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Thema: Handschlag nichts wert vom 17.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Handschlag nichts wert
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melchi28
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2005
Ort: Dormagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 09:22
Titel

Handschlag nichts wert

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Ich weiß nicht ob es Menschen gibt die das gleiche auch schon erlebt haben und eigentlich möchte ich mich nur einmal mitgeteilt haben.

Mir wurde im Dezember noch eine Stelle zugesprochen. Per Handschalg waren sich alle einig und ich war glücklich und zufrieden. Der Vertrag sollte die Woche darauf per Post zu mir kommen. Nichts kam. Doch ich Trottel hatte schon Wohnung gekündigt und alles in die Wege geleitet. Und bisher dachte ich auch immer das der Handschlag einen gewissen Wert hat. Ich täuschte mich gewaltig. Gestern am 16.1. schrieb ich eine Mail wann ich mit dem Vertrag rechnen könne. Tja, eine Absage kam dann telefonisch hinterher.

3 x 120 km fahren (3 mal war ich dort), 15 Euro Lektüre (als Vorbereitung für deren Kliente), eine gekündigte Wohnung und eine Erfahrung mehr fürs Leben.

Gruß
Melchi
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 10:04
Titel

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http://www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/index_3223.html


http://www.jobpilot.de/content/journal/recht/falle.html:
Zitat:
Natürlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam. Aber beweisen muss den Vertrag und seinen Inhalt der Arbeitnehmer - und das ist meistens unmöglich, denn wer nimmt schon einen Zeugen mit zum Interview.



http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=11&sid=32&artikelid=979&pagenr=0:
Zitat:
Ein Arbeitsvertrag wird nicht unbedingt erst mit Unterzeichnung eines Vertragspapiers geschlossen. Er kann auch per Handschlag oder einfach mündlich abgeschlossen werden. Man kann zwar einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, formlose Abschlüsse bleiben aber grundsätzlich wirksam.

In der Praxis wird jedoch häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst zwei von ihm unterschriebene Vertragsexemplare aushändigt und der Arbeitsvertrag dann erst mit Rückgabe des vom Arbeitnehmer unterschriebenen Schriftstücks geschlossen wird.


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Di 17.01.2006 10:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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PJ1985

Dabei seit: 10.04.2004
Ort: Bochum
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:13
Titel

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way2hot.de hat geschrieben:
http://www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/index_3223.html


http://www.jobpilot.de/content/journal/recht/falle.html:
Zitat:
Natürlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam. Aber beweisen muss den Vertrag und seinen Inhalt der Arbeitnehmer - und das ist meistens unmöglich, denn wer nimmt schon einen Zeugen mit zum Interview.



http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=11&sid=32&artikelid=979&pagenr=0:
Zitat:
Ein Arbeitsvertrag wird nicht unbedingt erst mit Unterzeichnung eines Vertragspapiers geschlossen. Er kann auch per Handschlag oder einfach mündlich abgeschlossen werden. Man kann zwar einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, formlose Abschlüsse bleiben aber grundsätzlich wirksam.

In der Praxis wird jedoch häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst zwei von ihm unterschriebene Vertragsexemplare aushändigt und der Arbeitsvertrag dann erst mit Rückgabe des vom Arbeitnehmer unterschriebenen Schriftstücks geschlossen wird.


jop genau darauf würd ich mich berufen und nen anwalt einschalten falls du das nicht alleine hinbekommst !!! Super links hab die jez nämlcih nicht so schnell gefunden !!! Auf jedenfall kannste auf den Arbeitsplatz bestehen weil er dir schon zugesichert wurde !!!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:18
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PJ1985 hat geschrieben:
way2hot.de hat geschrieben:
http://www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/index_3223.html


http://www.jobpilot.de/content/journal/recht/falle.html:
Zitat:
Natürlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam. Aber beweisen muss den Vertrag und seinen Inhalt der Arbeitnehmer - und das ist meistens unmöglich, denn wer nimmt schon einen Zeugen mit zum Interview.



http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=1&ukatid=11&sid=32&artikelid=979&pagenr=0:
Zitat:
Ein Arbeitsvertrag wird nicht unbedingt erst mit Unterzeichnung eines Vertragspapiers geschlossen. Er kann auch per Handschlag oder einfach mündlich abgeschlossen werden. Man kann zwar einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, formlose Abschlüsse bleiben aber grundsätzlich wirksam.

