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mike55
Threadersteller
Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Fr 18.04.2008 13:30
Titel Kunden eine Gutschrift geben - Auswirkungen auf Steuer |
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Hallo miteinander,
ich bin Freiberufl. Grafiker und möchte einem Kunden eine Treuegutschrift geben, ihm 300,- Euro auf seiner Rechnung erlassen. Wie verhält sich so eine Gutschrift steuertechnisch?
1. Kann ich das dann absetzen als Investition in Sachen Kundengewinnung/ -erhaltung?
2. Muß der Kunde das versteuern als geldwerter Vorteil oder so ähnlich?
Danke schon mal
Mike
Zuletzt bearbeitet von mike55 am Fr 18.04.2008 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.04.2008 13:33
Titel Re: Kunden eine Gutschrift geben - Auswirkungen auf Steuer |
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mike55 hat geschrieben: | Hallo miteinander,
ich möchte einem Kunden eine Treuegutschrift geben und ihm 300,- Euro auf seiner Rechnung erlassen.
Wie verhält sich so eine Gutschrift steuertechnisch?
1. Kann ich das dann absetzen als Investition in Sachen Kundengewinnung/ -erhaltung?
2. Muß der Kunde das versteuern als geldwerter Vorteil oder so ähnlich?
Danke schon mal
Mike |
das einfachste ist, du rechnest dem kunden einfach 300 € weniger ab und weisst nich 300 € als gutschrift aus.
wenn du aber z.b. schon eine rechnung über 2000 € geschrieben hast und ihm nun eine gutschrift von 300 € hinterherschickst und ihm das geld überweist, kannst du das natürlich als ausgabe geltend machen und der kunde muss das als einnahme verbuchen.
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mike55
Threadersteller
Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Sa 19.04.2008 00:38
Titel
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Klar das wäre das einfachste.
Aber dann geht die "gute Tat" unter. Wenn er einfach weniger bezahlt, bleibt das lange nicht so
im Gedächtnis wie wenns da schwarz auf weiß steht. Und bei seiner Steuererklärung liest ers dann noch mal ...
Ist das echt so? Er muß die Gutschrift versteuern und ich kanns als Ausgabe absetzen.
Kommt mir unlogisch vor.
Dann könnte ich ja bei ´ner 1000,- Euro Website Rechnung, 2000 draufschreiben und 1000,- als Gutschrift.
Dann hätte ich vorm Finanzamt 0,- Euro verdient.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.04.2008 08:07
Titel
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hä?
wenn du bei ner webseite die 1000 € wert ist, 2000 abrechnest, dann eine gutschrift von 1000 € erstellst, hast du immer noch 1000 € verdient...
naja ne gutschrift isses ja erst, wenn eine rechnung schon mal bezahlt wurde und du dann in einem weiteren schreiben eine gutschrift erteilst. wenn du auf der selben rechnung die "gutschrift" gewährst, ist das keine gutschrift, sondern ein rabatt! aber hier musst du aufpassen - es gibt da ein paar verordnungen hinsichtlich der gewährung von rabatten. wenn du da was falsch machst, kann dich ein mitbewerber wegen unlauterem wettbewerb anzeigen... besonders im einzelhandel is das eine sehr beliebte methode um gegen die mitbewerber zu schießen
also wie gesagt - eine gutschrift isses nur, wenn wirklich 2 x das geld den besitzer wechselt. d.h. du stellst ne rechnung von 2000 € - kunde zahlt 2000 €. 2 wochen später kricht der kunde ne gutschrift von 500 € und du zahlst ihm 500 €. und selbstverständlich muss der kunde das dann als einnahmen verbuchen und du als ausgaben. sonst könnte man auf diesem weg ja steuern umgehen oder gar geld waschen
ne andere möglichkeit wäre, du verknüpfst die gutschrift mit deinen leistungen. d.h. der kunde erhält beim "nächsten einkauf" die gutschrift von 300 € gegengerechnet. das wäre auch eine möglichkeit, bei der dann auch die chance hoch ist, folgeaufträge zu bekommen.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 19.04.2008 09:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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