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Thema: Reisezeit = Arbeitszeit? vom 11.09.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Reisezeit = Arbeitszeit?
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.09.2019 16:53
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Reisezeit = Arbeitszeit?

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Liebe Mediengestalter und angehende,

ich hätte mal eine Frage zu Reisezeiten - ich weiß, ist eine allgemeine Angelegenheit aber vllt hat hierzu jemand Erfahrungen gemacht oder kennt sich rechtlich mit dem Sachverhalt aus.

In meinem Betrieb bin ich angestellt als Mediengestalter, zu meinen Aufgaben zählen unter anderem auch die Fotografie, die zwar nicht vertraglich festgehalten sind, durch die ich aber automatisch regelmäßig Termine außer Haus wahrnehme. Bisher haben diese Aufgaben sich auf einen Radius von maximal 20 km bewegt.

Nun haben wir aktuell einen größeren Auftrag erhalten, der mich deutschlandweit durch verschiedenste Betriebe schickt, teilweise mit Anfahrtszeiten von 5-7 Stunden. Nun hierzu meine Frage anhand von 2 Beispielen:

Beispiel 1
Mein Kollege (Fahrer) und ich fahren vom Betrieb aus 5 Stunden zur Shooting Location. Dort shoote ich dann 4 Stunden. Im Anschluss fahren wir wieder zurück zum Betrieb weitere 5 Stunden, in Summe also 14 Stunden betrieblich unterwegs. Wie ist diese Zeit zu vergüten bzw auszugleichen, die über meine 8 Stunden geht?

Beispiel 2
Mein Kollege (Fahrer) fährt 4 Stunden zur Location, ich shoote 4 Stunden, wir fahren im Anschluss ins Hotel, übernachten, arbeiten am nächsten Tag 4 Stunden, mein Kollege fährt 4 Stunden wieder nach Hause. Ich habe an 2 Tagen effektive 8 Stunden für den Betrieb investiert, war aber den Abend und die Nacht im Hotel und nicht zuhause. Wenn Übernachtungen und Aufenthalte über 1 oder mehrere Tage nicht vertraglich festgehalten sind (bei mir steht das nicht im Arbeitsvertrag), steht mir hier etwas zu? (ich habe ja praktisch keine Möglichkeit, privaten Dingen nachzugehen wenn ich irgendwo 700km entfernt von zuhause in der Pampa feststecke)

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzung und euer Wissen Lächel
Grüße, Tormi [/b]
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.09.2019 10:19
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https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/dienstreise-und-arbeitszeit/06/

Leider ist das Ganze nicht so einfach, im Link oben ist es eigentlich recht gut erklärt. Ansonsten kannst du ja einen Anwalt konsultieren.
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mguenther

Dabei seit: 01.11.2006
Ort: Hamburg, Germany
Alter: 31
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.09.2019 12:43
Titel

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Da hat sich 2019 etwas geändert:
https://www.spiegel.de/karriere/dienstreisen-als-arbeitszeit-rechtsprechungswechsel-mit-weitreichenden-folgen-a-1233889.html
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.10.2019 07:56
Titel

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Im Oktober 2018 gab es ein Urteil zu Reisezeiten, allerdings war der Fall eine Auslandsreise. Das Gericht hat geurteilt, dass beruflich bedingte Reisen, nicht die tägliche An- und Abfahrt, als Teil der Arbeitszeit zu werten sind. Das Urteil wurde jedoch so formuliert, dass es 1:1 auch für im Inland verbleibende Reisen gilt.

Zufällig hatte ich damals bei meinem Arbeitgeber täglich zusätzliche 2 Stunden Fahrzeit in einer Richtung in eine entfernte Niederlassung aufgebrummt bekommen, also 4h täglich, 20 Stunden pro Woche, einen Monat lang. Der damalige Arbeitgeber hat jeglichen Antrag von meiner Seite ignoriert und zur Strafe meinen Urlaub ohne Ersatzleistung gestrichen, mit dem Hinweis, dass ich ja ein gutes Zeugnis haben will.
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Leeroytha

Dabei seit: 14.01.2020
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.01.2020 13:10
Titel

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Soweit ich weiß, gilt die gesamte Zeit, die du im Namen des Betriebes weg bist als Arbeitszeit.
Zudem steht da in der Tabelle auch, dass ein Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand gezahlt werden muss, sobald die Abwesenheit länger als 8h beträgt. Würde mit der Aussage übereinstimmen. Lächel
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susiundstrolch

Dabei seit: 14.01.2020
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.01.2020 09:42
Titel

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Hallo,

ich würde sagen bei Bsp 2 ist definitiv Verpfleguungsmehraufwand zu zahlen, du bist ja mehr als 8h weg. Bei Bsp 1 bin ich mir nicht sicher aber ist es nicht so, dass wenn das vertraglich nicht geregelt ist darf man gar nicht mehr als 10h arbeiten, weil dann auch die Versicherung wegfällt? Und wieso besprichst du dich da nicht mit deinem Arbeitgeber dass er den Vertrag abändern soll?

LG
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Bilted83

Dabei seit: 27.02.2020
Ort: Mechernich
Alter: 37
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.02.2020 16:02
Titel

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Ich bin auch der Meinung, dass dein Arbeitgeber den Vertrag abändern soll! Ich hatte eine ähnliche Situation und dann verschlechterten sich die Beziehungen zum Arbeitgeber

Zuletzt bearbeitet von Bilted83 am Do 27.02.2020 16:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Icanda

Dabei seit: 11.02.2019
Ort: Berlin Zehlendorf
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.03.2020 12:31
Titel

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Hallo Lächel

Es scheint mir, dass Sie ruhig mit Ihrem Arbeitgeber über diese Situation sprechen und in Friedenszeiten alles entscheiden sollten. Bei meinem letzten Job wurde mir für so lange Reisen ein „Tagessatz“ gezahlt, und dies war ein Plus für das Haupteinkommen.
Aber sag mir, jetzt sind Reisen im ganzen Land verboten - wie ist deine aktuelle Situation?
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