mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 15:19 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: private Projekte und die Steuer / Schwarzarbeit vom 22.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> private Projekte und die Steuer / Schwarzarbeit
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
pat4f
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 22.04.2013 12:29
Titel

private Projekte und die Steuer / Schwarzarbeit

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich habe mich hier ins mediengestalter Forum verirrt obwohl ich aus einer ganz anderen Richtung komme (Ausbildung Fachinformatiker). An sich geht es mir aber um ein Thema, das euch bestimmt auch schon begegnet ist:

Hobbymäßig mache ich seit Jahren Recording, Banddemos aber auch Tonaufnahmen mit Schwerpunkt Konzertmitschnitte..
Qualitativ spiele ich mittlerweile bei einem guten Standard mit und so kam es dazu, dass ich eine Live-Aufnahme eines Konzertes (verschiedene Stilrichtungen: Klassik, Jazz, Vocaldarbietungen usw) mit anschließender CD-Produktion (CD wird verkauft aber nicht von mir) anfertigen konnte.

Für diese Aufnahmen bekomme ich 450€. Das ist das erste mal, dass ich rentabel bezahlt werde, bisher hatte ich eher selten ca 2-3x im Jahr Aufnahmen für Bekannte und Freune wo mir mal 50 oder 100 zugesteckt wurde.
Meine Ausgaben (Equipment) sind deutlich höher, auch in diesem Fall von 450€ - also ich habe erstmal keine Gewinnabsicht.

Dennoch geht es mir nun darum: was muss ich beachten, was muss ich der Steuer einreichen und wie wird das gemacht, muss ich ein Gewerbe anmelden?

Es ist geplant sowas in Zukunft öfter zumachen wenn auch nicht häufiger als 5x im Jahr mit Einnahmen von insg max 1200€/Jahr. Wie gesagt ist auch das nicht mein Gewinn weil ich auch weiterhin Investitionskosten in bessere Mikrofone etc haben werde, Gewinn ist nicht meine Absicht.

So weiß ich nicht, wie das aus steuerrechtlicher Sicht relevant ist, wie sich das mit Liebhaberrei abtun ließe etc. Der Punkt ist jetzt erst mal, dass ich alles auf legalem Wege machen möchte ohne angeschwärzt zu werden, versteht ihr?

Ich bin für eure Ratschläge dankbar.

Viele Grüße
Patrick


Zuletzt bearbeitet von pat4f am Mo 22.04.2013 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Süd/Süd-West
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.04.2013 12:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Melde ein Gewerbe an, dann bist du auf der sicheren Seite.
Am Ende des Jahres machst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung EÜR und gibt's den evtl. Gewinn als Einkommen mit an.

Solange du insgesamt unter dem Freibetrag von derzeit ~8000 EUR bleibst, fallen keine Steuern an.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 22.04.2013 14:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eine Gewinnabsicht liegt dann vor, wenn du für deine Arbeit Geld bekommst. Egal was die Ausgaben sind.
Wenn du angestellt bist und damit auch deinen Lohn bekommst, bist du bereits steuerpflichtig. Der Freibetrag ist damit aufgebraucht. Selbst wenn nicht, müsstest du alle Einnahmen bei der Einkommensteuer mitaufführen.

Wenn du mehrere Rechnungen (auch Privat) im Jahr stellst, ist das eine Gewinnabsicht und könnte auch schon ein Gewerbe voraussetzen. Da es eine Beschränkung gibt was den jährlichen Höchstbetrag und die "Anzahl" der Rechnung angeht, wäre die Anmeldung eines Gewerbes vermutlich das Einfachste.

Der Vorteil ist dann auch, das du dein Equipment steuerlich absetzen kannst. Du reduzierst also deinen Gewinn und hast damit eine geringere Steuerlast.
 
pat4f
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 22.04.2013 15:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

OK verstehe, über die ~8000 EUR bin ich leider tatsächlich allein mit meinem Ausbildungsvergütung drüber. Oder zählt das ausschließlich für die Einnahmen im Eigengewerbe?
Wenn ich dies jedoch mit meinen Ausgaben und Investitionskosten verrechne, die möglicherweiße über den Einnahmen liegen, muss ich für den Verdienst im Eigengewerbe keine Steuern zahlen, ist das richtig?

