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Thema: KSK, Rente und so weiter vom 24.04.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK, Rente und so weiter
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 25.04.2016 11:29
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Klugscheißer mag niemand! *pah*
 
Benutzer 84499
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Verfasst Mo 25.04.2016 14:12
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Vielen Dank erstmal! * Applaus, Applaus *

1. Werden, nach Aufnahme in die KSK, meine Auftraggeber von denen angeschrieben?

2. Ist es tendenziell schwer, in die KSK zu kommen? Beispiel: Wird ein studierter Designer, mit zwei festen Kunden, vier Monate erfolgreicher Tätigkeit, der aktuell 80% Web und 20% Print macht, in der Tendenz Probleme bekommen?
 
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 25.04.2016 14:32
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Die Kunden habe eine Meldepflicht der KSK gegenüber, wenn Sie Liestungen aus dem Grafik-Bereich nutzen. Die werden also erst bei einer Prüfung angeschrieben, wenn Sie keine Zahlung geleistet haben. Du musst niemanden aufklären oder hinweisen. Das wiederum hat dir Frank ja schon geschrieben.

Für die Aufnahme sprichst du am Besten mit der KSK selbst. Mit reiner Programmierung wird es schwierig, mit Web-Design könnte man es schaffen.
 
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst Mo 25.04.2016 15:12
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Emperle hat geschrieben:
Vielen Dank erstmal! * Applaus, Applaus *

2. Ist es tendenziell schwer, in die KSK zu kommen? Beispiel: Wird ein studierter Designer, mit zwei festen Kunden, vier Monate erfolgreicher Tätigkeit, der aktuell 80% Web und 20% Print macht, in der Tendenz Probleme bekommen?


Mein Antrag vom Januar wurde erst mal abgelehnt. Gestaltungsbeispiele und die Absicht künstlerisch zu arbeiten reichen inzwischen nicht mehr aus. Es werden Rechnungen mit Zahlungsnachweis verlangt. z.t. 6 Monate rückwirkend.
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Benutzer 84499
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Verfasst Mo 25.04.2016 15:19
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flavio hat geschrieben:
Es werden Rechnungen mit Zahlungsnachweis verlangt. z.t. 6 Monate rückwirkend.

Habe ich.

Schaut man sich dieses PDF der KSK an, steht da sogar "Webdesigner", "Layouter" und "Multimedia Designer" dabei: Dürfte also dieses Forum zu 100% abdecken ...
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.04.2016 15:26
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Nein, in diesem Forum tummeln sich viel mehr Berufsgruppen ...
Nefliete hatte schon Programmierer herausgenommen, Das Gestalten von Webseiten u.ä. ist etwas grundsätzliches Anderes, als das Programmieren derselben ...
Auch Angestellte bei bestimmten Gesellschaftsformen (z.B. GmbH) fallen nicht darunter ...
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 25.04.2016 15:29
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@Emperle: Leider nein, denn wenn auf deiner Rechnung "Reinzeichnung" oder "Satzarbeit" oder "Druckservice" steht, bist du nicht mehr künstlerisch tätig. Die Berufsbeschreibung alleine reicht eben nicht. Die (Haupt)Tätigkeit ist entscheident.

Zuletzt bearbeitet von am Mo 25.04.2016 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 84499
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Ort: -

Verfasst Mo 25.04.2016 15:29
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Na ja, gerade bei Screendesign und tatsächlicher Umsetzung dürfte es wohl viele Graubereiche geben und dementsprechend rechne ich schon mit Problemen.
 
 
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