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Thema: Namensrecht bei Freelancer - Rechtsfrage vom 08.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Namensrecht bei Freelancer - Rechtsfrage
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DennisGassen
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2014
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Verfasst Mi 08.01.2014 10:43
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Namensrecht bei Freelancer - Rechtsfrage

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Liebe Community,


ich habe folgende Frage bzw. Fall an die Experten:

Ich möchte mich gerne in naher Zukunft selbstständig machen bzw. bin gerade sozusagen im Übergang dabei; als freischaffender Grafikdesigner (kein Kleingewerbler). Meine Dienstleistungen umfassen unter anderem die Bereiche des Corporate Designs, der konzeptionellen Gestaltung, Bildbearbeitung, Layou & Satz, sowie etwas der Fotografie und der Illustration. Nun erstelle ich gerade hierzu mein eigenes Corporate Design, primär meine Wort-Bildmarke. Ich würde gerne dieses ganze Projekt der eigenen Selbstständigkeit mit einem "Phantasienamen" betiteln, gefolgt von der Beschreibung und des eigenen Namens. Also z.B. "PhantasienameXY - Kommunikationsdesign Gassen" (oder Kommunikationsdesign Dennis Gassen - soweit ich weiß recht in meinem Fall der Nachnahme aus). "PhantasienameXY" würde innerhalb der Wortmarke den größten Bezug bzw. die größte Darstellung erhalten. "Kommunikationsdesign Gassen" würde sozusagen in etwas kleiner darunter stehen. Zu "PhantasienameXY" gäbe es dann noch eine passende Bildmarke, ein Logo.

So nun hat sich nach einer Internetrecherche herausgestellt, das "mein" "Phantasienamen" bereits schon mehrfach - in "ähnlicher Art & Weise" verwendet wird. So z.B. als Projektname seitens diverser Hochschulen/FHs aber auch von anderen Freelancern aus meinem Bereich und einigen Werbeagenturen, sowohl im Inland als auch im Ausland. Der Name in seinem Grundsatz wird dabei jedes mal ein wenig anders verwendet, beizeiten erhält er auch einen Zusatz in Form einer Stadt (also z.B: "PhantasienameXY-Duisburg") oder natürlich eines Namens ("PhantasienameXY-Meier") oder einer anderen Form (In meinem Beispiel steht z.B. noch der typografische Zusatz "No3" dabei). Das Corporate Design ist natürlich jedes mal anders, soweit es überhaupt vorhanden ist. Jede Domain trägt natürlich auch einen etwas andere Bezeichnung etc.
Einen Eintrag bei der dpma bzw. Markeneintragung habe ich nicht gefunden. Des weiteren keinen globalen Riesenkonzern (Beispiel Apple oder Mercedes) der einem schon einmal von vornerein jeglicher Ähnlichkeit beschuldigt etc. Ein national agierendes Unternehmen unter dieser Bezeichnung habe ich auch nicht gefunden; wobei natürlich die beispielhafte Werbeagentur aus Duisburg auch sagen könnte, das sie Deutschlandweit aggiert und ich auch Ihren Namen in "Entenhausen" streitig machen könnte- oder?!

Ja, meine Frage bzw. Fragen wären somit folgende:
- Auf welche Aspekte muss ich nun als kommender freischaffender Grafikdesigner im Kontext des Namensrechtes etc. besonders achten, sowie im Kontext des Phantasienamens?
- Ein "Kollege" aus der selben Branche verwendet z.B. diesen Phantasienamen (mit eigenem Namen als Ergänzung) bereits und dieser wohnt ca. 1 Stunde-Autofahrt entfernt. Er heißt sozusagen "PhantasienameXY-Schmidt" - was ist wenn ich "PhantasienameXY-Gassen" heiße; könnte er dies dann Beanstanden, da er ja bereits vor mir den Namen verwendete? Oder könnte man an dieser Stelle sagen: Nein das ist eine andere Region und Schmidt ist nicht Gassen und Schmidt hat auch ein komplett anderes Corporate Design als Gassen etc, das ist ok so?

