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cyanamide
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Verfasst Fr 30.09.2005 08:30
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Au weia!

Dochdoch,
eine MUSS angegeben werden - wer sagt denn was anderes?
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chrikle

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Verfasst Fr 30.09.2005 08:40
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ulmer_hocker hat geschrieben:
So, also meine Recherchen haben folgendes ergeben: Sofern eine UmstID vorhanden ist muss diese angegeben werden (wusst ich ja) sofern keine vorhanden ist muss garnichts angegeben werden.
Also auch nicht wenn man eine ganz normale Steuernummer und keine zusätzliche UmstID hat. Das in vielen Fällen auch die Steuernummer angegeben wird hat schlicht psychologische Gründe: Vertrauen erwecken.

So habe ich ganz nebenbei erfahren das ich meine Steuernummer die ich bisher im Impressum hatte nicht angeben muss.

Nochmal zu meinem Freund, dem Kleinunternehmer. Ich bin der Meinung das er dadurch im Geschäftleben Nachteile haben wird, und habe ihm empfohlen darauf zu verzichten. Was meint ihr dazu? Erfahrungswerte? Ich denke mal hier findet sich bestimmt der ein oder andere der diese Regelung nutzt, ich hab damit leider nicht die geringste Erfahrung.


Ich meine auch, das die Steuernummer mit angegeben werden muß.
Ich würde es auf jedenfall machen. Sicher ist das. Spätestens bei der
Rechnung mußte die eh mit angeben. *zwinker*

Und was haste ihm geraten? Nichts anzumelden? Oder richtig anmelden? ich mußte zum Beispiel trotz Kleinunternehmer dennoch ein Gewerbe anmelden. Vor- und Nachteile gibbet natürlich auch.
Aber ich denke dein freund hat sich doch sicherlich vorher schlau gemacht oder richtig beraten lassen,
das er sich dafür entschieden hat? oder nicht?

Gruß
Chris
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ulmer_hocker
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Verfasst Fr 30.09.2005 08:43
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§6 TDG hat geschrieben:
§ 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeitwohnrechte-Gesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


Wer da was von Angabe der Steuernummer liest kriegt ein Eis! (Oder ne heisse Schokolade).
Der in der Regel verlässliche Webimpressumassistent von digi-info verlangt die Steuernummer auch nicht.

Ich denke mal das ist von der Verpflichtung zur Angabe einer der beiden Nummern auf Rechnungen abgeleitet.
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Fr 30.09.2005 08:46
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Ich denke mal das ist von der Verpflichtung zur Angabe einer der beiden Nummern auf Rechnungen abgeleitet.

Also ich habe von RG geredet, nicht von Impressumtexten. * Ööhm... ja? *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 30.09.2005 08:46
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ulmer_hocker hat geschrieben:
§6 TDG hat geschrieben:
§ 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeitwohnrechte-Gesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


Wer da was von Angabe der Steuernummer liest kriegt ein Eis! (Oder ne heisse Schokolade).
Der in der Regel verlässliche Webimpressumassistent von digi-info verlangt die Steuernummer auch nicht.

Ich denke mal das ist von der Verpflichtung zur Angabe einer der beiden Nummern auf Rechnungen abgeleitet.


die steuernummer muss auf rechnungen und quittungen stehen und wenn man über die webseite direkt etwas verkauft (onlineshop). wenn man eine ust-id hat muss die soweit ich weiß auch angegeben werden. die normale steuernummer muss nicht angegeben werden, wenn von o.g. punkten keiner zutrifft. das thema hatten wir vor einiger zeit schon mal. natürlich kann man wenn man will seine nummer angeben (wie du schon sagtest - vertrauen erwecken - bei den ganzen "ich mach nebenbei webdesign schwarz"-typen die sich so am markt tummeln vielleicht gar nicht so verkehrt...
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ulmer_hocker
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Verfasst Fr 30.09.2005 08:49
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@cyanamide

Zitat:
Das mag ja nun alles sein (oder auch nicht) - aber wie sieht das dann im Impressum aus? Was muss er da angeben? Ich bin echt verwirrt, und kann ihm da auch nichts klares zu sagen.


Es ging um das Impressum das mich auf seiner Seite ein bisschen verwirrt hat.

Trotzdem würde ich ihm bisher immer noch von der Nutzung der Kleinunternehmerregeleung abraten. Ich finde das macht keinen guten Eindruck? Hat da jemand Erfahrung mit?
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 30.09.2005 08:55
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ulmer_hocker hat geschrieben:
@cyanamide

Zitat:
Das mag ja nun alles sein (oder auch nicht) - aber wie sieht das dann im Impressum aus? Was muss er da angeben? Ich bin echt verwirrt, und kann ihm da auch nichts klares zu sagen.


Es ging um das Impressum das mich auf seiner Seite ein bisschen verwirrt hat.

Trotzdem würde ich ihm bisher immer noch von der Nutzung der Kleinunternehmerregeleung abraten. Ich finde das macht keinen guten Eindruck? Hat da jemand Erfahrung mit?


wiso soll das keinen guten eindruck machen... du kannst auch als kleinunternehmer zur mwst optieren - dann ist von außen gar kein unterschied feststellbar. wenn man allerdings ohne mswt arbeitet ist das mitunter für die kunden komisch, wenn die netto-rechnungen ohne steuer bekommen... so hatte ich das während der ausbildung, als ich das nebenbei gemacht hab. aber ich finde auch als kleinunternehmer ist das bischen aufwand rechnungen und quittungen zu verbuchen und (die ersten 2 jahre) monatlich die ust-voranmeldung abzugeben schon wert. denn dadruch kann man auch als kleinunternehmer z.b. anschaffungen von der mwst absetzen!

wenn du als normal gewerbetreibender nach dem 1. jahr unter den umsatz bzw. gewinngrenzen bleibst, wirst du beim finanzamt dann eh automatisch als kleinunternehmer gehandelt, bis deine umsätze / gewinne höher werden...
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Popkultur

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Ort: bei Stuttgart
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Verfasst Do 07.09.2006 23:17
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Ich weiß, die Beiträge sind älter, aber ich möchte an die Diskussion anknüpfen. Ich habe hier jetzt so ein tolles Formular vom Finanzamt daliegen, weil ich denen mitgeteilt hatte dass ich ne Steuernummer will, da ich neben dem Studium gelegentlich Aufträge abwickeln will. So, und jetzt fängt der Stress an:

1. Mein Chef sagt: Ich brauch ne Steuernummer auf der Rechnung (stimmt ja auch, also deswegen die Anfrage ans Finanzamt)
2. Meine Eltern sagen: Lass Dich bloss nicht mit dem Finanzamt ein, solange es geht (Ja, aber, ich will doch meinen Kunden Dienstleistungen anbieten * Ööhm... ja? * )

Dazu muss man anmerken, dass meine Eltern drei Firmen haben, und sich relativ gut in der Buchhaltung auskennen. Wie soll ich jetzt reagieren? Muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Ich dachte, ne Steuernummer bekommt man einfach so, wieso muss ich dieses dreiseitige Formular (jeder kennt es wahrscheinlich) ausfüllen? * Nee, nee, nee *
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