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heikefy
Threadersteller
Dabei seit: 30.07.2003
Ort: Dresden
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Do 11.03.2004 17:55
Titel Gewerbeanmeldung, obwohl schon eine Steuernummer? |
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Ich habe beim Finanzamt eine Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit (nebenberuflich) eingereicht, einige Tage später bekam ich in Schreiben in dem mir meine Steuernummer (Steuerart = Einkommenssteuer) zugeteilt wurde. Aus dem Wisch geht allerdings mit keinem Wort hervor, dass dies für die freiberufliche Tätigkeit ist.
Ich gebe schon seit Jahren meine jährliche Einkommessteuererklärung (für Lohn) ab und die Steuernummer ist da eine andere.
Nun bin ich etwas ratlos. Hat das Finanzamt mich mit diesem Schreiben als Freiberufler anerkannt oder muss ich auch noch ein Gewerbe anmelden? Ich will beim Finanzamt nicht nachfragen um keine schlafende Beamte (oder waren das Hunde *grins*) aufzuwecken.
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 11.03.2004 18:01
Titel
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normal läuft alles unter einer steuernummer ab. egal ob angestellt oder freiberuflich.
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Layouter
Dabei seit: 28.11.2002
Ort: Bayern
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Fr 12.03.2004 08:17
Titel
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Zitat: |
normal läuft alles unter einer steuernummer ab. egal ob angestellt oder freiberuflich.
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Also ich hab seinerzeit auch eine neue Steuernummer bekommen
Zitat: |
Nun bin ich etwas ratlos. Hat das Finanzamt mich mit diesem Schreiben als Freiberufler anerkannt oder muss ich auch noch ein Gewerbe anmelden |
Wenn du "nur" gestaltest, würde ich kein Gewerbe anmelden. Sonst verlierst du den Status des Freiberuflers.
Zitat: |
Ich will beim Finanzamt nicht nachfragen um keine schlafende Beamte (oder waren das Hunde *grins*) aufzuwecken. |
Auf jeden Fall wirst du in den nächsten Tagen deine Umsatzsteuervoranmeldungen zugeschickt bekommen. In den ersten zwei Jahren, musst du die Umsatzsteuer monatlich melden. Nach § 20 UStG kannst du beantragen, dass du die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten abführen musst. Ist ganz nützlich, da die Zahlunsmoral und Geschwindugkeit einiger Kunden doch zu Wünschen übrig lässt. Rufe beim Finanzamt an und kläre das, weil...
sie ham die ja eh scho am Krawattl...
Gruß
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heikefy
Threadersteller
Dabei seit: 30.07.2003
Ort: Dresden
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 12.03.2004 20:40
Titel
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Habe mich von der Umsatzsteuer befreien lassen (§19, Abs. 1 UStG) da nur Nebenberuflich und kaum Kosten, da kommt vorerst also nichts.
Ich hatte aber in anderen Foren gelesen, das das Finanzamt entscheidet ob man ein Gewerbe anmelden muss. Ist das so richtig???
Wenn ja wäre ich da aus dem Schneider, da ich ja die Steuernummer ohne solche Auflagen erhalten habe.
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 13.03.2004 14:17
Titel
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heikefy hat geschrieben: | Habe mich von der Umsatzsteuer befreien lassen (§19, Abs. 1 UStG) da nur Nebenberuflich und kaum Kosten, da kommt vorerst also nichts.
Ich hatte aber in anderen Foren gelesen, das das Finanzamt entscheidet ob man ein Gewerbe anmelden muss. Ist das so richtig???
Wenn ja wäre ich da aus dem Schneider, da ich ja die Steuernummer ohne solche Auflagen erhalten habe. |
Eine Anmeldung als Gewerbe ist ja nicht wirklich mit Auflagen verbunden. Im Gegensatz zum Freiberufler muss Du als Gewerbetreibender allerdings ab einem Gewinn von 25.000 ? Gewerbesteuer zahlen. Solange Du das Ganze nur nebenberuflich machst (zumal mit Umsatzsteuerbefreiung), spielt Dein Status als Gewerbetreibender oder Freiberufler überhaupt keine Rolle.
In Zukunft ist ohnehin davon auszugehen, dass Freiberufler früher oder später bei der Gewerbesteuer herangezogen werden. Dafür geht es den Kommunen einfach zu schlecht, als dass sie auf diese Einnahmen dauerhaft verzichten könnten.
Gruß
Achim
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heikefy
Threadersteller
Dabei seit: 30.07.2003
Ort: Dresden
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst So 14.03.2004 10:58
Titel
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Ich wiederhole nochmal die Frage:
Ich hatte aber in anderen Foren gelesen, das das Finanzamt entscheidet ob man ein Gewerbe anmelden muss.
Ist das so richtig???
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 14.03.2004 11:28
Titel
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soweit ich weis hängt das von deinen angebotenen leistungen ab. als freiberufler kannst du z.b. grafische arbeiten (z.b. illustrationen) anbieten, kannst aber z.b. keine druckerzeugnisse anbieten (oder z.b. die rechnung der druckerei mit aufschlag an den kunden weiterberechnen). denn das würde das gewerbe voraussetzen. informier dich einfach mal beim finanzamt. ich hab die erfahrung gemacht, wenn man freundlich fragt bekommt man dort sogar eine kompetente antwort. bei mir war sogar extra jemand da der sich nur mit existenzgründerfragen beschäftigt und berät.
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 14.03.2004 11:46
Titel
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heikefy hat geschrieben: | Ich wiederhole nochmal die Frage:
Ich hatte aber in anderen Foren gelesen, das das Finanzamt entscheidet ob man ein Gewerbe anmelden muss.
Ist das so richtig??? |
Eine Gewerbeanmeldung ist für viele Berufe aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben (Meisterzwang etc.). Die rechtliche Kontrolle ist Sache des Gewerbeaufsichtsamtes nicht des Finanzamtes. Bei einer Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt allerdings automatisch aktiv, vergibt eine Steuernummer und erwartet eine Gewinnschätzung.
Solange Du nicht mehr als 25.000 ? Gewinn pro Jahr erwirtschaftest, dürfte dem Finanzamt Dein rechtlicher Status als Einzelunternehmer eher egal sein. Erst ab dieser Grenze wird die Gewerbesteuer für Gewerbetreibende fällig. Bei Steuerprüfungen wird vom Finanzamt meiner Erfahrung nach genau dieser Aspekt bei Freiberuflern überprüft. Kommt das Finanzamt zu der Ansicht, dass Deine Tätigkeit vornehmlich gewerblich ist (Weiterverkauf von Fremdienstleistungen - Druck, Anzeigenschaltungen etc.), kann sie Dich rückwirkend zur Zahlung der entgangenen Gewerbesteuer verpflichten. Als Kleinstunternehmer ist dieses Thema aber aufgrund mangelnder Umsätze uninteressant.
Warum hast Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen? Das ist für gewerbliche Kunden von Dir eher ein Nachteil und Du kannst die Vorsteuer beim Kauf von Computern, Software, Bürobedarf etc. nicht abziehen. Eine Gewerbesteuervoranmeldung ist schnell ausgefüllt und ist den Aufwand allemal wert.
Gruß
Achim
Zuletzt bearbeitet von Achim M. am So 14.03.2004 11:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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