Wesentliche Unterschiede wird es so oder so geben, ich bin jedoch nun ziemlich verunsichert ob ich diesen Namen überhaupt verwenden darf. Es wäre äußerst schade wenn nicht, auf der anderen Seite wäre eine nachträgliche Änderung, mit einer evtl. zusätzlichen Rechtsfolge, natürlich auch alles andere als erfreulich.

- Gibt es diesbezüglich genauere bzw. konkrete Fallbeispiele bzw. rechtliche Hinweise, auf welche man sich beziehen kann?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe vorab - ich freue mich auf die ersten Antworten. Falls Fragen sind oder etwas nicht verstanden wurde, bitte sagt bescheid. Das es sich bei Euren Feedbacks um keine verbindliche Rechtsauskunft handelt ist mir natürlich klar.[/img]

Beste Grüße:
Dennis
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 08.01.2014 11:20
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Über was reden wir hier konkret? Rechtlich ist es wohl immer ein Einzelfall in dem auch individuell entschieden werden kann. Nach dem Motto: Wer macht was wann wie und warum. Wenn der Fantasiename immer noch recht allgemein und branchenspezifisch beschreibend ist, dann wird es wohl auch schwer dagegen vor zu gehen, denke ich. Wenn es aber ein absolutes Fantasiegebilde (siehe Schöpfungshöhe) ist und dann markenrechtlich geschützt, kann es ganz anders aussehen.

Wenn der Fantasiename schon so oft genutzt wird, solltest du dir auch Alternativen überlegen... Niemand wird dich wegen des Namens buchen, sondern nur wegen deiner Leistung. Name + Leistungsbeschreibung reichen aus für eine selbständige Tätigkeit. Das habe ich über die Jahre aber auch erst schnallen müssen. Oder denk dir einfach was neues eigenes aus, was nicht so oft vorkommt. Das sollte dein Anspruch doch sein, oder nicht?
 
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deliciious

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Verfasst Mi 08.01.2014 11:50
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Re: Namensrecht bei Freelancer - Rechtsfrage

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Hallo,

ich schätze das wie folgt ein. Phantasienamen sind erst einmal für jeden zulässig. Aus deiner Geschäftskorrespondenz muss jedoch jedes mal und auf allen für die Geschäftsbeziehung relevanten Medien (insbesondere Briefbogen, Rechnungen, Angebote, etc.) hervorgehen mit wem es dein Gegenüber zu tun hat. Bist du Einzelunternehmer muss also stets dein vollständiger Name drauf, selbstverständlich neben weiteren Pflichtangaben.

Diese Pflichtangaben (sowie dein Name) müssen aber nicht zwingend Bestandteil deiner "Marke" sein.

Ob du allerdings den Zusatz "Kommunikationsdesign" verwenden darfst, wenn du kein Studium als Kommunikationsdesigner hast, das weiß ich nicht. Ich würde denken nein. Die Berufsbezeichnung ist ja geschützt. Das gilt doch dann bestimmt auch für die allgemeine Bezeichnung der Tätigkeit? Im schlimmsten Fall ist es Irreführung und damit nicht zulässig?

DennisGassen hat geschrieben:
So nun hat sich nach einer Internetrecherche herausgestellt, das "mein" "Phantasienamen" bereits schon mehrfach - in "ähnlicher Art & Weise" verwendet wird. So z.B. als Projektname seitens diverser Hochschulen/FHs aber auch von anderen Freelancern aus meinem Bereich und einigen Werbeagenturen, sowohl im Inland als auch im Ausland. Der Name in seinem Grundsatz wird dabei jedes mal ein wenig anders verwendet, beizeiten erhält er auch einen Zusatz in Form einer Stadt (also z.B: "PhantasienameXY-Duisburg") oder natürlich eines Namens ("PhantasienameXY-Meier") oder einer anderen Form (In meinem Beispiel steht z.B. noch der typografische Zusatz "No3" dabei). Das Corporate Design ist natürlich jedes mal anders, soweit es überhaupt vorhanden ist. Jede Domain trägt natürlich auch einen etwas andere Bezeichnung etc.


Das wird mir viel zu theoretisch! Bei dieser Beschreibung kann man doch nichts sinnvolles raten. Ein besseres und prägnantes Beispiel wäre hier wohl angebracht.

