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Autor |
Nachricht |
designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.11.2007 10:30
Titel
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Habe noch folgendes gefunden, was die Künstlersozialabgaben betrifft... Vielleicht kennt ihr das schon, aber egal...
Vielleicht verschafft das noch ein bisschen Klarheit...
KSK Abgaben
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 23.11.2007 10:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.11.2007 10:34
Titel
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designzicke hat geschrieben: | Habe noch folgendes gefunden, was die Künstlersozialabgaben betrifft... Vielleicht kennt ihr das schon, aber egal...
Vielleicht verschafft das noch ein bisschen Klarheit...
KSK Abgaben |
Zitat: | Auch wichtig: Benutzt ein Webdesigner Fotos eines Foto-Designers für eine Internetseite, dann verkauft er dem Endverbraucher eine neue, da veränderte, künstlerische Leistung. Somit hat der Webdesigner als Verwerter der Fotos, als auch der Auftraggeber als Verwerter der Website jeweils die Künstlersozialabgabe auf Grund der anteilig geleisteten Vergütung zu zahlen.
Hierbei kann durchaus auch eine Doppelentrichtung entstehen.
Nur, wenn der Kunde selbst den Fotografen beauftragt und bezahlt (zugleich auch Haftungsfrage), besteht für den Webdesigner keine Künstlersozialabgabe. |
- nu darf ich auch noch für jeden scheiß löhnen, den ich irgendwo dazu kauf??? alter die hamse doch nich mehr alle...
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.11.2007 10:40
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Habe noch folgendes gefunden, was die Künstlersozialabgaben betrifft... Vielleicht kennt ihr das schon, aber egal...
Vielleicht verschafft das noch ein bisschen Klarheit...
KSK Abgaben |
Zitat: | Auch wichtig: Benutzt ein Webdesigner Fotos eines Foto-Designers für eine Internetseite, dann verkauft er dem Endverbraucher eine neue, da veränderte, künstlerische Leistung. Somit hat der Webdesigner als Verwerter der Fotos, als auch der Auftraggeber als Verwerter der Website jeweils die Künstlersozialabgabe auf Grund der anteilig geleisteten Vergütung zu zahlen.
Hierbei kann durchaus auch eine Doppelentrichtung entstehen.
Nur, wenn der Kunde selbst den Fotografen beauftragt und bezahlt (zugleich auch Haftungsfrage), besteht für den Webdesigner keine Künstlersozialabgabe. |
- nu darf ich auch noch für jeden scheiß löhnen, den ich irgendwo dazu kauf??? alter die hamse doch nich mehr alle... |
Wird ja immer besser...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 23.11.2007 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 23.11.2007 10:50
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Herr KSK ist wohl auch Herr GEZ!
das prinzip ist das selbe. auf jeden fall löhnen, ob man nen fernseher hat oder nicht.
das prangere ich an
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.11.2007 10:58
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Herr KSK ist wohl auch Herr GEZ!
das prinzip ist das selbe. auf jeden fall löhnen, ob man nen fernseher hat oder nicht.
das prangere ich an |
jo ich denke das wird die wirtschaft in nächster zeit auch verstärkt tun, wenn sie sich mit div. nachforderungsbescheiden konfrontiert sehen...
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.11.2007 12:42
Titel
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Ich glaube, bei deutschen Gerichten wird nichts erreicht werden, es gibt tausende
von Urteilen im Zusammenhang mit der KSK. Und auch RTL hat sich gebeugt....
Aber vielleicht kommt ja mal jemand auf die Idee, bei der EU Beschwerde einzureichen.
Meiner Meinung nach benachteiligt diese Abgabe Deutschland hier schließlich.
Ich schätze außer bei uns gibt es sowas in der EU nicht. Die haben schon ganz andere
Sachen abgeschafft...
Als wirklich noch echte Künstler durch die KSK unterstützt wurden, also Leute
die aus Berufung Kunstwerke erschaffen haben, nicht um Sie zu verkaufen,
da war die Welt ja noch in Ordnung.
Übrigens, ein Künstler ist per Definition einer Kunstakademie jemand, der keine Auftragsarbeiten macht....
Schade dass die KSK das nicht so sieht.... Dann wären wir alle aus dem Schneider
Ich habe meine jetztigen Kunden informiert, und die KSK in meine AGB aufgenommen,
was schon viele getan haben, schaut euch die AGB von anderen kleinen Werbern an.
Natürlich müsste ich dass eigentlich nicht, mir geht es lediglich darum, dass die Kunden
mir hinterher keine Vorwürfe machen. Ob sie da im Recht wären oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Und das Problem bei der KSK liegt für mich auch darin, dass kaum einer davon gehört hat.
Ja ich weiß, es ist die Verpflichtung jedes Unternehmers sich über alles zu informieren jaja....
Aber warum habe ich erst von der KSK erfahren, als ich mich selbstständig gemacht habe???
Ich habe eine Ausbildung in einer Druckerei gemacht, war in der Berufsschule, habe den
Betriebsassistent der HWK, wo es auch darum geht mal einen Betrieb zu übernehmen und
vor zwei Jahren den Medienfachwirt abgeschlossen. Nicht einmal das Wort Künstlersozialkasse
kam darin vor! Und da ist für mich einiges im Argen.
Wenn man von etwas nie gehört hat, ist es schwierig sich zu informieren, man weiß ja sozusagen
gar nicht, dass es da etwas gäbe, worüber man Bescheid wissen muss.
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