In der Praxis wird jedoch häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst zwei von ihm unterschriebene Vertragsexemplare aushändigt und der Arbeitsvertrag dann erst mit Rückgabe des vom Arbeitnehmer unterschriebenen Schriftstücks geschlossen wird.



jop genau darauf würd ich mich berufen und nen anwalt einschalten falls du das nicht alleine hinbekommst !!! Super links hab die jez nämlcih nicht so schnell gefunden !!! Auf jedenfall kannste auf den Arbeitsplatz bestehen weil er dir schon zugesichert wurde !!!


Ja und dann? gedanken mal zu Ende gedacht?

Viele begehen den Fehler und glauben, wenn sie sich irgendwo wieder einklagen, dann gehen sie wieder zurück an ihren Schreibtisch und alles ist wie bisher. pustekuchen! Wahrscheinlich geht noch am selben Tag der Urteilsverkündung des Arbeitgerichtes die ordentliche Kündigung zu. Und für die Kündigungsfrist ist man dann mit sofortiger Wirkung freigestellt. Viel gewonnen hat man dadurch also nicht. Denn wie sich der ganze Vorgang auf die Verfahren bei der Arbeitsagentur auswirken, wage ich mir nicht auszumalen.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:24
Titel

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Nimroy hat geschrieben:

Ja und dann? gedanken mal zu Ende gedacht?

Viele begehen den Fehler und glauben, wenn sie sich irgendwo wieder einklagen, dann gehen sie wieder zurück an ihren Schreibtisch und alles ist wie bisher. pustekuchen! Wahrscheinlich geht noch am selben Tag der Urteilsverkündung des Arbeitgerichtes die ordentliche Kündigung zu. Und für die Kündigungsfrist ist man dann mit sofortiger Wirkung freigestellt. Viel gewonnen hat man dadurch also nicht. Denn wie sich der ganze Vorgang auf die Verfahren bei der Arbeitsagentur auswirken, wage ich mir nicht auszumalen.


Mit einem pfiffigen Rechtsverdreher kann er aber vielleicht die Kosten für den Umzug und die Wohnungssuche reinholen. Es sind Ihm ja schon Unannehmlichkeiten entstanden. Ich glaube auch kaum, dass er tatsächlich bei diesem Unternehmen anfangen würde. Aber es hängt viel davon ab, wie er seine Darstellung glaubhaft machen kann.


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Di 17.01.2006 11:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:26
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radschlaeger hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:

Ja und dann? gedanken mal zu Ende gedacht?

Viele begehen den Fehler und glauben, wenn sie sich irgendwo wieder einklagen, dann gehen sie wieder zurück an ihren Schreibtisch und alles ist wie bisher. pustekuchen! Wahrscheinlich geht noch am selben Tag der Urteilsverkündung des Arbeitgerichtes die ordentliche Kündigung zu. Und für die Kündigungsfrist ist man dann mit sofortiger Wirkung freigestellt. Viel gewonnen hat man dadurch also nicht. Denn wie sich der ganze Vorgang auf die Verfahren bei der Arbeitsagentur auswirken, wage ich mir nicht auszumalen.


Mit einem pfiffigen Rechtsverdreher kann er aber vielleicht die Kosten für den Umzug und die Wohnungssuche reinholen. Es sind Ihm ja schon Unannehmlichkeiten entstanden. Ich glaube auch kaum, dass er tatsächlich bei diesem Unternehmen anfangen würde.


Aber er ist nicht umgezogen. Er hat lediglich seinen bestehenden Mitevertrag gekündigt.

Aber das würde jetzt zu tief in den Nebel führen. Wie du schon sagtest, evtl. kann ein Anwalt was draus machen. Und da eine erste Beratung immer kostenneutral erfolgen muss, wäre es einen Besuch wert.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:30
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Willkommen in der Realität!
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.01.2006 11:30
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mien tipp:
verlängere deinen jetzigen mietvertrag und bleib erstmal, wo du bist und lerne daraus.

Wenn der "Handschläger" wirklich eine braune sau ist, behauptet er einfach, er hätte dich nie gesehen.
Wenn du da nichts beweisen kannst hast du nur ärger, arbeit und kosten am hals.
Buch's unter erfahrung und mach's beim nächsten mal besser.
Meine meinung
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