DennisGassen hat geschrieben:
... wobei natürlich die beispielhafte Werbeagentur aus Duisburg auch sagen könnte, das sie Deutschlandweit aggiert und ich auch Ihren Namen in "Entenhausen" streitig machen könnte- oder?!

Nein. Ist die Marke nicht eingetragen, so muss das Unternehmen nachweisen, dass sie einen bestimmten Bekanntheitsgrad (in diesem Fall national) hat, um geschützt zu sein. Das dürfte nach deiner Beschreibung aber nicht der Fall sein. Das Indiz, dass es zig weitere ähnliche Namen gibt, wie du oben schilderst, spricht ebenfalls für diese Annahme.

DennisGassen hat geschrieben:
- Ein "Kollege" aus der selben Branche verwendet z.B. diesen Phantasienamen (mit eigenem Namen als Ergänzung) bereits und dieser wohnt ca. 1 Stunde-Autofahrt entfernt. Er heißt sozusagen "PhantasienameXY-Schmidt" - was ist wenn ich "PhantasienameXY-Gassen" heiße; könnte er dies dann Beanstanden, da er ja bereits vor mir den Namen verwendete? Oder könnte man an dieser Stelle sagen: Nein das ist eine andere Region und Schmidt ist nicht Gassen und Schmidt hat auch ein komplett anderes Corporate Design als Gassen etc, das ist ok so?

Das ist wieder zu theoretisch. Wenn der Name "Hugo Boss" ist und du dich nun "Hugo Boss Gassen" nennst, ist das ziemlich gefährlich. Wobei wir bei diesem Namen ja auch von einer eingetragenen Marke UND entsprechendem Bekanntheitsgrad sprechen.
Wenn der Phantasiename aber eine beschreibende Tätigkeit oder ein allgemeiner Begriff ist, dann wäre das wieder etwas anderes. Aber eine Entfernung von einer Autostunde ist eventuell nicht als national zu betrachten (Deutschlandweiter Bekanntheitsgrad, der nachzuweisen wäre), sondern könnte eher als regional gesehen werden. Dann wäre es wieder anders einzuschätzen

Alles zu theoretisch! Gib den Namen doch hier bekannt, dann kann man dir mehr dazu sagen.


Zuletzt bearbeitet von deliciious am Mi 08.01.2014 11:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DennisGassen
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2014
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Verfasst Mi 08.01.2014 11:52
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Hallo Nefliete,


danke für Deine Rückmeldung vorab.
Also zu Deinen Zeilen:
Ja der Phantasiename ist von der Tendenz her eher branchenspezifisch, wenn mann das überhaupt so sagen kann, denn mir sind spontan recht wenig branchenspezifische Phantasiebezeichnungen seitens Werbeagenturen oder Freiberuflern in unserem Genre bekannt. Eher Branchenspezifisch insofern, da er offensichtlich keine völlig eigene Wortschöpfung irgendeiner Person ist - z.B. wie "GrafizappiGuru321"...
Das man mich im wesentlichen wegen meiner Dienstleistungen und nicht wegen meines Namens buchen wird, ist mir natürlich klar. Trotzdem arbeite ich halt gerade das eigene CD aus und ich gestalte mir hier wirklich ein dickeres Manual. Diese Phantasiebezeichnung habe ich mir im übrigen auch selber ausgedacht, dann aber bei der anschließenden Recherche gemerkt, das selbiger leider in ähnlicher oder direkter Form schon mehrfach verwendet wird. Das CD was ich jedoch hierfür aufsetzen möchte unterscheidet sich absolut und in jeglicher Hinsicht von den bestehenden. Ich arbeite hier auch thematisch mit sehr vielen Visual-Keys etc. Da ist sehr viel neues dabei, glaub mir Lächel Nur der Name sollte schon derjenige sein - evtl. eben mit einem extra Zusatz etc.

Die Frage ist eben wie es generell bei Freiberuflern in unserem Genre mit Phantasienamen läuft, auch im regionalen Kontext etc. Darf ich eben den gleichen Phantasienamen wie ein anderer Grafikdesigner besitzen, wenn selbiger schon etwas branchenspezifisch ist und ich zudem noch natürlich meinen eigenen Namen so wie evtl. noch weitere typografische Zusätze einbau (in der Wortbildmarke bereits) und mein CD etc. sich natürlich generell unterscheidet?

