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maeg
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Verfasst Fr 14.12.2012 22:49
Titel Layout und Design für Websiten (Freiberuflich oder...) |
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Ich habe einige Themen im Forum zum Themenkomple Webdesign - Freiberuflich oder gewerblich gefunden, aber meine Frage konnte ich dadurch nicht beantworten.
Ich bin seit einiger Zeit auf freiberuflicher Basis tätig. Bisher habe ich Flyer, Faltblätter, Broschüren, Rollups usw. entworfen.
In letzter Zeit kommen mehr Anfragen aus dem Social Media-Bereich bzw. Non-Print-Bereich. Für mich stellt sich die Frage, ob ich diese auf freiberuflicher Basis annehmen kann.
Im Social Media Bereich sehe ich da wenig Probleme: Die Gestaltung von Titelbilder für Facebook
-Chroniken oder Facebook-Promotions dürfte als freiberuflich eingestuft werden.
Wie sieht es aber bei Webseiten aus? Ich würde in dem Bereich nur das Layout und die Gestaltung übernehmen und dann die Gestaltungselemente an den Kunden weitergeben, der die Elemente dann in seine vorhandene Webseiten übernimmt oder jemanden mit der technischen Umsetzung beauftragt. Aus meiner Sicht ist das auch eine freiberufliche Tätigkeit.
Hat jemand von Euch da Erfahrung? Es ist klar, dass die Letzentscheidung beim Finanzamt liegt, aber worauf wäre besonders zu achten? Bestimmte Formulierungen in der Rechnung vermeiden oder ähnliches?
Viele Grüße
Maeg
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Fr 14.12.2012 22:58
Titel
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Ich kann mir immer nicht vorstellen, dass es für einen Kunden attraktiv ist, sich irgendwo ein Layout machen zu lassen und dann noch jemanden suchen zu müssen, der die HTML-Umsetzung übernimmt.
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maeg
Threadersteller
Dabei seit: 23.02.2012
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Verfasst Fr 14.12.2012 23:12
Titel
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Ich glaub auch nicht, dass es attraktiv ist, aber so ist eben die Gegebenheit: Im einen Fall gibt es bereits eine Seite mit voller Funktionalität und es sollen nur die Elemente umgestaltet werden. Im anderen Fall ist die Person wohl selbst in der Lage das Ganze umzusetzen. Ich frage da nicht nach, sondern freue mich über die Anfragen...
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Benutzer 123132
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Verfasst So 16.12.2012 11:43
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Ich verstehe die Frage, glaube ich, nicht ganz: Warum soll die Vorarbeit an Websites/konzeptionelle Arbeit keine freiberufliche Arbeit sein? M.E. hat das Freiberufliche nicht mit dem Medium zu tun, sondern mit dem Status des Ausführenden. Wenn Du auf Honorarbasis und projektbezogen arbeitest, nicht fest bzw. über eine lange Periode angestellt bist, sehe ich da kein Problem. Oder irre ich mich?
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Benutzer 123132
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Verfasst So 16.12.2012 11:59
Titel
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P.S. Bitte mal "freiberuflich gewerblich" googlen. Da kommen u.a. Texte von IHKs. Ich würde Deine Tätigkeit hier eher als freiberuflich definieren, wegen der kreativen Bestandteile.
Aber der juristische/steuerliche Übergang von freiberuflich zu gewerblich ist fließend, und letzten Endes entscheidet wahrscheinlich das (zuständige) Finanzamt. Siehe auch http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst So 16.12.2012 17:25
Titel
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Zitat: | Ich würde Deine Tätigkeit hier eher als freiberuflich definieren, wegen der kreativen Bestandteile. | Und ich würde denken, dass es später sehr schwer/unpraktikabel sein wird, Aufträge danach zu anzunehmen/abzulehnen, je nachdem wie hoch mal den „gewerblichen Anteil“ bewertet. Daher auch mein Hinweis oben. Sagt man dem Kunden dann ernsthaft: „Ich könnte das schon umsetzen, aber steuerlich darf ich das nicht“?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 17.12.2012 11:16
Titel Re: Layout und Design für Websiten (Freiberuflich oder...) |
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maeg hat geschrieben: | Wie sieht es aber bei Webseiten aus? Ich würde in dem Bereich nur das Layout und die Gestaltung übernehmen und dann die Gestaltungselemente an den Kunden weitergeben, der die Elemente dann in seine vorhandene Webseiten übernimmt oder jemanden mit der technischen Umsetzung beauftragt. Aus meiner Sicht ist das auch eine freiberufliche Tätigkeit.
Hat jemand von Euch da Erfahrung? Es ist klar, dass die Letzentscheidung beim Finanzamt liegt, aber worauf wäre besonders zu achten? Bestimmte Formulierungen in der Rechnung vermeiden oder ähnliches?
Viele Grüße
Maeg |
solange du gestalterisch ideen entwickelst und keine "reinzeichnung/umsetzung" auf der rechnung steht, wird es mit der freiberuflichkeit keine probleme geben. das finanzamt entscheidet zwar über den status, braucht aber auch begründungen, um einen status zu ändern. dein hauptteil der arbeit muss einfach künstlerisch/gestalterisch bleiben. eine reinzeichnung oder das weiterverkaufen von diensteistungen bleibt den gewerbetreibenden vorbehalten. die frage ist auch ob du mit dem ermäßigten umsatzsteuersatz abrechnest oder mit den üblichen 19%.
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