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Benutzer 31237
Account gelöscht
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Verfasst Sa 20.06.2009 12:55
Titel
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Jessibunny06 hat geschrieben: | Bis ich die Nummer bekomme dauert es doch sicherlich einige Wochen- kann ich in der Zeit bis dahin trotzdem schon selbstständig arbeiten? |
Theoretisch ja, aber du darfst keine Rechnung schreiben und einnahmen kassieren. Also eigentlich nicht.
Zitat: | Wenn ich mich nun stattdessen freiberuflich melden würde, könnte ich familienversichert bleiben? |
Nur wenn du im Monat nicht mehr als 350,-€ verdienst.
Zitat: | Und wie verhält es sich, wenn wärend der freiberuflicheit die aufträge von firmen und privatpersonen ausbleiben, welche folgen hat das? |
Kein Geld
Wenn du arbeitslos bist und dann selbstständig wirst, gibt es evtll. Gründungsgeld von der Staat, frag deinen Steuerberater danach.
Zuletzt bearbeitet von am Sa 20.06.2009 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
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Verfasst Sa 20.06.2009 13:18
Titel
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shahak hat geschrieben: | Jessibunny06 hat geschrieben: | Bis ich die Nummer bekomme dauert es doch sicherlich einige Wochen- kann ich in der Zeit bis dahin trotzdem schon selbstständig arbeiten? |
Theoretisch ja, aber du darfst keine Rechnung schreiben und einnahmen kassieren. Also eigentlich nicht. |
Doch klar. Wenn die Nummer beantragt ist, darf man schon Rechnungen schreiben. Da sollte man sich aber direkt beim Finanzamt näher erkundigen, man muss da doch einen bestimmten Hinweis drauf schreiben, der von denen vorgegeben ist.
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst So 21.06.2009 18:55
Titel
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Noch einmal zur Krankenkasse:
Ich rechne mit einem Bruttoeinkommen von nur ca. 1.000 € durch mein Gewerbe.
Wie ich gelesen habe, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen.
Bisher konnte ich keine Kasse finden, die mich mit so geringen Einnahmen gesetzlich versichert.
Also muss ich wohl doch eine private Versicherung in Anspruch nehmen- könnt ihr mir eine empfehlen?
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst So 21.06.2009 19:03
Titel
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Jessibunny06 hat geschrieben: | Wie ich gelesen habe, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen.? | so ein quatsch wo hast du denn das gelesen...
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zweitaccount
Dabei seit: 25.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 21.06.2009 19:49
Titel
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Meiner Information nach her ists eher so, das gesetzliche
Krankenkassen einen Mindestbeitrag unabhängig vom
Einkommen verlangen, der dann natürlich abhängig vom
Einkommen steigt. Falls Du dass meinst?
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst So 21.06.2009 20:10
Titel
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Sorry ist richtig- hab mich verlesen!
Andere Frage:
Wo muss ich eigentich angeben, dass ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen will.
Auf der Gewerbeanmeldung steht davon nichts. Kreuze ich dann dort Nebengewerbe an? Habe ja keine andere anstellung.
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 21.06.2009 20:29
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | shahak hat geschrieben: | Jessibunny06 hat geschrieben: | Bis ich die Nummer bekomme dauert es doch sicherlich einige Wochen- kann ich in der Zeit bis dahin trotzdem schon selbstständig arbeiten? |
Theoretisch ja, aber du darfst keine Rechnung schreiben und einnahmen kassieren. Also eigentlich nicht. |
Doch klar. Wenn die Nummer beantragt ist, darf man schon Rechnungen schreiben. Da sollte man sich aber direkt beim Finanzamt näher erkundigen, man muss da doch einen bestimmten Hinweis drauf schreiben, der von denen vorgegeben ist. |
Das stimmt. Sorry.
Zitat: | Wo muss ich eigentich angeben, dass ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen will.
Auf der Gewerbeanmeldung steht davon nichts. Kreuze ich dann dort Nebengewerbe an? Habe ja keine andere anstellung. |
Du meldest ein Kleingewerbe an und kannst wählen, ob du diese Regelung in Anspruch nimmst, das steht zum ankreuzen da, war bei mir zumindest so.
Du darfst auf keinen Fall MwSt. in deinen Rechnungen ausweisen, sonst musst du trotzdem bezahlen.
Also nochmal- Gehe zum Steuerberater. Das ist kein Fachforum und ich würde mich nicht auf die Infos hier zu 100% verlassen.
Zuletzt bearbeitet von am So 21.06.2009 20:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst So 21.06.2009 20:35
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Macht es denn Sinn, zu versuchen als Freiberufler durchzukommen?
Soweit ich es verstanden habe fall ich ehr ins Gewerbe- da ich ja im Auftrag meiner Kunden handle und nicht Kunden fertige Bilder kaufen. Steuerlich macht das ja keinen großen Unterschied- aber ich will die Kammerbeiträge sparen.
Sofern ich Gewerbe anmelde: Wie bezeichne ich meine Tätigkeit, wenn ich es nicht "fotograf" nennen will? Fotokünstler? Vielleicht sogar gestaltungstechnische assis. - was ich ja bin?! Oder genügt als Tätigkeitsangabe "Fotografische Dienstleistungen"
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Dass ist das Formular zur Gewerbeanmeldung, welches ich gefunden habe.
Von der Kleinunternehmerreglung lese ich dort leider nichts: Formular
Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am So 21.06.2009 20:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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