Freue mich auf weitere Feedbacks - vielen Dank.

@Hallo Deliciious,


auch Dir natürlich vielen Dank für Dein Feedback.
Das auf allen relevanten Geschäftspapieren der vollständige Name drauf sein muss, ist mir bekannt, klar. Mit dem Begriff "Kommunikationsdesign" sollte es eigentlich auch kein Problem geben, da ich studierter Dipl. Designer bin - eben im Fachbereich Grafik- und Kommunikationsdesign. Lächel

Vielleicht ein Beispiel aus einem anderen Genre:
Kann z.B. ein Friseursalon aus Köln den Namen "Haircut" als "Phantasienamen" mit sich tragen aber ebenso ein Friseursalon aus Dortmund oder Kiel? Oder muss dieser evtl. zusätzlich abgeändert werden, sodass der Friseursalon aus Dortmund (welcher z.B. nach dem aus Köln ins Leben gerufen wurde) z.B. "Haircut24" heißen muss? Oder ist Haircut überhaupt nicht erlaubt? So, das Beispiel bezieht sich auf einen - eher stark regional agierenden - Friseursalon. Was ist aber z.B. mit Unternehmen, Kleinunternehmer oder Freiberuflern, welche z.B. nicht nur Aufträge innerhalb einer bestimmten Stadt annehmen bzw. auch Kunden "von außerhalb" aufweisen?
Es muss doch hoffentlich irgendwie eine grobe oder allgemeine übliche Verhaltensweise bzw. Vorgabe ersichtlich sein, wie Phantasienamen, welche den elementaren Charakter eines Projekts - z.B. in Form der beruflichen Selbstständigkeit - beschreiben, verwendet werden dürfen.
Den Namen würde ich hier ungern öffentlich posten, bitte um Verständnis.

Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 19.01.2014 20:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 08.01.2014 12:26
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"Kommunikationsdesign" ist nicht geschützt, sondern der Abschluss/Titel als "Dipl. Kommunikationsdesigner(in)".

@Dennis: Wenn eine Marke nicht eingetragen ist und auch sonst wenig bekannt ist, dann können Namensgleichheit bestehen ohne rechtliche Probleme. Sobald aber rechtlicher Schutz besteht (je nach Klasse) für einen Namen/Marke kann und wird es Ärger geben.

Außerdem kannst du dein CD ja auch ausarbeiten ohne Fantasienamen, das eine bedingt das andere nicht. Ein Signet kannst ja auch verwenden und in dein CD einarbeiten. Mir will nur immer noch nicht einleuchten, warum du unbedingt das haben willst, was andere auch schon haben?
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.01.2014 12:32
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Interessant zu wissen @Kommunikationsdesign, Nefliete!

Ich spreche meinem Vorredner zu. Ist die Marke nicht eingetragen, sollte es keine Probleme geben. Wahrscheinlich nichtmals, wenn jmd. anderes sich die Marke nun schützen lässt. Dann darfst du weiter mit ihr auftreten, allerdings NUR entsprechend des bisherigen Auftretens, der gleichen Reichweite usw. Du bist dann eingeschränkt und platt formuliert, könntest du dann nicht mehr "wachsen".

Hier auch ein interessanter Link, den ich noch in meinen Faves gespeichert hatte:
http://www.netzwerk.ch/site/index.cfm?fuseaction=home.showPrintPopUp&id_art=31299&id_page=30410&vsprache=de&id_site=272
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DennisGassen
Threadersteller

Dabei seit: 08.01.2014
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.01.2014 20:26
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Nach dem letzten Gespräch mit einem AGD-Anwalt habe ich mich entschlossen den "Phantasienamen" zu nehmen. Für andere Existenzgründer, welche sich mit einer ähnlichen Fragestellung konfrontiert sehen, hier noch einmal abschließend von mir einige Hinweise - im Kontext der Rechtsberatung seitens des Anwaltes:

