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izanagi
Threadersteller
Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2015 15:28
Titel KSK Vorteil ? |
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Hallo zusamm,
kurze Hintergrundsttory ich bin seit 2010 Rechtsform e.K. und zahle mindestbeiträge für IHK und BGETEM.
Jahresumsatz liegt nicht höher als 15k
Bis dato hatte ich nur meine (gesrtzliche)Krankenversicherung für 240€ monatlich. Keine Rentenv.
Dieses Jahr wurde ich von der KSK gebeten zu bestätigen das ich "nicht" der KSK pflichtversichert sei.
Jetzt habe ich erstmal nur aus Panik reagiert ich müsse einen Kredit aufnehmen um nachträglich Beiträge zu zahlen und habe denen geantwortet ich bin als Kaufmann kein Künstler. Die Definition sei jetzt mal dahingestellt.
Zumindest hab ich dann das Schreiben das ich "nicht" Pflichversichert bin/war.
Als ich mich beruhigt hab und mal realisiert habe welchen Vorteil das für mich als Geringverdiener hätte wurde ich skeptisch ob meine Entscheidung richtig war.
Da ich einen verminderten KK Beitrag leiste und keine vollen 400 € im Monat, was ich damals mit 600 € Umsatz eh nicht hätte machen können, war ich immer der Annahme mehr Sozi geht nicht. Rentenversicherung konnt ich mir nicht leisten leider.
Wenn ich aber die prozentualen Beiträge sehe die ich über die KSK zu leisten "hätte" wären wir im Jahr 2010 bei 110,00 € Monatsbeitrag. Und dort wäre eine RV inklusive. Also habe ich theoretisch mit 240 € KV doppelt soviel monatlich bezahlt und das ohne RV
Mit der KSK hätte ich also weniger bezahlt und hätte als Kirsche obendrauf noch eine RV
Genau das brachte mich zum grübeln ob es nicht vorteilhaft wäre zu widerrufen und in die KSK einzutreten und nachzuzahlen.
Die Frage ist nun, was passiert mit bereits gezahlten KV Beiträgen 2010 - 2014 ?
Würdet ihr die ganze Sache für gut heissen ?
Bin für Ratschläge sehr dankbar.
Besten gruss
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2015 15:58
Titel
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Müssten dann nicht deine Kunden ihren KSK Anteil auch noch nachbezahlen?
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.06.2015 16:35
Titel
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Mialet hat geschrieben: | Müssten dann nicht deine Kunden ihren KSK Anteil auch noch nachbezahlen? |
So wie ich das mit der KSK verstehe, müssten das sowieso alle Kunden bezahlen - egal ob der Künstler bei der KSK ist.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.06.2015 16:41
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Mialet hat geschrieben: | Müssten dann nicht deine Kunden ihren KSK Anteil auch noch nachbezahlen? |
Die Künstlersozialabgabe zahlt jeder (enige wenige Ausnahmen versteht sich) der Abgabepflichtig ist und regelmäßig Künstler oder Publizisten beauftragt. Die Versicherung selbst über die KSK als Künstler spielt dabei keine Rolle.
@Izanagi: Du könntest dich doch direkt bei der KSK informieren, oder nicht?
Zuletzt bearbeitet von am Di 16.06.2015 16:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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izanagi
Threadersteller
Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.06.2015 12:50
Titel
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Ja die Kunden müssen sowieso ihren Anteil bezahlen, ob sie das je gemacht haben weiss ich nicht.
Die KSK direkt fragen ist so ne Sache, ich weiss spontan nicht wie ich das erklären soll, erst sag ich nein dann ja ?
Aber gut, vielleicht könnt ich erstmal in Erfahrung bringen wie das mit der Rückwirksamkeit aussieht.
Nur was wenn ich damit wieder Nachforschungen ins rollen bringe und der Ärger größer wird.
Ich weiss nicht wo ich hingehöre eigentlich bin ich mit 70% rein operativer Arbeit hier auch falsch.
junge junge ich weiss es nicht
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