mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.08.2005 12:31
Titel
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umfassende informationen über arbeitszeugnisse findet ihr bei http://www.arbeitszeugnis.de/
dort gibt es auch eine sammlung von formulierungen und ihre "übersetzung"
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf
überblick der formulierungen auf einer notenskala
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php
@ schinken.
das ist gänginge praxis bei arbeitszeugnissen,
man darf halt nicht alles reinschreiben.
Zitat: | Nicht ins Arbeitszeugnis gehören unter anderem:
Krankheiten, selbst wenn sie der eigentliche Kündigungsgrund waren,
Kündigungsgründe, außer wenn der Arbeitnehmer das verlangt,
Angelegenheiten des Privatlebens, wie beispielsweise Parteizugehörigkeit oder Freizeitaktivitäten,
Straftaten, außer wenn sie nachgewiesen sind und sich auf das Arbeitsverhältnis ausgewirkt haben,
Höhe des Gehaltes, allerdings darf die tarifvertragliche Vergütungsgruppe angegeben werden,
Nebentätigkeiten,
Mitarbeit im Betriebsrat oder Gewerkschaft, außer wenn der Mitarbeiter das ausdrücklich verlangt,
Geheimzeichen wie Häkchen oder Striche,
Abmahnungen
In einem guten Zeugnis sollte zu allen üblichen Punkten etwas vermerkt sein. Ein gutes Zeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass es lückenlos ist:
Arbeitsbefähigung, also Fachkenntnisse oder berufliche Fertigkeiten
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsleistung
Arbeitserfolg
Arbeitsweise
Arbeitsdauer
Verhalten
Führungsqualität |
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