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Benutzer 84499
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 25.04.2016 15:33
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Nefliete hat geschrieben: | @Emperle: Leider nein, denn wenn auf deiner Rechnung "Reinzeichnung" oder "Satzarbeit" oder "Druckservice" steht, bist du nicht mehr künstlerisch tätig. Die Berufsbeschreibung alleine reicht eben nicht. Die (Haupt)Tätigkeit ist entscheident. |
Was auf meinen Rechnungen steht, kann ich wörtlich zitieren:
"Bildberarbeitung, Webdesign und Webprogrammierung, Content-Management, SEO, Layout,
Erstellung des Druck-PDFs, Elektronische Bildverarbeitung ..."
- wie ist also Eure Einschätzung?
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Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 25.04.2016 16:11
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Hmm... vermutlich wird das so nix. Ist zuviel unküstlerisches dabei.
Bildbearbeitung, Webprogrammierung, CM, SEO, Erstellung Druck-PDF, elektr. Bildverarbeitung sind alles keine künstlerischen Tätigkeiten, sondern mehr Handwerk.
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Benutzer 84499
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 25.04.2016 16:16
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Nefliete hat geschrieben: | Hmm... vermutlich wird das so nix. Ist zuviel unküstlerisches dabei.
Bildbearbeitung, Webprogrammierung, CM, SEO, Erstellung Druck-PDF, elektr. Bildverarbeitung sind alles keine künstlerischen Tätigkeiten, sondern mehr Handwerk. |
Abwarten.
Ich mache derzeit zu 80% WordPress. Der Rest der aufgeführten Tätigkeiten macht 20% des Umsatzes aus. Bei WordPress gehen Gestaltung und Programmierung Hand in Hand. Und: Die KSK schreibt, dass beispielsweise Nutzerführung, Aufbau, Struktur auch mit reinfallen.
Es bleibt spannend.
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Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 25.04.2016 16:58
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Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, keine Frage.
Wo ist diese Formulierung bei der KSK zu finden? Das würde mich schon interessieren.
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Benutzer 84499
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mo 25.04.2016 17:07
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Nefliete hat geschrieben: | Wo ist diese Formulierung bei der KSK zu finden? Das würde mich schon interessieren. |
Ich glaube, dass ich das heute in dem Webdesign-Grundsatz-Urteil von vor ein paar Jahren gelesen habe: Google.
Hier http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php unter Punkt 19 steht auch so etwas: "funktionalen Gesichtspunkten". Hier steht sogar auch "programmieren".
Googelt man ein wenig, findet man sogar heraus, dass "Social Media Manager" in der KSK landen (können). Ohne Gewähr.
Zuletzt bearbeitet von am Mo 25.04.2016 17:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.04.2016 19:38
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Das ist doch erstmal alles Spekulation ...
Fülle die Fragebögen aus und warte erstmal ab ...
Eventuell musst du hinterher Einspruch einlegen, oder auch nicht, oder du kriegst gleich die aktuellen Rechtsgrundlagen bei einer Ablehnung genannt ... Google vor ein paar Jahren ist nämlich keine rechtsverbindliche Quelle...
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Benutzer 84499
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 25.04.2016 20:04
Titel Re: KSK, Rente und so weiter |
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Emperle hat geschrieben: | 1. Wenn ich als freiberuflicher Grafiker nicht in der KSK bin (weshalb auch immer), dann bin ich nicht Rentenversichert, es sei denn, ich schließe privat etwas ab, richtig? |
Diesen Punkt muss man noch genauer besprechen: Denn wenn man als "Künstler" nicht in die KSK kommt, entfallen die Arbeitgeberbeiträge zur Rente vollständig. Da die Beiträge zur RV höher sind, als die zur KV ist das ein noch größerer Batzen.
Man müsste dann 18,7% seines Verdienstes privat einzahlen - wer von uns kann das schon? Es entfallen ferner ein paar staatliche Goodies, wie diese Punkte, oder?
Bitte hier, sofern möglich, um weitere Hilfe/Meinung Eurerseits. Vielen Dank schon mal.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.04.2016 21:37
Titel Re: KSK, Rente und so weiter |
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Emperle hat geschrieben: | Emperle hat geschrieben: | 1. Wenn ich als freiberuflicher Grafiker nicht in der KSK bin (weshalb auch immer), dann bin ich nicht Rentenversichert, es sei denn, ich schließe privat etwas ab, richtig? |
Diesen Punkt muss man noch genauer besprechen: Denn wenn man als "Künstler" nicht in die KSK kommt, entfallen die Arbeitgeberbeiträge zur Rente vollständig. Da die Beiträge zur RV höher sind, als die zur KV ist das ein noch größerer Batzen.
Man müsste dann 18,7% seines Verdienstes privat einzahlen - wer von uns kann das schon? Es entfallen ferner ein paar staatliche Goodies, wie diese Punkte, oder?
Bitte hier, sofern möglich, um weitere Hilfe/Meinung Eurerseits. Vielen Dank schon mal. |
Hier gibt es einen Frageobogen zur Feststellung der Versicherungspflicht von der Rentenversicherung.
bist du nicht versichungspflichtig kannst du freiwillig einzahlen. da macht auch schon ein geringer beitrag sinn.
da jedes gezahlte jahr über deinen renteneintritt entscheidet. ob und wieviel arbeitsunfähigkeitsrente bekommst und du anspruch auf reha hast.
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