Autor |
Nachricht |
huetschemann
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2005
Ort: Hinterm Wald
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.07.2006 14:10
Titel Gekündigt -Arbeitszeit- Arbeitslosengeld |
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Super Gau an einer superguten Freundin ist gekündigt worden (Grafikerin), jetzt hat sie mich gestern beim Betrinken nach der Zeitspanne für Arbeitslosengeldanspruch befragt und ich konnte nur mit einem Halbwissen auftrumpfen.
In 2005/2006 hat sie zwei Festanstellungen gehabt die insgesamt 3 Monate und den letzten Job mit 8 Monaten , zwischendrinne war eine Pause von 3,5 Monaten, das heisst 11 Monate arbeiten - was heisst das für Sie, bekommt sie Arbeitslosengeld?
Wie wäre es gewesen wenn Sie 12 Monate gearbeitet hätte muss es an einem Stück sein oder kann es gesplittet werden?
Ich bitte um Hilfe.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.07.2006 17:17
Titel
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Es muss nicht kontinuierlich gearbeitet werden, um Anspruch zu erhalten.
Genaues über Ansprüche un in welcher Höhe bekommst du nur über das 'Arbeitslosenamt'.
Wichtig ist nur, dass sie, sobald sie Informationen über ihre Kündigung hat, sofort zum AA geht und sich dort als arbeitssuchend meldet. Gibt sonst Stress.
Zuletzt bearbeitet von Mac am Sa 15.07.2006 17:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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huetschemann
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2005
Ort: Hinterm Wald
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.07.2006 20:33
Titel
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MacCon hat geschrieben: | Es muss nicht kontinuierlich gearbeitet werden, um Anspruch zu erhalten.
Genaues über Ansprüche un in welcher Höhe bekommst du nur über das 'Arbeitslosenamt'.
Wichtig ist nur, dass sie, sobald sie Informationen über ihre Kündigung hat, sofort zum AA geht und sich dort als arbeitssuchend meldet. Gibt sonst Stress. |
Habt Ihr sowas auch schon mal erlebt?
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 16.07.2006 21:12
Titel
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11 Monate anwartszeit das ist echt der Super Gau
Ich habe gerade noch mal im Internet nachgeschaut u. folgendes gefunden:
Zitat: | Die Anwartschaftszeit hat dann nur noch erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind
estens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. |
(Arbeitslogengeld I)
Quelle: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a095.htm
Also könnte es sinnig sein noch mindestens einen Monat zu jobben, als was auch immer.
Ansonsten bleibt dann evtl. noch das Arbeitslosengeld II, das ist dann Hartz 4 (sicher schon in den Medien von gehört).
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Superman
Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 09:52
Titel
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Wieso wurde sie denn rausgeschmissen?
Kündigungsfrist ??
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SlipFinger
Dabei seit: 05.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 12:00
Titel
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Gekürzte Fassung: Gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Anstellungsdauer von 8 Monaten ist 28 Tage zum nächsten Ersten oder Fünfzehnten.
Lange Fassung: BGB § 622.
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