Verstehe ich das so richtig oder geht es um was anderes? Zurückbekommen der Mehrwertsteuern z.B.?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 22.04.2013 16:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pat4f hat geschrieben:
OK verstehe, über die ~8000 EUR bin ich leider tatsächlich allein mit meinem Ausbildungsvergütung drüber. Oder zählt das ausschließlich für die Einnahmen im Eigengewerbe?


Nein, das gilt für das Gesamteinkommen.

Zitat:
Wenn ich dies jedoch mit meinen Ausgaben und Investitionskosten verrechne, die möglicherweiße über den Einnahmen liegen, muss ich für den Verdienst im Eigengewerbe keine Steuern zahlen, ist das richtig?


Berechnungsgrundlage ist das Gesamteinkommen, nicht einzelne Einkommensarten. Ausgaben können auch nicht einfach so 'verrechnet' werden, dafür gibt es Vorgaben. Höherwertige Anschaffungen müssen zum Beispiel über mehrere Jahre abgeschrieben werden ...

Zitat:
Verstehe ich das so richtig oder geht es um was anderes? Zurückbekommen der Mehrwertsteuern z.B.?


Die von dir gezahlten Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer kannst du nur dann 'zurückbekommen' bzw. mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen, wenn du selbst in deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist und ans Finanzamt bezahlst.
 
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 22.04.2013 16:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ergänzend:
Zitat:
Zu beachten ist allerdings, dass der Begriff der Liebhaberei allein ertragsteuerliche Bedeutung hat. Umsatzsteuerlich ist der Begriff der Liebhaberei nicht relevant, da § 2 Abs. 1 UStG von der Einnahmeerzielungsabsicht spricht. Diese ist von der Gewinnerzielungsabsicht streng zu unterscheiden. Folglich kann auch bei dauerhaften Verlusten und/oder Vorsteuerüberhängen sowie der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aus persönlichen Gründen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erhalten bleiben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
  View user's profile Private Nachricht senden
buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Süd/Süd-West
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.04.2013 20:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Korrigiert mich wenn ich völlig falsch liege, aber mal angenommen die Ausgaben des Gewerbes übersteigen die damit erzielten Einnahmen. Der TE macht am Jahresende also Verlust mit seinem Gewerbe.
Dann könnte man den Verlust mit dem Einkommen aus der Ausbildung verrechnen und bekäme am Jahresende noch einen Teil seiner bereits gezahlten Lohnsteuer zurück.

Ist das ein realistisches Szenario?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 23.04.2013 04:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

buddha-brot hat geschrieben:

Dann könnte man den Verlust mit dem Einkommen aus der Ausbildung verrechnen und bekäme am Jahresende noch einen Teil seiner bereits gezahlten Lohnsteuer zurück.

Ist das ein realistisches Szenario?


Jein. Da wird nicht der "Verlust mit dem Einkommen aus der Ausbildung verrechnet", denn Grundlage für die EkST ist eben immer das Gesamteinkommen und mit dem Einkommen wird sowieso nichts verrechnet. Wenn er mit dem Gewerbe einen Verlust macht, ist das zu versteuernde Gesamteinkommen eben niedriger. Also zahlt er auch insgesamt weniger Steuern. Wenn die Vorauszahlungen die festgesetzte Steuer übersteigen, bekommt er was zurück.

Das funktioniert aber natürlich nicht auf Dauer - macht er also konstant Verlust mit dem Gewerbe, kommt wieder das Thema Liebhaberei ins Spiel.... Hobby und Geld dafür nehmen verträgt sich eben nicht. Entweder Hobby oder Geld nehmen.
 
 
Ähnliche Themen Ab wann fängt Schwarzarbeit an?
Auf 2 Jahre verkürzen ? Steuer ?
Invoice from USA, ohne Steuer ?
[Steuer] Wie setzt man als Mediengestalter Steuern ab?
Wer hilft mir? Gehalt : Steuer & Verträge
Kan ich meine Ausbildungs-Fahrkosten von der Steuer absetzen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.