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Thema: Fragen rund um Freiberuf vom 10.11.2008


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Verfasst So 21.06.2009 21:14
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Re: Fragen rund um Freiberuf

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Jessibunny06 hat geschrieben:

Es geht um den Bereich Fotografie und Mediengestaltung. Ich nutze quasi einen kleinen Büroraum in meiner Wohnung.


Das wäre dann keine Dienstleistung, sondern eine künstlerische Arbeit, soweit ich informiert bin, sprich kein Gewerbe anmelden, freiberuflich arbeiten. Wenn du die Kleinstunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen willst, mußt du MwSt ausweisen, in dem Falle dann 7% und kannst alle deine Ausgaben absetzen. Hast halt monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen, das ist aber nicht der Rede wert vom Aufwand wie ich feststellen durfte.

Und ein psychologischer Aspekt: Die Leute sehen nicht auf den ersten Blick: Aha, wenig Einkommen, Kleingewerbe angemeldet (weil keine MwSt), vermutlich Anfänger.
 
Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
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Verfasst So 21.06.2009 21:18
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Aber es ist schwer das zu definieren- mein "Büro" ist ca. 30 qm groß- dient mit PC und co nicht nur als normales Büro, sondern eben auch als kleines Atelier für Bewerbungsfotos und co. als mit Kundenverkehr. Außerdem möchte ich werbeflyer verteilen, was freiberufler ja auch nicht dürfen, oder?

Fakt ist: Ich biete an, was grundsätzlich jedes Fotostudio anbietet: Portraits, Aktfotos, Bewerbung und co. sowie auch Gestaltung von Kollagen, Grußkarten und co.

Normalerweise ist das Gewerblich. Wenn ich nun aber gewerbe als "Fotograf" anmelde muss ich doch eigentlich auch Fotograf sein. Bin aber lediglich GTA mit kurzzeitiger Berufserfahrung.


Ich muss also eigentlich Gewerbe als Fotograf anmelden, Handwerk ankreuzen und meine Beiträge an die HWK zahlen- richtig? Benötige ich hierzuHandelsregisterauszug, Handwerkskarte oder eine andere Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit?


Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am So 21.06.2009 21:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Illunatic

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Verfasst Mo 22.06.2009 00:52
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Warum sollten Freiberufler keine Flyer verteilen dürfen? Dann dürfte man nichteinmal ein Online-Portfolio betreiben, da dies der Eigenwerbung dient.

Natürlich darf man Werbung in eigener Sache machen. Aquise ist nicht verboten!

Schau doch mal unter diesem Link nach, was es mit einer poteziellen Gewerbepflicht auf sich hat:

http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html

Soweit ich weiss, ist Fotograf freier Beruf (mit Meister natürlich nicht) Wenn du keine gewerblichen Leistungen anbietest (Weiterverkauf von Leistungen, Handel), musst du auch kein Gewerbe anmelden. Ob dies deine Geschäftstätigkeit dann zu sehr einschränkt (man darf ja nicht mal Filme oder Fotoalben weiterverkaufen) musst du selber wissen.

Diese Seite informiert über die Unterschiede von Gewerbebetrieb und freiem Beruf:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/gewerberecht/Gewerbe/Gewerbebetrieb.jsp

Bei "Gemischte Tätigkeiten" ist "Fotodesigner" recht interessant.


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Mo 22.06.2009 00:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Mo 22.06.2009 10:20
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Das Problem wird sein. Wenn man z. B. schwerpunktmäßig Portraits und Bewerbungfotos anbietet , wird das als Auftragsarbeit angesehen. Dann ist das (aus sicht der Behörden) Handwerk.

Dem zufolge muss man auch Beiträge an der Handwerkskammer zahlen. Wenn das so wie bei der IHK ist, hat man aber als Existengründer erst mal 3 Jahre Welpenschutz ( ist noch beitragsfrei).

Natürlich darf man als Feiberufler grundsätzlich Werbeflyer verteilen.
Liegt aber dran was man für einen Beruf ausübt. z. B. Ärtze dürfen das bez. ihrer Praxis nicht.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 22.06.2009 12:17
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nanu hat geschrieben:
Dem zufolge muss man auch Beiträge an der Handwerkskammer zahlen. Wenn das so wie bei der IHK ist, hat man aber als Existengründer erst mal 3 Jahre Welpenschutz ( ist noch beitragsfrei).


das stimmt so nicht ganz. als existenzgründer entfällt der beitrag für das restliche jahr (anmeldungsjahr). in den folgenden jahren 2 und 3 zahlt man nur die hälfte. der betrag liegt bei mind. 50 euro (25 euro in den jahren 2 und 3).

das gilt nicht, wenn du schon mal ein gewerbe hattest. dann zahlst du sofort 50 euro. eine befreiung von der gebühr gibt es nicht.
 
Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.07.2009 22:37
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Habe nun gerade noch etwas bezüglich der Rentenversicherung rausgefunden:

1. Betrieb von handwerklicher Fotografie (Def. s. oben...), darfst dann alles machen - Eintrag in der Handelsrolle (ca. 50 Euro) - HWK-Gebühren (jährlich 115 Euro) und bist - rentenversicherungspflichtig!!! Bei den Mindestsätzen in diesem Fall schon einmal rund 1000 Euro los im Jahr ohne ein einziges Foto verkauft zu haben. -ggf. Gewerbesteuer (Gewerbeanmeldung Pflicht!) -Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck und Papier


Das mit der Rentenversicherung war mir noch gar nicht klar.
Welche Berufsbezeichnung gebe ich in der gewerbeanmeldung am besten an- kann ich da nicht einfach meinen beruf gestaltungstechnische assistentin angeben??? so dürfte ich einiges umgehen da dass ja nun sehr ungenau ist- gtas machen ja fast alles.
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