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Thema: honorar für illustration für werbung bei weltweiter nutzung vom 04.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> honorar für illustration für werbung bei weltweiter nutzung
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Schwadro
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2010
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.06.2010 10:24
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honorar für illustration für werbung bei weltweiter nutzung

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hallo!

ich bin eigentlich bildhauerin, kenne mich in der werbung bzw illustration nicht aus.

jetzt hat bei mir eine agentur angefragt, etwas zu modellieren, was als vorlage für fotos dienen soll für eine weltweite kampagne.

ich hab mich schon etwas schlau gemacht, mit befreundeten illustratoren telefoniert etc. aber die illsutratoren die ich kenne machen vornehmlich kinderbücher - jedenfalls keine werbung. ausserdem ist es ja nicht so dass mein produkt so ganz mit einer illustration vergleichbar wäre u.a. weil mindestens noch die arbeit eines fotografen hinzukommt.

im netz hab ich nur sehr wenige anhaltspunkte gefunden - es scheint aber offenbar so zu sein, dass man das honorar in diesem fall aufschlüsselt in reinen stundensatz plus nutzungsrechte.

kann mir da irgendjemand weiterhelfen?
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Verfasst Sa 05.06.2010 15:13
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Du sollst eine Skulptur erstellen, die dann fotografiert wird und einer weltweiten Kampagne dargestellt wird, richtig?

Was sollst du denn modellieren und für welchen Kunden?
Es ist auch ein Unterschied, ob du was für CocaCola oder einen Schraubenhersteller machst, der vielleicht international in Fachblättern inseriert.

Du musst deinem Kunden eben für die Abbildung der Skulptur Nutzungsrechte einräumen und auch vertraglich regeln, wem die Skulptur später gehört.
Bei weltweiter Nutzung stellt sich noch die Frage, ob zeitlich auch uneingeschränkt oder nicht.
Du könntest dich ganz gut über die Staffelung der Buy-Outs von Models orientren.
Die bekommen auch oft neben einer Basisgage dann zusätzlich Geld über die gestaffelten Nutzungsrechte.

Ein paar mehr Infos wären hilfreich.
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Silvergecko

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Verfasst Sa 05.06.2010 15:45
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Wenn die Agentur die Skulptur (bzw. diese sogar für diesen Auftrag gefertigt wird) kauft kann sie damit doch machen was sie will oder?

Bin mir nicht sicher ob son BuyOut auch bei Gegenständen gilt * Keine Ahnung... *
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.06.2010 15:49
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Silvergecko hat geschrieben:
Wenn die Agentur die Skulptur (bzw. diese sogar für diesen Auftrag gefertigt wird) kauft kann sie damit doch machen was sie will oder?

Die Nuzungsrechte muss man trotzdem regeln.
Ist schon ein Unterschied, ob eine Agentur eine Skulptur für ihr Foyer oder für einen ihrer Kunden zur weltweiten Nutzung in Auftrag gibt.
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
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Alter: 46
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Verfasst Sa 05.06.2010 16:30
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SL-Design hat geschrieben:
Silvergecko hat geschrieben:
Wenn die Agentur die Skulptur (bzw. diese sogar für diesen Auftrag gefertigt wird) kauft kann sie damit doch machen was sie will oder?

Die Nuzungsrechte muss man trotzdem regeln.
Ist schon ein Unterschied, ob eine Agentur eine Skulptur für ihr Foyer oder für einen ihrer Kunden zur weltweiten Nutzung in Auftrag gibt.


Ah ok! Was gelernt! ich dachte immer Gegenstände die ich kaufe gehören ausnahmslos mir, besonders wenns extra für mich gefertigt wurde Lächel
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Nimroy
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.06.2010 16:55
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Hier mal ein ganz guter Überblick über Werkverträge

http://www.b-f-k.de/service/info-werkvertrag.php
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