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Thema: KSK, Rente und so weiter vom 24.04.2016

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Benutzer 62312
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Verfasst Di 26.04.2016 08:29
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Emperle hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
Wo ist diese Formulierung bei der KSK zu finden? Das würde mich schon interessieren.


Ich glaube, dass ich das heute in dem Webdesign-Grundsatz-Urteil von vor ein paar Jahren gelesen habe: Google.

Hier http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php unter Punkt 19 steht auch so etwas: "funktionalen Gesichtspunkten". Hier steht sogar auch "programmieren".

Googelt man ein wenig, findet man sogar heraus, dass "Social Media Manager" in der KSK landen (können). Ohne Gewähr.


Ähm... da steht aber auch:
Zitat:
Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z. B. Grafikleistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzerfreundlichkeit o. ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.

Und ein Social Media Manager ist gar nicht so abwegig. Seine Arbeit kommt dem eines Journalisten/Publizisten recht nahe. Im Bekanntenkreis habe ich den ein oder anderen der es als Webdesigner nicht in die KSK geschafft hat. Das sollte dich aber nicht aufhalten. Warte einfach mal ab, was die KSK dazu sagt.

Einen "Arbeitgeberanteil" gibt es für Selbständige eh nicht. Ohne die KSK musst du natürlich den vollen Beitrag leisten. Daher klemmen sich auch viele zusätzliche Versicherungen. Staatliche Goodies wüsste ich es jetzt keine die in Frage kommen.
 
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