Grundsätzlich sollte im Netz eine umfassende Recherche durchgeführt werden. Neben Google sollte unbedingt auf der Seite der DPMA geprüft werden, ob der Name in irgendeiner Art und Weise hinterlegt wurde. Liegt ein Markeneintrag vor, lest Euch bitte die Tabelle komplett durch (oft werden z.B. Namen auch wieder gelöscht, diese stehen dann erneut zur Verfügung). Achtet des weiteren bitte auf die Nummer bzw. Branche. Bei unterschiedlichen Branchen können natürlich gleiche oder ähnliche Namen ohne großes Risiko verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um ein wirklich großes und weltweit agierendes Unternehmen wie Mercedes oder Apple, welche z.B. auch ein bestimmtes Produkt und einem speziellen Namen in der Öffentlichkeit platzieren; in solchen Fällen ist natürlich mehr als Vorsicht geboten. Bei einer evtl. Markeneintragung spielt es des weiteren eine Rolle, ob die Marke Deutschland,- Europa,- oder Weltweit geschützt ist. Jedoch auch ohne eine DPMA-Eintragung gibt es natürlich grundsätzlich einen Kennzeichnungsschutz. Dies alles regelt das sogenannte Markengesetz. Wichtigster Bestandteil des Markengesetzes in diesem Kontext ist die Verwechslungsgefahr. Das Gesamt-CD darf also nicht einem anderen ähneln und sollte sich so weit wie möglich von Mitbewerbern unterscheiden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die nationale Betätigung, wie obig erwähnt. Eine Designagentur aus Duisburg müsst z.B. erst nachweisen das es auch erheblich viele Kunden in Bremen besitz, welche durch den entsprechenden Namen irregeführt werden etc. Je näher ein Unternehmen mit ähnlichem Namen zum eigenen Arbeitsbereich liegt, umso schlechter natürlich. Je größer die räumliche Distanz desto besser. Großstädte - vor allem im Kontext der Werbung - wie Hamburg oder München sind natürlich etwas spezieller zu berücksichtigen.
Ganz wichtig ist auch ob es sich bei dem Begriff um eine beschreibende Tätigkeit handelt oder nicht. Beschreibende Tätigkeiten wie z.B. Studio, Atelier, Büro etc. können in der Regel nicht bei der DPMA geschützt werden. Das heißt eine beschreibende Tätigkeit kann leichter auch selber verwendet werden, kann jedoch auch ebenso nicht vor anderen „Nachahmern“ geschützt werden. Ein wirklich reiner Phantasiename, der z.B. auf Basis einer emotionalen Steuerung entwickelt und in die Öffentlichkeit kommuniziert wurde wie „Grafikusgurulix“ kann leicht geschützt und schwerlich ansatzweise nachgeahmt werden.
Sollte der - möglichst selbst erdachte - Name in irgendeiner Form unter obig möglichen Aspekten auftreten (was durchaus heutzutage oft der Fall ist), jedoch nicht nennenswert markenrechtlich geschützt sein, sollte - um auf eine möglichst sicherere Stufe zu gelangen - ein typografischer Zusatz an den Namen angehängt bzw. zu dem Namen beigefügt werden. Dies könnte z.B. ein Teil des eigenen Namens sein (z.B. Nachnahme) oder auch eine bestimmte Buchstabenkombination wie z.B. "X3" (könnte ja eine Art Formel sein, die für etwas steht - z.B. 3 wichtige Säulen der eigenen Gestaltungsphilosophie etc.) Dieser Zusatz sollte auch im besten Falle nicht zu klein unter dem eigentlichen Phantasienamen stehen, somit auch typgrafisch gleich wertig gesetzt sein.
Ebenfalls von Interesse ist im übrigen auch das sog. „Hören-Sagen“, - z.B. wie man sich am Telefon meldet etc. Auch hier sollte dann der typografische Zusatz geäußert werden etc.
Allg. je mehr Unterschiede, je mehr eigenes, desto besser.


Zuletzt bearbeitet von DennisGassen am So 19.01.2014 20:31, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Neox

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Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.01.2014 09:47
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https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht
grad erst nochma die wall of text gelesen, dpma haste also schon ^^

https://www.tmdn.org/tmview/welcome

wenn deine marke nicht registriert is, ab dafür! hier gilt, im gegensatz zu den usa die erste registrierung, nicht die erste nutzung einer marke.


Zuletzt bearbeitet von Neox am Mo 20.01.2014 09:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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