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Thema: Handschlag nichts wert vom 17.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Handschlag nichts wert
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 12:20
Titel

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Ganz klarer (Vor-)Vertragsverstoß der zum Schadenersatz (CIC) verpflichtet.

Bei dem Handschlag war sicher noch jemand Drittes dabei, der als Zeuge benannt werden kann.

Bemessung des Schadenersatzes:

- Aufwendungen für die Bewerbung
- Alle Kosten in Verbindung mit der Wohnungskündigung / Ersatzwohnung / Wohnungssuche / Maklerkosten etc.
- evtl. entgangenes Gehalt, wenn auf andere Stelle / Aushilfsbeschäftigung verzichtet wurde

Abgesehen davon, daß so ein gebrochenes Wort / Handschlag absolut schäbig ist, kann das für das Unternehmen richtig teuer werden, wenn sich da ein fitter Anwalt dahinter klemmt.

Viel Erfolg dabei! Sowas darf man in Kaufmannskreisen nicht durchgehen lassen!

.
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melchi28
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2005
Ort: Dormagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 12:40
Titel

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Zur Aufklärung will noch gesagt sein das ich in einer festen Anstellung bin. Will hier zwar weg, muß ich aber nicht zwingend. In so fern ist mir kein Schaden entstanden. Muß nur eine neue Wohnung suchen was ärgerlich ist.

Der Ärger anzuklagen usw ist es nicht Wert. Weil die zwei Herren mit denen ich es zu tun hatte Vater und Sohn sind und sich sicherlich nicht in den Rücken fallen werden.

Ich hatte es hier gepostet weil es viele verzweifelte Jobsuchende gibt die vieles in Kauf nehmen für einen neuen Job. Ein Umzug mit diesem Ende wie ich es hier erlebt habe wäre fatal. Ich möchte nur das Andere aus meinen Fehlern hier lernen.

Noch ein kleiner Tip, bei Jobangeboten aus Mülheim zweimal nachfragen und Vorvertrag anfragen.

Man sieht sich immer zwei mal im Leben.
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PJ1985

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 13:11
Titel

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melchi28 hat geschrieben:


Man sieht sich immer zwei mal im Leben.


und ich würde sagen bei der 2. begegnung von euch haben 2 leute n blaues auge *zwinker*

kannste denn die Kündigung der Wohnung nicht rückgängig machen ??? Wenn du deinem Vermieter die Umstände erklärst ??? Vielleicht hat er ja Mitleid und es erspart ihm die Suche nach nem neuen Mieter !!!
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melchi28
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2005
Ort: Dormagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 13:39
Titel

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momentan herrscht eh Ebbe auf dem Arbeitsmarkt so wie ich das sehe. Also nehme ich die Geschehnisse zum Grund um näher zu meinem jetzigen Arbeitgeber zu ziehen. Hat auch Vorteile.

Ich bin Pazifist. Es gibt wesentlich schönere Gedanken als jemanden ein blaues Auge zu hauen. z.B. ein Pitch wo er sich bewirbt und ich bin der Entscheider der den Job vergibt Lächel Das wäre ein schönes Erlebniss.
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