Dabei seit: 13.03.2003 Ort: Honolulu Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Mi 15.06.2005 16:09 Titel
Freelancer!!??!
Hallo, ich hab mal eine Frage.
Muss ich mich um als Freelancer tätig zu werden selbsständig machen? Zwecks Gehalt.
Denn ich hab gehört, dass man als freier Mitarbeiter während der Arbeitslosigkeit lediglich 16 EUR verdienen kann.
Oder gibts nen Unterschied zwischen Freelancern und freien Mitarbeitern?
Würd mich über Hilfe freuen.
Dank Euch.
Dabei seit: 22.01.2004 Ort: N, MM Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 15.06.2005 16:36 Titel
Soweit ich weiß, musst du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden
Dabei setzt du fest, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
Der Unterschied liegt glaube ich bei der Steuer. Wie genau das ist und was sich für wen mehr rechnet kann ich dir leider nicht sagen.
Aber ein Gewerbe musst du auf jeden Fall anmelden.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mi 15.06.2005 19:57 Titel
frl_smilla hat geschrieben:
Soweit ich weiß, musst du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden
Dabei setzt du fest, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
Der Unterschied liegt glaube ich bei der Steuer. Wie genau das ist und was sich für wen mehr rechnet kann ich dir leider nicht sagen.
Aber ein Gewerbe musst du auf jeden Fall anmelden.
nope - das ist nicht richtig!
du musst dich beim finanzamt melden. bis zu einem gewissen betrag kannst du als freier mitarbeiter ohne gewerbe oder freischaffenden-status tätig werden. du musst dann alle einnahmen bei der steuererklärung am jahresende mit angeben. nach abzug deiner freibeträge usw. werden dann evtl. noch steuern auf die einnahmen fällig.
du kannst dann rechnungen schreiben - allerdings ohne mwst auszuweisen. am besten du rufst mal beim finanzamt an oder gehst vorbei und lässt dir das genau erklären. normalerweise ist in jedem größeren FA jemand dafür da existenzgründer und freischaffende in dieser hinsicht zu beraten.
wenn du arbeitslos bist, dann darfst du max 160 € pro monat hinzuverdienen. alles was du mehr verdienst wird auf dein arbeitslosengeld angerechnet.
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